Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig wollen Steuersündern den Kampf ansagen. Mit 26 Maßnahmen planen die beiden SPD-Politiker, die Verfolgung und Ahndung von Steuerdelikten zu verbessern. Die ehemalige Bochumer Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen hat sich über Jahrzehnte den großen Fällen der Finanzkriminalität gewidmet. Bundesdeutsche Bekanntheit erlangte Lichtinghagen, als sie das Privathaus des damaligen Chefs der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, durchsuchen ließ.

WELT: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil plant im Tandem mit Justizministerin Hubig, schwere Steuerhinterziehung mit 15 Jahren Höchstfreiheitsstrafe zu sanktionieren. Da müsste Ihnen doch als ehemalige Staatsanwältin mit Schwerpunkt Steuerkriminalität das Herz aufgehen, oder?

Margrit Lichtinghagen: Ich bezweifle, ob die Gleichung ‚höhere Strafen resultieren in weniger Steuerhinterziehung‘ aufgeht. Viele Steuerhinterzieher gehen davon aus, dass man sie nicht drankriegt. Da helfen auch höhere Strafen wenig, um mutmaßliche Täter abzuschrecken. Der Verfolgungsdruck der Behörden ist zu gering. Und bislang reizen deutsche Gerichte die Höchststrafen sowieso nur selten aus. Mir fällt spontan eigentlich nur Hanno Berger als Beispiel ein, der wegen seiner Verstrickung in Cum-Ex harte Urteile kassiert hat. Da hat Herr Klingbeil in seinem Maßnahmenkatalog deutlich bessere Alternativen zu bieten.

WELT: Welche da wären?

Lichtinghagen: Ein gemeinsames Zentrum für Steuerfahnder und andere Beamte beim Zoll zu schaffen. Das ist ein riesengroßer Schritt hin zur besseren Verfolgung. Damit klappt der Datenaustausch. Bislang arbeitet jede Behörde und jedes Bundesland ziemlich alleine vor sich hin. Beispielsweise bei Umsatzsteuerkarussellen oder Cum-Ex agieren Täter aber grenzüberschreitend. Der deutsche Föderalismus erleichtert Straftätern das tägliche Geschäft.

WELT: Könnten Sie das an einem Beispiel illustrieren?

Lichtinghagen: Wegen meiner Verschwiegenheitspflicht auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst darf ich nicht zu sehr ins Detail gehen. Aber vielleicht so viel: Ich habe mal einen Steuerhinterzieher in Baden-Württemberg festnehmen lassen. Und der arme Kripobeamte, der das gemacht hat, hat anschließend so einen Ärger gekriegt, weil er sich nach Überschreiten der Landesgrenze von Baden-Württemberg als Beamter aus NRW nicht bei den örtlich zuständigen Kollegen angemeldet hatte. Ich selbst habe mich in der Sache an meine Vorgesetzten totberichtet. Alles Arbeitszeit, die für echte Strafverfolgung fehlt. Irrsinn!

WELT: Mit Klingbeils geplanter Hochstufung der Steuerhinterziehung in schweren Fällen vom Vergehen zum Verbrechen fallen auch Verfahrensabschlüsse mit Strafbefehl oder Einstellung gegen Auflagen nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung weg. Es muss bei überwiegender Verurteilungswahrscheinlichkeit angeklagt werden. Das ist doch auch mehr Aufwand, oder?

Lichtinghagen: Ob es so schlau ist, sich diese Tür wirklich zuzuma­chen? Ich bin mir unsicher.

WELT: Wieso?

Lichtinghagen: Bei manchen Verfahren – vor allem mit Bezug ins Ausland – kommt man ohne Mitwirkung der Beschuldigten nur sehr schwer an entsprechende Beweismittel ran. Da kann eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage schon Sinn ergeben. Außerdem ist eine Anklage mit öffentlicher Hauptverhandlung noch einmal eine extra Belastung für ein eh schon auf Kante genähtes System bei Staatsanwaltschaften und Gerichten.

WELT: Da ist das angedachte, öffentlich einsehbare Register für steuerhinterziehende Unternehmen etwas weniger personalintensiv. Hat diese Idee Klingbeils aus Ihrer Sicht einen Nutzen in der Praxis?

