Deutsche Unternehmen haben einer Berechnung zufolge im vergangenen Jahr so viel wie nie zuvor für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgegeben. Die Aufwendungen beliefen sich 2025 auf insgesamt 85,6 Milliarden Euro, wie aus einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) hervorgeht, über die die „Rheinische Post“ berichtete.
Damit haben sich die nominalen Kosten für die krankheitsbedingte Entgeltfortzahlung innerhalb von eineinhalb Jahrzehnten mehr als verdoppelt. 2024 waren es 81,2 Milliarden Euro.
In der Summe enthalten sind neben den vom Bundesarbeitsministerium ausgewiesenen 72,5 Milliarden Euro an Bruttoentgelten auch die vom IW geschätzten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Diese beliefen sich in einer Schätzung mithilfe eines statistischen Modells auf 13,1 Milliarden Euro.
Das Institut führt den Anstieg unter anderem auf höhere Löhne und die gestiegene Beschäftigung zurück. Mit jeder Lohnerhöhung stiegen auch die Kosten der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Auch der Krankenstand habe zu den höheren Aufwendungen beigetragen. Seit der Einführung der elektronischen Erfassung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Jahr 2022 sei der Krankenstand statistisch signifikant gestiegen. Ob zugleich auch die tatsächlichen betrieblichen Fehlzeiten zugenommen hätten, sei allerdings bislang nicht abschließend geklärt. Das Niveau liege aber deutlich über dem vor der Corona-Pandemie.
IW beurteilt Attestpflicht ab 1. Tag zurückhaltend
Ursache für den Krankenstand sind nach Angaben des IW Krankheitsbilder – wie zum Beispiel Muskel- und Skeletterkrankungen –, die im fortgeschrittenen Erwerbsalter häufiger auftreten. Deshalb könne mit der demografisch bedingten Alterung der Belegschaften auch der Krankenstand in den Unternehmen steigen.
Die geplante gesetzliche Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag beurteilt das Institut zurückhaltend. Es sei „kaum damit zu rechnen, dass Arbeitgeber davon flächendeckend Gebrauch machen“ würden, konstatiert die Studie. Für die Beibehaltung der bisherigen Praxis spreche zum einen der zusätzliche Verwaltungsaufwand, zum anderen würde eine strenge Regelauslegung „möglicherweise das vertrauensvolle Miteinander von Mitarbeitern und Arbeitgebern im Betrieb belasten“.
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