Bernhard Schlink, weltberühmter Schriftsteller („Der Vorleser“, „Selbs Justiz“) und Jurist, hat sich sein Leben lang mit Gerechtigkeitsfragen befasst, unter anderem als Professor für Rechtsphilosophie, als Verfassungsrichter und Gutachter für Staatsrechtsthemen. Jetzt erscheint im Diogenes Verlag sein luzider Essay „Gerechtigkeit“ (198 Seiten, 25 Euro). Anlass für ein paar einfache Fragen zu einem oft sehr komplizierten Thema.

WELT: Herr Schlink, Sie sind Schriftsteller und Jurist. In welchem Beruf lässt sich Gerechtigkeit leichter herstellen?

Bernhard Schlink: Alles schreibt sich leichter, als es sich lebt, Liebe, Wahrhaftigkeit, Tapferkeit, auch Gerechtigkeit. Aber geschriebene Gerechtigkeit ist nur geschriebene und nicht gelebte. Wir brauchen gelebte Gerechtigkeit, und wir brauchen Juristen, nicht nur sie, aber zumal sie, die sich für Gerechtigkeit einsetzen.

WELT: Welches Buch der Literaturgeschichte illustriert das Thema Gerechtigkeit / Ungerechtigkeit am besten? Ist es „Michael Kohlhaas“ von Kleist?

Schlink: Es gibt nicht das eine literarische Werk. Das Thema hat viele Facetten, und zu allen gibt es Werke. Denken Sie nur in der deutschen Literatur an „Wilhelm Tell“ von Schiller zum Tyrannenmord, an „Dantons Tod“ von Büchner zu Recht, Gewalt und Revolution, an „Der Streit um den Sergeanten Grischa“ von Zweig zu Recht im Krieg, an „Die Panne“ von Dürrenmatt zu Recht und Gericht. Die Liste lässt sich lange fortsetzen, auch in der internationalen Literatur, ich erinnere nur an Shakespeares „Kaufmann von Venedig“ und Dostojewskis „Die Brüder Karamasow“. Gerechtigkeit ist eines der großen Themen des privaten wie des gesellschaftlichen und des politischen Lebens, und daher ist sie auch eines der großen Themen der Literatur.

WELT: Auge um Auge, Zahn um Zahn: Im Alten Testament waren die Regeln für Vergeltung scheinbar klar. Warum ist Gerechtigkeit heute so kompliziert?

Schlink: Gerechtigkeit war noch nie einfach. Schon König Salomon tat sich nicht leicht und musste zu einem Trick greifen, um den Streit der beiden Frauen um das Kind gerecht zu entscheiden. Die Strafzumessung war einfacher. Aber heute erwarten wir von Strafe mehr als damals, mehr als Vergeltung. Sie soll im richtigen Verhältnis zur Schuld des Täters stehen, ihn von weiteren Straftaten abhalten und zurück in die Gesellschaft führen, und sie soll das Rechtsbewusstsein der Gesellschaft bestätigen und bestärken.

WELT: Kann es in Rechtsstaaten Situationen geben, in denen Bürger sich über Gesetze hinwegsetzen? In den vergangenen Jahren war – im Zuge der „Klimakleber“-Aktionen – viel von „zivilem Ungehorsam“ die Rede.

Schlink: Dass Bürger sich auch in freiheitlichen demokratischen Rechtsstaaten über Gesetze hinwegsetzen, um ihren politischen Anliegen Nachdruck zu geben, sehen wir. Aber sie haben kein Recht dazu. Anders als in Diktaturen haben wir in freiheitlichen demokratischen Rechtsstaaten vielfältige Möglichkeiten, unsere politischen Anliegen im Einklang mit den Gesetzen zu verfolgen und durchzusetzen, und niemand kann für sich das Privileg beanspruchen, über dem Gesetz zu stehen und, anders als alle anderen, sein Anliegen unter Missachtung des Gesetzes zu verfolgen. Das schließt nicht aus, dass wir den respektieren, der um eines guten Anliegens willen das Gesetz bricht, dafür aber keine Straffreiheit fordert, sondern den Preis der Strafe zu zahlen bereit ist.

WELT: Ein Menschenrechtler könnte fragen: Wie gerecht ist es, dass ein Staat Staatsangehörigen mehr Rechte gewährt als Ausländern (Asylanten und Migranten)?

