Immer wieder gibt es Diskussionen über die Höhe des Bürgergelds. Oft steht dann die Behauptung im Raum, die Sozialleistung sei so üppig, dass sich ein Job nicht lohne. Eine Studie kommt zu einem anderen Schluss.

Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn haben einer neuen Studie zufolge deutlich mehr Geld zur Verfügung als Bezieher von Bürgergeld. Das gelte für Alleinstehende ebenso wie für Alleinerziehende und Paare mit Kindern, und zwar in allen Regionen Deutschlands, rechnet das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung vor.

Mit der Studie widerspricht das WSI der Behauptung, das Bürgergeld sei so hoch, dass der Anreiz zu gering entlohnter Arbeit fehle. Gerechnet wurde mit dem heutigen Mindestlohn von 12,82 Euro die Stunde. Einbezogen wurde, dass Menschen mit so geringem Lohn gegebenenfalls zusätzlich Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag haben. Die Rechenbeispiele beziehen sich auf Arbeit in Vollzeit, was im Durchschnitt knapp 38,2 Stunden pro Woche bedeute.

Mehr als 500 Euro mehr

Gerechnet wurden drei Fallbeispiele. So kommt ein alleinstehender Mann mit Mindestlohn den Berechnungen zufolge auf 2.121,58 Euro brutto im Monat. Davon bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben 1.546 Euro, wie das WSI vorrechnet. Zusammen mit dem rechnerischen Anspruch auf 26 Euro Wohngeld ergebe sich ein verfügbares Einkommen von 1.572 Euro.

Dagegen stünden dem Mann im Bürgergeld 563 Euro Regelsatz und bei gleicher Miete 451,73 Euro für die Unterkunft zu. Zusammen wären dies 1.015 Euro - 557 Euro weniger als im Job mit Mindestlohn. Wird der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro einbezogen, bleibt den Berechnungen zufolge immer noch eine Differenz von mehr als 500 Euro.

Fall zwei ist eine alleinerziehende Frau mit einem fünfjährigen Kind. Sie käme in Vollzeit mit Mindestlohn auf netto 1.636 Euro. Mit Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss seien es 2.532 Euro.

Beim Bürgergeld wären es laut WSI mit den beiden Regelsätzen für Mutter und Kind, dem Mehrbedarf für Alleinerziehende, Kosten der Unterkunft und Sofortzuschlag 1.783 Euro, also 749 Euro weniger.

Drittes Beispiel: Ein Ehepaar mit einem Verdiener mit Mindestlohn und zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren hätte im Bürgergeld 660 Euro weniger, haben die Experten kalkuliert.

Einkommen mit und ohne Erwerbstätigkeit
Haushaltseinkommen mit Mindestlohn Haushaltseinkommen mit Bürgergeld Differenz
Single 1.572 € 1.015 € 557 €
Alleinerziehende mit 1 Kind (5 Jahre) 2.532 € 1.783 € 749 €
Familie mit 2 Kindern (5 und 14 Jahre), Alleinverdienermodell 3.414 € 2.754 € 660 €

Erläuterung: Zum Haushaltseinkommen zählen der Bürgergeld-Regelsatz bzw. das Nettoeinkommen sowie alle Ansprüche auf zusätzliche Leistungen wie Kosten der Unterkunft bei Bürgergeld-Empfängern bzw. Wohngeld und Kinderzuschlag bei Haushalten mit geringem Erwerbseinkommen. Die tatsächlichen Wohnkosten sind noch nicht abgezogen.

Lohnabstand in München am geringsten

Regional gebe es Unterschiede beim Lohnabstand, doch die beruhten auf der Höhe der Mietkosten, so das WSI. Im Landkreis München, in Dachau und in der Stadt München falle der Lohnabstand bei einem Single-Haushalt mit 379 bis 444 Euro am geringsten aus. In Nordhausen und dem Vogtlandkreis sei er mit 662 und 652 Euro am größten.

Menschen mit Bürgergeld haben wenig

"Die Zahlen der Studie zeigen erneut, dass Bürgergeldempfänger unabhängig vom Haushaltstyp und von der Region, in der sie wohnen, weniger Geld haben als Erwerbstätige, die zum Mindestlohn arbeiten", betonte WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch. Auch 2023 hatte das WSI bereits eine Studie veröffentlicht, die zu einem ähnlichen Ergebnis kam.

Zudem werde deutlich, mit wie wenig Menschen im Bürgergeld auskommen müssten, so Kohlrausch. "Die Behauptung, sie wollten nicht erwerbstätig sein, weil sich mit dem Bürgergeld gut leben lasse, ist sachlich falsch und stigmatisierend."

Statt bei der Höhe des Bürgergelds bestehe Handlungsbedarf bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Helfen würde auch Qualifizierung von erwerbsfähigen Menschen im Bürgergeldbezug, fügte sie hinzu.

Die WSI-Studie bestätigt Ergebnisse anderer Untersuchungen. 2023 sagte auch der Chef des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft, Michael Hüther, trotz der damaligen Bürgergeld-Erhöhung bleibe das Lohnabstandsgebot gewahrt. Kritisch wertete Hüther damals, dass sich oft Mehrarbeit im Niedriglohnsektor nicht lohne.

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