Neun Jahre nach ihrem Überfall auf Kim Kardashian in Paris stehen die mutmaßlichen Täter vor Gericht. Demnächst werden sie ihrem Opfer womöglich von Angesicht zu Angesicht begegnen. Kardashian möchte dem Prozess angeblich persönlich beiwohnen.
Seit Ende April läuft in Paris der Prozess gegen zehn Angeklagte, die 2016 am Raubüberfall auf Kim Kardashian beteiligt gewesen sein sollen. Die Reality-TV-Darstellerin und Unternehmerin soll kommende Woche vor Gericht im Palais de Justice in der französischen Hauptstadt aussagen und wird dazu offenbar auch persönlich erscheinen.
Kardashian sei bereit, ihren Angreifern "gegenüberzutreten", erklärten die französischen Anwälte der 44-Jährigen verschiedenen Medienberichten zufolge. "Sie will dies mit Würde und Mut tun", werden Léonor Hennerick und Jonathan Mattout zitiert. Sie vertreten Kardashian in der Angelegenheit zusammen mit ihrem US-Anwalt Michael Rhodes.
Kim Kardashian soll am Dienstag, dem 13. Mai, vor Gericht aussagen. Sie werde "über die Geschehnisse in dieser schrecklichen Nacht" sprechen, als sie während der Paris Fashion Week in ihrem Hotelzimmer ausgeraubt, gefesselt und gefangen gehalten wurde, heißt es. Weiter wollten sich die Anwälte aber nicht zum Inhalt der bevorstehenden Aussage äußern, damit "jeder die Geschehnisse direkt aus dem Mund" ihrer Mandantin hören könne.
Hohe Freiheitsstrafen drohen
Am 3. Oktober 2016 waren fünf maskierte Täter in den frühen Morgenstunden in das luxuriöse Hôtel de Pourtalès eingedrungen. Mit gezogenen Pistolen bedrohten sie den Nachtportier und verschafften sich Zugang zur Suite von Kim Kardashian. Nur im Bademantel wurde der Reality-Star überwältigt, gefesselt und geknebelt.
Die Räuber erbeuteten Kardashians luxuriösen Schmuck und flohen auf Fahrrädern. Den entscheidenden Tipp, dass sich die US-Amerikanerin alleine im Hotel befand, soll die Bande von ihrem damaligen französischen VIP-Betreuer und Chauffeur bekommen haben.
Der Prozess ist auf drei Wochen angesetzt und soll bis zum 23. Mai laufen. Den Angeklagten, die sich unter Justizaufsicht auf freiem Fuß befinden, drohen Freiheitsstrafen von bis zu 20 Jahren.
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