Kanzleramtschef Frei hat sich verhalten positiv über die von der SPD vorgeschlagene Richterkandidatin Brosius-Gersdorf für das Bundesverfassungsgericht geäußert. Derweil prüft die Uni Hamburg Plagiatsvorwürfe gegen die Juristin.

Im Streit um die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf für die Wahl zur Bundesverfassungsrichterin kommen aus der Union vorsichtige Entspannungssignale. "Sie ist in jedem Fall eine fachlich hoch versierte Juristin. Das ist überhaupt gar keine Frage", sagte Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) in der ZDF-Sendung Maybrit Illner. "Und es ist klar, dass bei Verfassungsrichterwahlen man nicht mit jedem einzelnen Thema einverstanden sein muss, das eine Kandidatin oder ein Kandidat hat."

Man arbeite an einer Lösung, die die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag bekommen werde. "Wir werden natürlich dafür eine Lösung finden", betonte Frei. Man sollte jetzt einen Schritt zurücktreten, auf die Szenerie schauen und "ganz nüchtern nach Lösungsräumen suchen".

Bauministerin Verena Hubertz machte deutlich, dass die SPD an Brosius-Gersdorf festhält. "Wir bleiben standhaft", sagte Hubertz. Ihre Partei habe die Staatsrechtlerin nicht umsonst vorgeschlagen. "Sie ist eine hervorragende Juristin und wir stehen hinter ihr." Man müsse zurückkehren an den Tisch und miteinander sprechen. Nach der Sommerpause werden man schauen, wie es weitergehe. Auch Hubertz betonte: "Wir werden da definitiv eine Lösung hinbekommen."

Uni Hamburg untersucht Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf

Die Universität Hamburg untersucht nun doch Hinweise auf ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten von Brosius-Gersdorf. Nach ersten Medienberichten über angebliche Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes vor rund zwei Wochen hatte die Universität noch keinen Anlass für eine Überprüfung gesehen, weil keine hinreichend begründeten Hinweise an sie herangetragen worden seien. 

Nun sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa, im Zuge der medialen Berichterstattung seien bei der Ombudsstelle begründete Hinweise eingegangen. Diese sei laut Satzung verpflichtet, dem nachzugehen. Das betreffe auch den Ehemann der jetzt an der Universität Potsdam tätigen Juristin, Hubertus Gersdorf.

Die Untersuchung erfolge ausdrücklich unter Beachtung des Grundgedankens der Unschuldsvermutung, sagte der Sprecher. Die Vorwürfe würden nun zunächst unter Plausibilitätsgesichtspunkten auf Konkretheit und Bedeutung geprüft. "Erfüllen die Hinweise diese in der Satzung genannten Grundsätze, wird ein formales Ombudsverfahren zur Vorprüfung der Hinweise begonnen."

Kurzgutachten sieht kein Fehlverhalten

Dabei könne auch eine externe wissenschaftliche Fachexpertise zur Begutachtung der Hinweise hinzugezogen werden. Auf Grundlage dieses Gutachtens wiederum sowie aller weiteren vorliegenden Informationen und Unterlagen bewerte das Ombudskollegium dann den Gesamtsachverhalt.

Brosius-Gersdorf und ihr Mann hatten zuvor selbst bei einer Stuttgarter Anwaltskanzlei ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben. Dieses kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass der Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegen sie unbegründet ist, wie die Rechtsanwälte in einem Begleitschreiben erklärten. Die Vorwürfe waren unmittelbar vor der am Ende geplatzten Richterwahl im Bundestag laut geworden.

Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber veröffentlichte die Parallelen zwischen ihrer Doktorarbeit und der Habilitationsschrift ihres Mannes. Die Dissertationsschrift von Brosius-Gersdorf wurde 1997 an der Universität Hamburg eingereicht, die Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus an derselben Uni im Sommersemester 1998.

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