In den Ladenauslagen mit Bananen, Blumenkohl und Blaubeeren gibt es zwei Arten von Preisangaben: pro Stück und nach Gewicht. Muss das so sein? Verbraucherschützer fordern einheitliche Regeln.
Eine Avocado für 2,49 Euro, die Kiwi für 69 Cent - doch Äpfel kosten 3,49 Euro pro Kilogramm. Beim Einkaufen von Obst und Gemüse im Supermarkt kommt es darauf an, ob ein Preis je Stück auf den Schildern steht, oder es abgewogen werden muss. Verbraucherschützer machen sich dafür stark, grundsätzlich nur nach Gewicht zu verkaufen. "Ein Preis pro Kilogramm ist deutlich fairer", sagte die Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit der Verbraucherzentralen, Stephanie Wetzel.
"Wenn Obst und Gemüse zum Stückpreis verkauft werden, ist zwar klar, was ein einzelnes Stück kostet", erläuterte Wetzel. "Doch der tatsächliche Preis bleibt schwer vergleichbar." Nur mit dem Kilopreis lasse sich nachvollziehen, wie viel man für sein Geld bekomme - egal, ob bei Melonen, Kiwis oder Kohlrabi. "Große Exemplare kosten dann mehr, kleine weniger. Das ist gerecht und transparent."
Kleinere Exemplare oft nicht so beliebt
Außerdem trage der Verkauf nach Gewicht zu weniger Verschwendung von Lebensmitteln bei, argumentierte die Verbraucherschützerin. Denn bei einem Kilopreis würden kleinere Exemplare nicht länger benachteiligt. "Sie lassen sich bei einem Stückpreis oft schlechter vermarkten und werden so im schlimmsten Fall nicht gekauft. Damit wäre dann Schluss."
Im Handel heißt es zur Frage von Stückpreis oder Waage, man nehme weder beim einen noch beim anderen Probleme bei Kunden wahr. "In beiden Fällen prüfen die Verbraucher genau, welches Produkt sie erwerben wollen", erklärte der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels auf Anfrage. Auch bei Stückpreisen verglichen sie vielmals - beispielsweise, welcher Salatkopf der größte ist -, und wählten danach aus.
Keine gesetzlichen Vorgaben
Generell werde das meiste Obst und Gemüse nach Gewicht verkauft. Dabei gelte: Eher abgewogen wird, je teurer etwas ist. Typische Beispiele sind Erdbeeren, Kirschen, Äpfel. Stückpreise gebe es prinzipiell bei günstigeren Produkten, die auch eher einzeln gekauft werden - etwa Salat, Gurken, Zucchini, Blumenkohl und Wassermelonen. Das erspare Kunden so auch den Aufwand des Wiegens.
Zum Beispiel bei Südfrüchten kann es auch beide Varianten geben - Kiwis werden in der Regel nicht abgewogen, Mandarinen aber schon. Kiwis hätten meist einheitliche Größen, was den Verkauf nach Stück ermögliche, erläuterte der Handel. Bei Mandarinen und Clementinen seien Größe und Gewicht recht unterschiedlich, und es gebe teils verschiedene Sorten, die dann andere Preise hervorrufen. Üblich sei deshalb der Verkauf im Netz und nach Gewicht.
Harte rechtliche Vorschriften, wann welche Preis-Variante gilt, gibt es nicht. Als Orientierung dient die "allgemeine Verkehrsauffassung", die aber gesetzlich nicht festgelegt ist, wie Handel und Verbraucherzentralen erläutern. Wenn die Waage ins Spiel kommt, passiert es nach Branchenangaben mittlerweile meist an den Kassen, bei Selbstbedienungs-Zahlterminals wiegen die Kunden selbst.
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