Lichtinghagen: Aber mit Sicherheit. Das funktioniert meiner Meinung nach viel besser als härtere Strafen. Mit einem öffentlichen Register fällt für viele Unternehmen das Feigenblatt der Redlichkeit, das man stets zu wahren versucht, weg. Wenn ich als Konsequenz eines Verschuldens eine juristische Person in die Öffentlichkeit zerrte, hat das meiner Ansicht nach wirkliches Abschreckungspotenzial. Insbesondere bei Delikten im Umfeld von Cum-Ex. Welche Bank hat das denn gerne, wenn man über sie nachlesen kann, dass sie alle Bürger mit der doppelten Erstattung der Kapitalertragsteuer geprellt hat?

WELT: Ist das nicht eine Art Pranger und widerspricht dem Steuergeheimnis?

Lichtinghagen: Ja, stimmt schon. Da müsste man gesetzlich schon was machen. Aber für sinnvoll halte ich es. Maxi Mustermann mit einem Nettoeinkommen von 2500 Euro kommt ja nicht auf eine solche Liste. Das muss großen Instituten wie Banken vorbehalten sein, die großen Steuerschaden verursachen. Der kleine Mann ist in aller Regel ehrlich und holt sich nicht mal alle Steuern vom Finanzamt zurück, obwohl er es könnte. Ich habe die großen, reichen und meist auch einflussreichen Täter immer Sozialschädlinge genannt. Die leben in Saus und Braus und müssen trotzdem noch Steuern hinterziehen. Und nichts scheuen große Player so sehr wie die Öffentlichkeit. Sieht man bei jeder Hauptverhandlung in Sachen Cum-Ex. So ein öffentliches Register für sanktionierte Unternehmen ist wirklich sinnvoll.

WELT: Sie sind ja offenbar ganz angetan von Herrn Klingbeils Maßnahmen.

Lichtinghagen: Im Großen und Ganzen ist das echt ein Fortschritt – wenn es denn umgesetzt wird. Es gab ja auch schon Versprechungen in der Vergangenheit, und auch aus Herrn Lindners Bundesfinanzkriminalamt ist am Ende nichts geworden.

WELT: Klingbeil möchte sogar das letzte Privileg eines mutmaßlichen Steuerhinterziehers kappen und die Straffreiheit bei Selbstanzeigen abschaffen. Geht das zu weit?

Lichtinghagen: Da bin ich zwiegespalten. Einerseits ist die Selbstanzeige vor allem in Kombination mit Fahndungsdruck durch Ankäufe von Steuerdaten oder Durchsuchungen von Banken ein gutes Mittel, um Steuersünder von sich aus zur Kooperation zu bewegen und Geld für den Staat wieder zu beschaffen. Diese Möglichkeit nimmt schon viel Druck aus dem sehr belasteten oder sogar manchmal überlasteten System. Andererseits: Wieso sollte ein Steuerhinterzieher gegenüber einem Betrüger Vorzüge genießen?

WELT: Anne Brorhilker ermittelte bei der Staatsanwaltschaft Köln über ein Jahrzehnt in Sachen Cum-Ex. Dann schmiss sie 2024 hin. Viele der deutlich über 1000 Beschuldigten werden wohl nie vor Gericht landen. Dieses Beispiel zeigt doch eindeutig, dass der Staat in Sachen komplexer und industriell betriebener Steuerhinterziehung versagt, oder?

Lichtinghagen: Ich kann jetzt nicht in den Kopf von Frau Brorhilker schauen, aber es dürfte klar sein, dass da irgendetwas nicht gestimmt hat. Ich würde diesen Fall als pars pro toto für etwas anderes sehen. Unsere natürlichen Feinde – also die Verteidiger der Beschuldigten – haben uns Ermittler teilweise mehr unterstützt als die eigene Behörde, in der wir arbeiteten. Bei aufsehenerregenden Strafverfahren mischt immer auch die Politik mit. Ein Staatsanwalt ist weisungsgebunden. Das gehört ganz dringend abgeschafft und würde die Strafverfolgung enorm verbessern. Da könnten Herr Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig nochmal nachlegen. Das wäre dann der ganz große Wurf für mehr Gerechtigkeit.

Dieser Artikel wurde für das Wirtschaftskompetenzzentrum von WELT und Business Insider erstellt.

Vinzenz Neumaier ist WELT-Wirtschaftsreporter.

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