Der Mindestlohn in Deutschland ist am 1. Januar auf 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen. Doch das ist aus Sicht von Politikern der Linken und der Grünen noch zu wenig. Vertreter der Arbeitgeber dagegen warnen vor den negativen Folgen eines zu hohen Mindestlohnniveaus auf die Unternehmen und die Beschäftigung. Die Fronten in der Diskussion sind verhärtet, wie eine Anhörung im Arbeitsausschuss des Bundestags zeigte.
Im Parlament äußerten sich Verbandsvertreter, Gewerkschafter und Experten zu Vorschlägen der Grünen und der Linken, die diese im vergangenen Jahr in Anträgen in den Bundestag eingebracht hatten. Beide Anträge zielen darauf, den Mindestlohn stärker zu erhöhen als im vergangenen Jahr beschlossen.
Im Detail soll eine bestimmte Untergrenze per Gesetz festgelegt werden: Demnach soll der geringste legale Lohn 60 Prozent des mittleren Stundenlohns (Median) in Deutschland betragen. Die aktuelle Erhöhung, vereinbart von der unabhängigen Mindestlohnkommission, liegt leicht darunter.
An der Frage entzündet sich eine Grundsatzdebatte, die klarmacht, wie weit die Erwartungen an einen Mindestlohn in Deutschland auseinandergehen. Während Arbeitgeber das Instrument zähneknirschend akzeptieren als Maßstab, der sittenwidrige Löhne verhindert, zielen die Gewerkschaften darauf, über Lohnsteigerungen bei den einfachsten Jobs das Wirtschaftswachstum anzukurbeln.
Im Antrag der Linken steht die Forderung, den Mindestlohn „dauerhaft armutsfest“ zu machen. Diesen Anspruch lehnte Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der Arbeitgebervereinigung BDA, in der Anhörung ab – weil Löhne kein sozialpolitisches Instrument seien.
Dass seit der Einführung des Mindestlohns 2015 kaum negative Folgen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden, führen die Experten auf die zu Beginn eher moderaten Steigerungen der festgesetzten Untergrenze zurück. Mit den nun geplanten Erhöhungen könnten aber tatsächlich Jobs verdrängt werden, besonders im kommenden Jahr, wenn der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde steigt.
Der Ökonom Tom Krebs von der Universität Mannheim sieht diese Gefahr aktuell vor allem in der Gastronomie, im Handwerk und im Einzelhandel. Dort könne es vor allem wegen der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung zu einem Rückgang der Beschäftigung kommen.
Die 60-Prozent-Schwelle spielt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Denn wissenschaftliche Studien zu den Auswirkungen des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt beziehen sich bisher nur auf Steigerungen unterhalb dieser Grenze. In seiner Stellungnahme für den Ausschuss zitiert Krebs aus einem Papier des Münchener Ökonomen Moritz Drechsel-Grau, der mit einer Modellrechnung untersucht hat, was jenseits dieser Grenze passiert.
Sein Ergebnis: Mindestlöhne von bis zu 65 Prozent des Medianlohns können „die Produktivität, die geleisteten Arbeitsstunden und die Produktion deutlich steigern, ohne die Beschäftigung zu verringern“. Allerdings nur, wenn dieser hohe Mindestlohn schrittweise eingeführt werde – „um während der Übergangsphase erhöhte Arbeitslosenquoten zu vermeiden“.
Ob die reale Entwicklung diesem Modell folgen wird? „Man kann die aktuelle Erhöhung als mutig bezeichnen“, sagte Mario Bossler vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), das zur Bundesagentur für Arbeit gehört. Er hoffe, dass die Lohnschritte tragbar sein werden.
Sind sie das, dann wirkt der Mindestlohn als „Produktivitätspeitsche“ wie Krebs erklärt: Die Arbeit verlagert sich von weniger produktiven hin zu produktiveren Jobs. Mindestlöhner bewegen sich weiter auf qualifiziertere Beschäftigte zu.
Mindestlohn zieht andere Gehälter nach oben
Daraus entstehen Probleme für die Arbeitgeber. „Viele Unternehmer beklagen, dass sie nicht mehr den hinreichenden Abstand gewährleisten können zwischen den unteren Lohngruppen und den qualifizierten Facharbeitern“, sagte Jan Dannenbring, Arbeitsmarkt-Bereichsleiter beim Zentralverband des deutschen Handwerks (ZDH) im Bundestag.
Er sprach von einem „Staucheffekt“ für das gesamte Lohngefüge und einem „Kaminzug-Effekt“ für die unteren Löhne, die mit dem Mindestlohn gleichzeitig angehoben werden müssen. Auch Kampeter sieht die Gefahr, dass durch den steigenden Mindestlohn das gesamte „Tarifgitter“ nach oben verschoben wird.
Die Arbeitgeber beobachten noch einen weiteren negativen Effekt hoher Mindestlöhne: Manche Jugendliche entscheiden sich angesichts von fast 15 Euro pro Stunde gegen einen geringer bezahlten Ausbildungsplatz und steigen stattdessen gleich in einfache Jobs ein. Sie verbauen sich damit die Chance auf einen später deutliche höher bezahlten Job, weil ihnen die Qualifikation fehlt.
Während die Arbeitgeber gegen eine gesetzliche 60-Prozent-Schwelle argumentieren, weil sie die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission einschränken würde, sieht der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing noch ein anderes Problem: Folgt der Mindestlohn nicht mehr der Entwicklung der Tariflöhne, sondern überholt sie aufgrund einer solchen Regel, dann verlieren die niedrigsten Löhne der Tarifverträge jeweils ihre Gültigkeit.
Das wäre ein Eingriff in die Tarifautonomie. „Je höher die Anpassung nach oben ausfällt, desto intensiver wird dieser Eingriff, und zwar im Kernbereich dieses Grundrechts: der Vereinbarung von Löhnen“, schreibt er in seiner Stellungnahme. Auch Kampeter warnt vor einer solchen Entwicklung: Die Mindestlohnkommission dürfe nicht „vom Notar tarifpolitischer Entscheidungen zum Treiber werden“, sagte er im Bundestag.
Dieser Artikel wurde für das Wirtschaftskompetenzzentrum von WELT und „Business Insider Deutschland“ erstellt.
Daniel Zwick ist Wirtschaftsredakteur in Berlin und berichtet für WELT über Wirtschafts- und Energiepolitik, Digitalisierung und Staatsmodernisierung.
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