Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den ehemaligen Bundesverkehrsminister Scheuer erhoben. Sie wirft ihm vor, bei einer Befragung im Bundestag 2020 zu den Plänen der letztlich gescheiterten Pkw-Maut falsch ausgesagt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer erhoben. Und zwar wegen des Verdachts einer falschen uneidlichen Aussage vor einem Untersuchungsausschuss. Übersetzt bedeutet das: Sie wirft dem ehemaligen Verkehrsminister von der CSU vor, im Bundestag bei einer Befragung gelogen zu haben. Wegen der besonderen Bedeutung des Falles wird Scheuer nach Angaben der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht angeklagt.
Aussage vor Untersuchungsausschuss
Die Bild-Zeitung hatte zuerst über die Anklage berichtet. Das entsprechende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Falschaussage hatte die Staatsanwaltschaft bereits 2022 eingeleitet. Die Ermittlungen richteten sich neben Scheuer auch gegen den ehemaligen Staatssekretär Gerhard Schulz, der nun mitangeklagt wurde.
Die Vorwürfe drehen sich um die Befragung Scheuers durch einen Untersuchungsausschuss im Jahr 2020. Thema: die Pkw-Maut, einstiges Prestigeprojekt der CSU. Doch die war 2019 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für rechtswidrig erklärt und gestoppt worden. Die geplatzte Maut kostete den Bund 243 Millionen Euro an Schadenersatz.
Widerspruch über Angebot von Maut-Betreiberfirmen
Bereits als Anfangsverdacht der Staatsanwaltschaft hieß es, Scheuer habe in der Befragung mutmaßlich "bewusst wahrheitswidrig" ausgesagt. Der CSU-Politiker hatte behauptet, nach seiner Erinnerung habe es kein Angebot des designierten Mautbetreiberkonsortiums gegeben, den Vertragsabschluss zur Pkw-Maut auf einen Zeitpunkt nach dem zu erwartenden Urteil des EuGH zu verschieben. Die vorgesehenen Maut-Betreiberfirmen hatten im Ausschuss jedoch von einem solchen Angebot an Scheuer berichtet. Dieser habe dies abgelehnt.
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Scheuer selbst hatte die Vorwürfe gegen ihn stets bestritten. Nun betonte er gegenüber der Bild: "Die Entscheidung, nun Anklage zu erheben, ist für mich nicht nachvollziehbar und macht mich betroffen. Die Motive und der Zeitpunkt für die Anklage sind mir unverständlich und erscheinen mehr politisch motiviert."
Mit Informationen von Philipp Eckstein, ARD-Hauptstadtstudio
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.