Mindestens drei Mitarbeiter von AfD-Bundestagsabgeordneten bekommen keinen Hausausweis. Dieser könnte "zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden", begründete die Verwaltung. Andere Parteien sind wohl nicht betroffen.
Unter Verweis auf möglichen verfassungsfeindlichen Missbrauch haben mehrere Mitarbeiter von AfD-Bundestagsabgeordneten keine Hausausweise für das Parlament erhalten. Auch wurde ihnen die Zugangsberechtigung für die IT-Systeme verwehrt. "Bei allen abgelehnten Antragstellern erschien es möglich, dass das Betreten der Liegenschaften des Bundestages mit einem Hausausweis zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden könnte", teilte die Bundestagsverwaltung mit.
In der Mitteilung wurde nicht genannt, für Abgeordnete welcher Parteien die Mitarbeiter tätig sind und um wie viele Fälle es sich handelt. Nachfragen von Nachrichtenagenturen bei den Fraktionen ergaben aber, dass wohl nur Mitarbeiter von AfD-Abgeordneten die Überprüfung nicht bestanden haben. Die anderen Fraktionen teilten mit, dass sie nicht betroffen oder zumindest keine Fälle aus den eigenen Reihen bekannt seien.
"Grundlage dieser Entscheidung waren sicherheitskritische Erkenntnisse im Rahmen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung", hieß es vom Bundestag zur Begründung weiter. Mit einer Ausstellung der Ausweise wäre "ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit, die Sicherheit, Integrität oder Vertrauenswürdigkeit des Deutschen Bundestages verbunden" gewesen.
AfD-Sprecher macht keine inhaltlichen Angaben
Ein Sprecher der AfD-Fraktion teilte mit, der Bundestag habe die Fraktion am Dienstag darüber informiert, dass Hausausweisanträge von drei Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten abgelehnt worden seien. Zudem sei bei einem weiteren Mitarbeiter die Zugangsberechtigung zu den IT-Systemen des Bundestages - einschließlich des sogenannten Intranets - aufgehoben worden.
"Da die Einstellung von persönlichen Mitarbeitern allein Sache der jeweiligen Abgeordneten ist, kann die Fraktion keine näheren Angaben zu diesen Fällen machen", hieß es von dem AfD-Fraktionssprecher. Die Fraktion werde die Abgeordneten aber "im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen". Auch die Bundestagsverwaltung nannte keine Details.
"Bei allen, die eigenständig Zugang zu den Gebäuden und IT-Systemen des Deutschen Bundestages haben, darf es keinen begründeten Zweifel an ihrer persönlichen Zuverlässigkeit geben", verteidigte Parlamentspräsidentin Julia Klöckner (CDU) die Maßnahmen.
Klöckner: "Vielzahl und Schwere sicherheitskritischer Erkenntnisse"
"Die Vielzahl und die Schwere der sicherheitskritischen Erkenntnisse zu den betreffenden Abgeordneten-Mitarbeitern machten eine Ablehnung ihrer Anträge zwingend erforderlich", so Klöckner. Bei der inneren und äußeren Sicherheit des Bundestages könne es keine Kompromisse geben. "Der Deutsche Bundestag ist ein offenes Parlament - gleichzeitig ist er der Raum unserer Demokratie, den wir besonders schützen müssen."
In den vergangenen Jahren - in die der Einzug der AfD in den Bundestag 2017 und diverse Angriffe auf IT-Systeme fielen - wurden die Zugangskontrollen zum Parlament in Berlin mehrfach verschärft. Seit 2023 werden die sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei allen Hausausweis-Inhabern jährlich wiederholt.
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