Google hat ein Monopol bei der Websuche, stellt ein US-Gericht vor einem Jahr fest. Im weiteren Rechtsstreit geht es um die Konsequenzen. Jetzt ist klar: Android und Chrome dürfen im Konzern bleiben.

Die US-Regierung ist vor einem Gericht in Washington mit der Forderung nach einer Zerschlagung von Google gescheitert. Richter Amit Mehta beschloss, dass der Internet-Riese nicht gezwungen werden soll, sich vom Webbrowser Chrome und dem Mobil-Betriebssystem Android zu trennen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, schrieb er.

Für die Konzernmutter Alphabet ist es aber nur ein Teilsieg, denn Mehta verhängte auch Auflagen. Google wird einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen müssen. Außerdem darf der Suchmaschinenbetreiber keine Exklusivvereinbarungen treffen, die Gerätehersteller daran hindern würden, Konkurrenzprodukte vorzuinstallieren. Das betrifft etwa Dienste wie die Websuche, Chrome oder die KI-Software Gemini. Allerdings wird der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla grundsätzlich weiterhin dafür bezahlen können, dass sie seine Dienste vorinstallieren.

Apple bekam nach Informationen aus dem Prozess Milliarden dafür, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wurde. Für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche in Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU werden Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen. Einen solchen Auswahl-Zwang für die USA lehnte der Richter ab.

Rechtsstreit wird wohl weitergehen

An der Börse wurde das Urteil als Erfolg für Google gesehen: Die Aktie des Mutterkonzerns Alphabet stieg im nachbörslichen Handel zeitweise um sieben Prozent. Auch für das Papier von Apple ging es um drei Prozent aufwärts.

Der Entscheidung ging ein fünfjähriger Rechtsstreit voraus. Mehta hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass das Unternehmen ein illegales Monopol bei der Onlinesuche und der damit verbundenen Werbung innehat. Alphabet beherrscht etwa 90 Prozent des Suchmaschinenmarktes und streicht den Löwenanteil der weltweiten Ausgaben für Online-Werbung ein. Die heutige Entscheidung könnte zugleich nur ein Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits an, danach in Berufung zu gehen. Der Internetkonzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch das Urteil aus dem Monopolprozess anfechten zu können.

Das Verfahren gilt als "Prozess des Jahrzehnts", weil die USA erstmals seit langer Zeit einem Unternehmen die Bildung eines illegalen Monopols vorwerfen. Im Jahr 1998 erlitt Microsoft eine Niederlage im Streit über die enge Verzahnung seines Browsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows. Der Software-Konzern entging damals nur dank eines Vergleichs einer Zerschlagung.

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