Schlink: Die Ungleichbehandlung bei der Aufnahme der einen und Ablehnung der anderen Fremden und die Ungleichbehandlung bei der Gewährung von mehr Rechten an die Staatsbürger als an die Fremden bedürfen wie jede Ungleichbehandlung einer Rechtfertigung, sonst sind sie ungerecht. Die Rechtfertigung hat zum einen der moralischen Verantwortung für Fremde, die in Not sind, Rechnung zu tragen und zum anderen den begrenzten finanziellen Ressourcen eines Staates, dem begrenzten Bildungsangebot, Arbeits- und Wohnungsmarkt und den begrenzten sozialen und kulturellen Fähigkeiten zur Integration. Beidem zugleich angemessen Rechnung zu tragen ist schwierig, und dass darüber politisch entschieden werden muss und dass die Entscheidung mal mehr in die eine und mal mehr in die andere Richtung weist, versteht der Menschenrechtler. Kein Verständnis verdient die Leugnung der moralischen Verantwortung für Fremde in Not.

WELT: In Ihrem Essay schreiben Sie, Gerechtigkeit sei heute „umgeben von und eingebettet in Institutionen“. Was halten Sie von der These des französischen Philosophen Pascal Bruckner („Gesellschaft der Opfer“), wonach in westlichen Gesellschaften immer mehr vermeintlich Unterdrückte und Diskriminierte den Ton angeben?

Schlink: Es ist richtig, dass die Berufung auf die Rolle als Opfer, auf erlittene Diskriminierung in Mode ist und als Rechtfertigung für Forderungen benutzt wird. Aber weil so viele sie benutzen, Rechte wie Linke, Privilegierte wie Unterdrückte, Reiche, die sich als Opfer der Erbschaftssteuer sehen, und Transpersonen, die eigene Toiletten vermissen, verliert sie rasant an Überzeugungskraft. Es braucht mehr als den Hinweis auf eine Opferrolle und ein Diskriminierungsschicksal, um mit einer Gerechtigkeitsforderung ernst genommen zu werden.

WELT: Sie schreiben im Buch darüber, dass unser Verlangen nach Gerechtigkeit immer lauter und stärker geworden sei. Was früher als Naturereignis, Schicksalsschlag oder schlicht Glück und Pech hingenommen wurde, sucht heute Verantwortliche und Schuldige. Woher kommt das?

Schlink: Der eine Grund ist, dass wir hinter Naturereignissen menschliche Verursachungen erkennen, die wir früher nicht erkannt haben. Ursache von Naturereignissen ist oft der Klimawandel, und Ursache des Klimawandels sind wir Menschen. Der andere Grund ist, dass unsere Leben so umfassend in gesellschaftliche Zusammenhänge und staatliche Regelungen und Vorkehrungen eingebunden sind, dass uns kaum noch etwas passiert, das nicht gesellschaftlich und staatlich jedenfalls mitverursacht ist oder von Staat und Gesellschaft behoben oder erleichtert werden kann. Wenn ein Schlag trifft, werden daher Gesellschaft und Staat verantwortlich gemacht, und weil ein Schlag immer ungleich trifft, nur die einen und nicht die anderen, wird unter Berufung auf Gerechtigkeit Hilfe verlangt; wenn ein Schlag droht, wird Vorsorge verlangt.

WELT: Wie sehr lässt sich Gerechtigkeit in Geld bemessen?

Schlink: Gerechtigkeit verlangt oft eine gleiche Zuteilung von Gütern und Belastungen oder einen Ausgleich für geleistete Güter oder erlittene Schäden. Geld ist nun mal die Währung, in der wir den Wert von Gütern und Belastungen und das Gewicht von Schäden bemessen. Oft sind die Bemessungen unabhängig davon, welche Menschen beteiligt und betroffen sind; denken Sie an Schmerzensgeld. Bei der Berechnung der Steuerlasten oder von Tagessätzen im Strafrecht oder auch bei der Erhebung von Gebühren wird danach differenziert, wie reich oder arm die Menschen sind. Die Menschen sollen gleich und gerecht behandelt werden, indem verschiedene Belastungen ihnen gleich wehtun, dem Reichen der hohe Steuersatz so weh wie dem Ärmeren der niedrigere. Ganz geht das nicht auf.

WELT: Während der Corona-Pandemie haben sich viele gefragt: Kann ein Impfzwang gerecht sein – und wenn ja, warum?

