Die schwarz-rote Bundesregierung möchte Betriebsrenten attraktiver machen. Dazu plant sie steuerliche Vorteile - sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.

Betriebsrenten sind auch jetzt schon eine sinnvolle Ergänzung für Arbeitnehmende zur gesetzlichen Rente. Man gibt einen fest vereinbarten Anteil an seinem Bruttolohn ab. Dadurch zahlt man weniger Sozialversicherungsbeiträge und Einkommenssteuer. So beteiligt sich der Staat am Sparen für den Ruhestand. Und auch die Arbeitgeber geben noch einen Anteil dazu.

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sagte dem ARD-Hauptstadtstudio, die Betriebsrenten seien eine wichtige Säule in der Altersvorsorge: "Sie ist unkompliziert, sie ist effektiv und vor allem auch unbürokratisch." Doch längst nicht alle Unternehmen bieten bisher eine solche Betriebsrente für ihre Mitarbeitenden an.

Die schwarz-rote Bundesregierung will das ändern und Betriebsrenten weiter stärken. Besonders im Blick: Beschäftigte mit geringem Einkommen auf der einen Seite und kleine und mittlere Unternehmen und deren Arbeitnehmer auf der anderen.

Mehr steuerliche Förderung geplant

So sollen Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen bis zu 2.898 Euro von einer zusätzlichen steuerlichen Förderung profitieren. Bisher gilt eine Grenze von 2.575 Euro monatlich. Außerdem sollen Arbeitgeber auch für höhere Förderungen steuerliche Vorteile bekommen. 

Auch bei den sogenannten Sozialpartnermodellen soll es eine Änderung geben. Das Sozialpartnermodell macht es möglich, dass in einer Branche Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass Unternehmen nur für die monatlichen Einzahlungen in eine Rente garantieren müssen und nicht für die Höhe der späteren Rente.

Für Arbeitgeber macht es das viel attraktiver, Betriebsrenten anzubieten, da sie nicht dafür haften müssen, wenn durch niedrigere Verzinsung keine hohe Betriebsrente zustande kommt.

Betriebsrente soll sich auch für Arbeitgeber lohnen

Diese Sozialpartnermodelle gibt es noch nicht in allen Branchen in Deutschland. Die IG Metall beispielsweise hat beschlossen, dass sie dabei nicht mitmachen will.

Für Arbeitgeber soll es künftig möglich sein, sich bestehenden Sozialpartnermodellen anzuschließen, also einem schon existierenden Betriebsrentenmodell beizutreten. Jedenfalls dann, wenn auch die Arbeitnehmerseite - also die Gewerkschaften - im Unternehmen zustimmen und wenn es in ihrer eigenen Branche bereits ein Sozialpartnermodell gibt. 

Eine Betriebsrente soll sich für Arbeitgeber auch steuerlich auszahlen. Laut Arbeitsministerium könnte es für jeden Euro, den Firmen für Betriebsrenten ausgeben, künftig 30 Cent vom Staat zurückgeben. Allerdings löst das neue Gesetz nicht alle Probleme. Besonders die Pflicht der Sozialpartner zur Einigkeit wird von vielen Unternehmen kritisiert.

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