Lachgas ist unter Jugendlichen eine beliebte Partydroge, kann aber zu schweren Schäden führen. K.o.-Tropfen werden oft für Vergewaltigungen eingesetzt - beide Stoffe will die Bundesregierung nun verbieten.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum Verbot von Lachgas als Partydroge gebilligt. Damit sollen vor allem Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Risiken geschützt werden. Der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken sieht außerdem ein Verbot zweier Stoffe vor, die als K.o.-Tropfen zum Beispiel für Vergewaltigungs- und Raubdelikte missbraucht werden.

Kinder und Jugendliche dürfen dem Entwurf zufolge Lachgas und Zubereitungen dieses Stoffes, jeweils in Kartuschen mit einer Füllmenge von mehr als acht Gramm, weder erwerben noch besitzen. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, den direkten Verkauf an Kinder und Jugendliche, den Verkauf über Automaten und den Versandhandel zu verbieten.

Erfrierungen und neurologische Schäden

Die Ministerin warnte vor "hohen gesundheitlichen Risiken" gerade für Minderjährige durch Lachgas-Konsum: "Die Folgen können gravierend sein, etwa Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit - bis hin zu bleibenden neurologischen Schäden", sagte die CDU-Politikerin.

Lachgas, chemisch Distickstoffmonoxid genannt, kühlt sich auf bis zu minus 55 Grad Celsius ab, wie das Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit auf seiner Webseite erläutert. Werde es direkt aus einer Kartusche konsumiert, könnten die Lippen festfrieren. Auch seien Fälle von Erfrierungen an Fingern bekannt. "Tückisch ist, dass Konsumierende die Erfrierung wegen der schmerzstillenden Wirkung von Lachgas womöglich nicht sofort bemerken", heißt es.

Auch K.o.-Tropfen verboten

Das farblose und leicht süßlich riechende Gas mit der Formel N2O wird wegen seiner schmerzstillenden und betäubenden Wirkung schon jahrzehntelang in der Medizin eingesetzt. Von den Verboten ausgenommen bleiben daher die "anerkannte Verwendung eines neuen psychoaktiven Stoffes zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie die Verwendung als Arzneimittel und Medizinprodukt".

Das Verbot der beiden als K.o.-Tropfen eingesetzten Substanzen GBL (Gamma-Butyrolacton) und BDO (1,4-Butandiol) umfasst den Ministeriumsangaben zufolge Herstellung, Handel und Inverkehrbringen. Das gelte für Zubereitungen ab einem Gehalt von mehr als 20 Prozent. "Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht werden", begründete die Ministerin dieses Vorhaben.

Drogenbeauftragter begrüßt Verbot

Der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, begrüßte das sich abzeichnende Lachgasverbot als "absolut notwendigen Schritt für den Kinder- und Jugendschutz und die öffentliche Gesundheit". Weil Lachgas bislang leicht verfügbar sei, werde es zunehmend von Jugendlichen und auch Kindern konsumiert. "Notaufnahmen berichten von immer mehr Fällen von neurologischen Ausfällen oder Rückenmarksschäden, ausgelöst durch chronischen Lachgaskonsum", hob Streeck hervor.

Der Gesetzentwurf mit den beiden Verboten kommt jetzt in den Bundestag. Der Bundesrat muss anschließend auch darüber beraten. Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium kündigte am Mittwoch an, ein eigenes Verbot, Lachgas an Kinder und Jugendliche zu verkaufen oder abzugeben, bereits zum 17. Juli umzusetzen.

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