- Auf dem Landweg gibt es strenge Grenzkontrollen auch innerhalb des Schengen-Raumes, am Flughafen hingegen oft nicht.
- Die Polizei darf auffällige Fluggäste zwar kontrollieren, sie aber nicht zurückweisen.
- Das führt zu unerlaubten Einreisen.
Eigentlich gilt die Reisefreiheit zwischen Schengen-Ländern auch auf dem Landweg. Aber seit Mai wird dort streng kontrolliert. Asylsuchende werden direkt ins Nachbarland zurückgeschickt. Das sind sogenannte notifizierte Grenzkontrollen, die Bundesinnenminister Alexander Dobrindt angeordnet hat.
Strenge Kontrollen auf dem Land – nicht aber in der Luft
An den Flughäfen sieht die Lage anders aus. Die Bundespolizei schreibt auf Nachfrage von MDR AKTUELL: "Derzeit gibt es im Intra-Schengen-Flugverkehr keine notifizierten Grenzkontrollen, weshalb die Bundespolizei hier keine Befugnis für Zurückweisungen hat."
Kontrollen gibt es trotzdem, berichtet Andreas Roßkopf, Vorsitzender für den Bereich Bundespolizei bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP): sogenannte Vorfeldkontrollen, vor allem bei Flügen aus Griechenland und Spanien. "Das heißt, die Kollegen fahren bis an den Flieger ans Vorfeld, wo er ankommt, hin und bewerten und beobachten die aussteigenden Flugreisenden. Bei Auffälligkeiten machen sie ihre Kontrollen und stellen dann eben diese Menschen fest."
Bundespolizei lässt Asylsuchende am Flughafen weiterreisen
Auch wenn sich dabei zeigt, dass die Personen tatsächlich Asylsuchende sind, dürfen sie einreisen. Was dann passiert, beschreibt GdP-Sprecher Roßkopf so: "Diese Personen werden dann registriert, aber es ist völlig unerheblich, ob diese Personen Asyl beantragen, ob sie erst einmal keinen Aufenthalt haben. Sie werden dann natürlich an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet, denn die sind dann auch für die Sachbearbeitung und die weitere Verfahrensweise zuständig."
Dabei bestehe die Gefahr, dass die Personen abtauchten. Rund 4.600 dieser unerlaubten Einreisen auf dem Luftweg hat die Bundespolizei dieses Jahr bis einschließlich Mai gezählt. Mit allen anderen Einreisewegen zusammen waren es rund 25.300. Die Gewerkschaft der Polizei spricht hier von einer Lücke, die das Innenministerium eigentlich schließen müsste.
Pro Asyl warnt vor Einschränkung der Schengen-Freizügigkeit
Dann würde allerdings die Schengen-Freizügigkeit langsam stranguliert, sagt Karl Kopp, Co-Geschäftsführer von Pro Asyl. Das, so Kopp, wäre ein fatales Signal – und hätte auch wirtschaftliche Auswirkungen: "Würde gerade jetzt in der Sommerzeit, in der Hauptreisezeit, auch an den Flughäfen praktisch geschlossen kontrolliert werden, dann würde das zu massivem Chaos führen."
Deshalb gebe es auch massiven Widerstand vonseiten der Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften und der Touristikindustrie, berichtet Kopp. "Und es ist vielleicht kein Zufall, dass das Bundesinnenministerium – das frühere und die neue Besetzung – sich sehr zurückhält bei diesem Thema."
Auf Nachfrage beim Bundesinnenministerium, ob auch Grenzkontrollen an Flughäfen vorgesehen seien, schreibt ein Sprecher MDR AKTUELL: "Eine Einführung von Grenzkontrollen im Intra-Schengen-Flugverkehr ist, neben weiteren Voraussetzungen, immer auch eine Frage der Verhältnismäßigkeit." Die derzeit notifizierten Binnengrenzkontrollen konzentrierten sich auf die Landgrenzen, an denen ein besonders hohes Migrationsaufkommen zu verzeichnen ist, so das Ministerium weiter.
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