Die neue Grundsteuer ist nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs (BFH) nicht verfassungswidrig. Die Münchener Richter wiesen am Mittwoch drei Klagen gegen die Steuer als unbegründet ab. Diese wird seit Anfang des Jahres erhoben. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Länder.

Die pauschale Ermittlung des Werts vermieteter Wohnungen und Wohnhäuser zur Berechnung der Grundsteuer verstößt laut Urteilsverkündung nicht gegen das Grundgesetz. Das vom Bund beschlossene Grundsteuerreformgesetz, das in elf der 16 Bundesländer gilt, sei verfassungsgemäß, sagte die Vorsitzende Richterin Francesca Werth.

Der in der Verfassung verankerte Gleichheitsgrundsatz werde damit nicht verletzt. „Der Gesetzgeber darf generalisierende, pauschalisierende und typisierende Regelungen treffen“, sagte Werth.

In der ersten Instanz hatten die Kläger bereits verloren

In den drei Fällen hatten Immobilieneigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die seit Anfang des Jahres geltende Reform geklagt. In der ersten Instanz hatten die Kläger bereits verloren.

Diese sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen dürfen. Dabei argumentieren sie, dass das Pauschalverfahren zu unrealistischen Wertangaben und damit zu überhöhten Steuern führt.

Auf dem Prüfstand des BFH stand das sogenannte Bundesmodell, das in elf der 16 Bundesländer genutzt wird. Betroffen sind in elf Bundesländern nach Angaben der Kläger rund 20 Millionen Wohnungen und Wohnhäuser, in denen das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer gilt.

Fünf Bundesländer haben im Rahmen einer Öffnungsklausel abweichende Gesetze eingeführt. Betroffen sind sowohl Eigentümer als auch Mieter, da Eigentümer die Grundsteuer auf ihre Mieter abwälzen können.

Verband Haus und Grund kündigt Gang zum Bundesverfassungsgericht an

Der Immobilienbesitzerverband Haus und Grund hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, er wolle im Falle einer Niederlage vor dem Bundesfinanzhof vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen.

Bundesweit hatten nach Angaben des Augsburger Rechtswissenschaftlers Gregor Kirchhof 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide ihrer Finanzämter eingelegt. Vor den 18 Finanzgerichten in der ersten Instanz geklagt hatten und haben bislang mehr als 2.000 Immobilieneigentümer. Viele dieser Klagen waren bereits abgewiesen.

Eine Reform der Grundsteuer war 2018 durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Die frühere Berechnung nach völlig überholten Einheitswerten sei mit dem Gleichheitsgebot nicht mehr vereinbar. Die Grundsteuer trifft quasi die gesamte Bevölkerung, obwohl nur Immobilieneigentümer die Steuer selbst zahlen müssen. Doch legen Vermieter die Kosten üblicherweise auf ihre Mieter um.

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