An der Windkraft scheiden sich die Geister: Einerseits werden Windkraftanlagen für das Gelingen der Energiewende als unverzichtbar angesehen. Andererseits wird gegen deren Bau häufig erbitterter Widerstand geleistet. Besonders in der Nähe von Wohngebieten stoßen Windkraftanlagen auf große Ablehnung — vor allem, weil sie Lärm verursachen und das Landschaftsbild verändern. Es verwundert daher nicht, dass es hunderte Bürgerinitiativen gegen den Bau von Windparks gibt.
Ein Grund dafür ist auch, dass Immobilien und Grundstücke, in deren Nähe Windkraftanlagen errichtet werden, an Wert verlieren. Dies belegen empirische Studien für zahlreiche europäische Länder.
Für eine Studie werteten wir beim RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung 2,7 Millionen Verkaufsangebote aus, die zwischen 2007 und 2015 auf dem Online-Portal Immoscout24 erschienen sind. Der Wert eines Hauses in einem Kilometer Entfernung zu einer neuen Windkraftanlage fiel dabei im Durchschnitt um gut sieben Prozent geringer aus als bei vergleichbaren Häusern ohne Windkraftanlage. Naheliegende Windkraftanlagen können für Hausbesitzer somit einen Vermögensverlust von mehreren zehntausend Euro bedeuten.
Bürgerbeteiligung mit Risiken
Um die Widerstände von Anwohnern zu überwinden, wird zunehmend auf Bürgerbeteiligungen an Windparks gesetzt. So können sich Bürgerinnen und Bürger, aber auch Kommunen, an lokalen Bürgerenergiegenossenschaften beteiligen. Diese investieren entweder selbst in Windparks oder beteiligen sich daran. Solche Bürgerbeteiligungen werden sowohl mit einem ökologischen als auch mit einem ökonomischen Renditeversprechen beworben. Beide Versprechen sind höchst zweifelhaft.
Zum einen werden Flora und Fauna in Mitleidenschaft gezogen, besonders bei Windparks in Wäldern. Daneben senkt der Erneuerbaren-Ausbau lediglich in Deutschland die Treibhausgasemissionen, erbringt aber aufgrund des seit 2005 bestehenden EU-Emissionshandels und des in der ökonomischen Literatur seit Langem bekannten Wasserbetteffektes keinen globalen Klimaschutzeffekt.
Die wegen des Erneuerbaren-Ausbaus von den konventionellen Stromerzeugern nicht benötigten Emissionszertifikate werden von anderen am Emissionshandel beteiligten europäischen Unternehmen aufgekauft, die dann entsprechend mehr Emissionen ausstoßen dürfen.
In Summe ist für das Klima wenig gewonnen — eine Tatsache, die über Expertenkreise hinaus kaum bekannt ist. Zum anderen ist das Renditeversprechen mit hohen Risiken behaftet, angefangen von Getriebeschäden, deren Folgen nicht immer durch Versicherungen abgedeckt sind.
In keinem Fall kommen Versicherungen für zu geringe Windstromerträge aufgrund der Fehleinschätzung der Windstärken auf. Dazu kam es laut „taz“ bei rund der Hälfte der in den Nullerjahren errichteten kommerziellen Windparks. Der Grund: Die Prognosen bedienten sich des BDB- oder Keiler-Häuser-Index anstatt langjähriger Wind-Beobachtungen vor Ort. Dies führte zu Ertragsprognosen, die deutlich zu hoch ausfielen — ein Problem, das auch viele Bürgerwindparks betraf.
Mittlerweile ist der Index mehrfach nach unten korrigiert worden. Dennoch wäre es ratsam, Windparks auf Basis jahrelanger Vorort-Beobachtungen zu planen — ein Grundsatz, der besonders in windschwachen Gebieten beherzigt werden sollte. Denn: Der Windstromertrag hängt in dritter Potenz von der Windgeschwindigkeit ab. Heißt: Fällt die Windgeschwindigkeit in einem windschwachen Gebiet nur halb so hoch aus wie andernorts, beträgt der Windstromertrag lediglich ein Achtel.
Daher können bereits geringe Fehleinschätzungen bei der Windstärke gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit von Windparks haben. Während dadurch die Möglichkeit eines Totalverlusts von Beteiligungen besteht, wird nicht selten suggeriert, dass Beteiligungen an Windparks sichere Geldanlagen seien, da die Vergütung für den erzeugten Windstrom für einen Zeitraum von bis zu 21 Jahren in fixer Höhe staatlich garantiert ist.
Es ist fraglich, ob Bürgerinnen und Bürger, die sich aus Sorge um das Klima an Bürgerenergiegenossenschaften beteiligen, die damit verbundenen Risiken kennen.
Schlechtes Nutzen-Kosten-Verhältnis
Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind Windparks angesichts des schlechten Nutzen-Kosten-Verhältnisses grundsätzlich zu hinterfragen — vor allem solche, die in windschwachen Regionen errichtet werden. Jeglicher ökonomischen Rationalität zum Trotz erhalten diese als Nachteilsausgleich 55 Prozent höhere Vergütungen für den Windstrom als andernorts, damit sie sich überhaupt rechnen.
Für diese Subventionen müssen alle Steuerzahler aufkommen, während davon nur einige wenige profitieren, allen voran die Windparkprojektierer und Verpächter der Grundstücke.
Dass die Anwohner nicht unbedingt gut auf diese zu sprechen sind, ist verständlich. Weniger verständlich ist, warum Windparks durch die Ampelregierung per Gesetz zu Vorhaben erklärt worden sind, die im „überragenden öffentlichen Interesse“ (§ 2 EEG) sind und gegen die deshalb kaum mehr Widerstand geleistet werden kann.
Bei genauer Betrachtung sind Windparks lediglich im Interesse einiger weniger, aber ein großes Ärgernis für viele.
Manuel Frondel ist Leiter des Bereichs Umwelt und Ressourcen am RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung und Professor für Energieökonomik an der Ruhr-Universität Bochum.
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