Schlink: Wir leben in Gesellschaft, wir brauchen sie, wir nehmen von ihr und wir können von ihr nur nehmen, wenn wir ihr auch geben. Nur wenn wir Steuern zahlen, können wir Straßen, Schulen und vieles andere in Anspruch nehmen, nur wenn wir nötigenfalls Wehrdienst leisten, können wir im Krieg zu bestehen hoffen, nur wenn wir aufeinander Rücksicht nehmen, können wir im Straßenverkehr, im Arbeitsleben, in Mehrfamilienhäusern miteinander auskommen, und wenn eine Krankheit, die alle bedroht, nur bekämpft werden kann, indem alle geimpft werden, ist ein Impfzwang gerecht. Dabei kann gelegentlich jemand zu Schaden kommen. Aber das ist kein Grund, den Straßenverkehr abzuschaffen oder riskante Arbeitsabläufe schlechterdings zu verbieten oder im Krieg zu kapitulieren. Warum sollte es ein Grund sein, nicht zu impfen?

WELT: Babyboomer gehen jetzt massenhaft in Rente, die jüngere Generation muss die soziale Sicherung finanzieren, will gleichzeitig aber weniger produktiv leben, Stichwort Work-Life-Balance. Haben wir noch Generationengerechtigkeit?

Schlink: Die kommenden Generationen werden entscheiden, ob sie die heutigen Rentenversprechen einhalten oder nicht. Und was die Work-Life-Balance angeht – ich finde sie nicht ein Gerechtigkeits-, sondern ein Lebensführungsproblem. Die jungen Menschen, die von ihr reden, können studieren, was ihnen zusagt, nach dem Abschluss haben sie den Zugang zu interessanten, befriedigenden Berufen, sie könne auch weithin die Arbeit wählen, die ihnen gefällt, und dann soll die Arbeit nur Work und das Leben anderswo sein? Was für ein dürftiges Verständnis von Leben und von Arbeit! Leben besteht aus Arbeit und Familie und Freizeitaktivitäten und hoffentlich auch Engagement für das Gemeinwesen, und mal ist das eine wichtiger und mal das andere.

WELT: Apropos Lebensführung. Selbstgerechtigkeit kommt in Ihrem Buch nicht vor – warum nicht?

Schlink: Gerechtigkeit verlangt, beide Seiten eines Konflikts zu hören, verlangt vor dem Urteil ein faires Verfahren und verlangt den unparteiischen, unbefangenen Richter. Der Selbstgerechte ist parteiisch, befangen, hört nur sich, hat das Urteil schon im Voraus gesprochen, und es ist immer das gleiche: Er ist im Recht. Selbstgerechtigkeit ist langweilig, allerdings penetrant. Mit Gerechtigkeit hat sie nichts zu tun.

WELT: Zum Schluss noch ein Blick in die Zukunft der Gerechtigkeit: Kann Künstliche Intelligenz Justizbehörden entlasten und zu mehr Gerechtigkeit beitragen? Oder droht die Gefahr, dass eine immer stärker automatisierte und womöglich auch „halluzinierende“ Bürokratie die Ohnmacht des Einzelnen gegenüber dem System, die schon Kafka beschrieb, eher verstärkt?

Schlink: Das werden wir sehen. Künstliche Intelligenz wird wie für alle Arbeitsabläufe auch für die Arbeitsabläufe in der Justiz immer wichtiger werden, zunächst für die Routineabläufe. Dabei wird es nicht bleiben, und wie es faule Studenten gibt, die sich die Seminararbeiten von Künstlicher Intelligenz schreiben lassen, wird es auch faule Richter geben, die sich ihre Urteile von Künstlicher Intelligenz schreiben oder jedenfalls entwerfen lassen. Anwälte werden dagegen halten und die Urteile auf die Verwendung Künstlicher Intelligenz prüfen, wie Professoren die Seminararbeiten ihrer Studenten prüfen, und sie werden versuchen, aus der Verwendung Berufungs- und Revisionsgründe zu machen, ich denke mit Erfolg. Den Richter, der die Künstliche Intelligenz halluzinieren lässt, kann ich mir nicht vorstellen. Ich sehe aber auch nicht, wie die Verwendung Künstlicher Intelligenz zu mehr Gerechtigkeit beitragen soll.

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