Die AfD ist mit ihrer Beschwerde vor Gericht gescheitert: Die Einstufung der Partei als rechtsextremistischer "Verdachtsfall" ist rechtskräftig. Das Verfahren um die Einstufung "gesichert rechtsextremistisch" läuft aber weiter.

In der aktuellen Debatte um die AfD war es zuletzt immer um die Eingruppierung als "gesichert extremistische Bestrebung" gegangen. Dabei war etwas in den Hintergrund geraten: Das Gerichtsverfahren um die Einstufung als "Verdachtsfall" - also gewissermaßen die Vorstufe - war noch gar nicht endgültig entschieden. So hatte die AfD zuletzt immer wieder darauf verwiesen, dass die Einstufung der Gesamtpartei als rechtsextremistischer "Verdachtsfall" durch den Verfassungsschutz noch gar nicht rechtskräftig sei.

Damit ist es nun aber vorbei: Die Partei scheiterte mit ihrer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig - zu einer Revision wird es also nicht kommen.

Urteil aus Münster rechtskräftig

Im Mai 2024 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden: Der Bundesverfassungsschutz durfte die AfD als rechtsextremistischen "Verdachtsfall" einstufen. Es gebe genug tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet seien.

Es bestehe "der begründete Verdacht, dass es den politischen Zielsetzungen jedenfalls eines maßgeblichen Teils der AfD" entspreche, "deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuzuerkennen". Daher sei es gerechtfertigt, dass der deutsche Inlandsgeheimdienst die Gesamtpartei als "Verdachtsfall" führe und damit auch mit nachrichtendienstlichen Mittel beobachten dürfe. Also etwa observieren dürfe, oder auch V-Leuten aus den Kreisen der Partei anwerben könne.

Das Oberverwaltungsgericht hatte zudem die Revision gegen das eigene Urteil nicht zugelassen. Die Begründung dafür, vereinfacht gesagt: Der Fall sei zwar öffentlichkeitswirksam und politisch bedeutend, aber in der entscheidenden juristischen Hinsicht sei es nur um die Anwendung altbekannter Vorschriften gegangen. Für eine Revision zum höchsten deutschen Verwaltungsgericht in Leipzig sei daher kein Raum.

Beschwerde der AfD ohne Erfolg

Gegen diese Nichtzulassung der Revision hatte die AfD Beschwerde eingelegt. Das Urteil aus Münster weiche sehr wohl von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und auch des Bundesverfassungsgerichts ab. Zudem seien vom OVG Münster mehrere Ablehnungsanträge gegen Richter willkürlich zurückgewiesen worden. Auch habe das Gericht den Sachverhalt gar nicht völlig aufgeklärt.

Das Bundesverwaltungsgericht sah das anders: Die von der AfD vorgebrachten Gründe für eine Zulassung der Revision lägen nicht vor, so hieß es heute knapp aus Leipzig. Die Beschlüsse (in parallel laufenden Verfahren ging es auch um die "Junge Alternative" und den ehemaligen "Flügel") datieren auf den 20. Mai. Bekanntgegeben wurden sie aber erst jetzt.

Kein Einfluss auf Verfahren zur "gesichert extremistischen Bestrebung"

Seit dem zweiten Mai dieses Jahres kreist die Debatte in Deutschland vor allem darum, dass der Bundesverfassungsschutz die AfD inzwischen sogar zur "gesichert extremistischen Bestrebung" hochgestuft hat, die Partei also in der allerhöchsten Kategorie führt. Dadurch kann er von den nachrichtendienstlichen Mitteln tendenziell einfacher und häufiger Gebrauch machen. Auf diese Einstufung bezieht sich die Entscheidung aus Leipzig aber ausdrücklich nicht: Ob die Hochstufung in die höchste Kategorie gerechtfertigt ist oder nicht, wird in einem separaten Gerichtsverfahren geklärt.

Dieses nahm bereits seinen Anfang und zwar mit Eilanträgen der Partei am Verwaltungsgericht in Köln. Dieses Verfahren steht also noch ganz am Anfang. Aus der heutigen Entscheidung lassen sich auch keine direkten Rückschlüsse auf das andere Verfahren ziehen. Da für die Einstufung als "gesichert extremistisch" ein anderer Maßstab gilt, als für die Einstufung als "Verdachtsfall". Hier könnte es also noch mehrere Jahre dauern, bis es eine rechtskräftige Entscheidung gibt.

Klaus Hempel, HR, tagesschau, 22.07.2025 19:27 Uhr

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