Ein Jahrzehnt lang vollzog sich einmal pro Woche eine seltsame Pilgerschaft von England nach Holland, genauer gesagt in ein bestimmtes Kino in Amsterdam. Dort wurde in einer Nachtvorstellung regelmäßig Stanley Kubricks „Uhrwerk Orange“ gezeigt. In England, wo er entstand und spielte, war der Film nicht zu sehen, denn der Regisseur hatte ihn für öffentliche Aufführungen gesperrt, im Nachhinein selbst entsetzt über die Wirkung seiner drastischen Gewaltszenen. Jetzt hat wieder ein berühmter Regisseur einen seiner Filme „zensiert“: Wim Wenders’ „Falsche Bewegung“, entstanden 1975, wird in Zukunft nur noch in einer beschnittenen Fassung zu sehen sein. Es ist eine Entscheidung, die er unter erheblichem öffentlichem Druck getroffen hat. Und es ist eine Entscheidung, die ein Präzedenzfall für unseren künftigen Umgang mit Kunstwerken sein könnte.

Bei einer Veranstaltung der Deutschen Filmakademie saß Wim Wenders nun in der ersten Reihe. Er ergriff nicht das Wort, aber das war auch gar nicht vorgesehen, sein spezieller „Fall“ sollte nicht noch einmal verhandelt werden, der Abend stand unter der allgemeinen Überschrift „Dürfen wir Filme verändern?“ Ein Rechtskundiger im vollbesetzten Saal merkte zu Recht an, dass „wir“ – also die Öffentlichkeit – keinerlei Recht besäßen, Filme zu verändern, das dürften nur die Rechteinhaber, also Regisseur oder Produzent oder Verleih.

Die Frage ist fast so alt wie das Kino selbst; vor genau 100 Jahren, im Sommer 1926, sollte Sergej Eisensteins „Panzerkreuzer Potemkin“ in die deutschen Kinos kommen, ein sowjetischer Stummfilm, der die Revolution propagierte. Der deutsche Verleih „entschärfte“ ihn durch erhebliche Schnitte – alle Szenen, in denen Offiziere von aufständischen Matrosen über Bord geworfen werden, fehlten – und erhielt von der Zensurbehörde die Freigabe.

Eine Zensurbehörde gibt es in der Bundesrepublik nicht mehr, an ihre Stelle ist die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle) der Filmwirtschaft getreten, die Altersfreigaben erteilt. Es gibt Filme, die erst ab 18 Jahren frei sind, und es gibt Filme, die gar keine Kennzeichnung erhalten und vom Verleih auf eigenes rechtliches Risiko ausschließlich Erwachsenen öffentlich vorgeführt werden können; Uwe Bolls Selbstjustizthriller „Citizen Vigilante“ wurde jüngst erst im dritten Anlauf eine Freigabe ab 18 erteilt.

Nun gibt es die offiziellen Kanäle – „Falsche Bewegung“ wurde vor 50 Jahren problemlos ab 12 Jahren freigegeben –, aber heute reden zunehmend auch die inoffiziellen mit, sprich: die öffentliche Meinung, die sich weitgehend über soziale Medien artikuliert. Nastassja Kinski, die in „Falsche Bewegung“ zwei Minuten lang barbusig zu sehen war, hat Wenders seit Jahren ersucht, diese Szene zu entfernen; der Regisseur stellte sich taub, bis die Sache zum öffentlichen Thema wurde. Der justizpolitische Journalist Ronen Steinke argumentierte auf dem Podium der Filmakademie, dass sogar ein Rechtsanspruch auf Entfernung existieren könnte, da Kinski zur Zeit der Dreharbeiten erst 13 Jahre alt gewesen sei, also minderjährig; außerdem gebe es heute so etwas wie eine „gesellschaftliche Erwartungshaltung“, anders gesagt: den Zeitgeist.

Bat Wenders jahrelang um die Streichung: Nastassja Kinski in „Falsche Bewegung“ (1975)

Die Regisseurin Jutta Brückner – Pionierin des feministischen Films der Siebzigerjahre – hielt auf dem Podium dagegen, mit einer gesellschaftspolitischen Begründung („Nacktheit stand damals für die Befreiung der Frau“) und einer filmimmanenten: „Nastassja Kinski und Hanna Schygulla standen in ‚Falsche Bewegung‘ für zwei verschiedene Rollenbilder, das Sexobjekt und die emanzipierte Frau, und wenn man eines der beiden entfernt, ist der Film nicht mehr verständlich.“

Es ist auch fraglich, ob die beanstandeten Bilder überhaupt zurückgeholt werden können. Die Wenders-Stiftung sorgt dafür, dass nur die Schnittfassung auf den Plattformen zu sehen sein wird, doch die Szenen sind auf Tausenden DVDs in privaten Regalen weiter vorhanden. Auch in Filmarchiven bleibt die Originalfassung erhalten und kann dort eingesehen werden.

In Archiven ist allerdings inzwischen auch ein Problembewusstsein vorhanden. Heleen Gerritsen, Leiterin der Deutschen Kinemathek, berichtete von einem Ethik-Kodex der internationalen Filmarchive, der Treue gegenüber den aufbewahrten Werken fordere, aber auch Verantwortung gegenüber den darin gezeigten Personen. Es habe interne Debatten im Vorfeld von Berlinale-Retrospektiven gegeben, ob dort sexuell aufgeladene Filme wie „Basic Instinct“ und „Der letzte Tango in Paris“ gezeigt werden sollten. Sie wurden nicht gezeigt, der „Tango“ wurde auch in der Pariser Cinémathèque nach Protesten abgesetzt – war jedoch zur gleichen Zeit im Kino des Frankfurter Filmmuseums zu sehen.

Skandal von gestern, Tabu von heute: Maria Schneider und Marlon Brando in „Der letzte Tango in Paris“ (1972)

Eine Vertreterin der Defa-Stiftung berichtete von einem DDR-Film, in dem ein junges Mädchen nackt unter der Dusche zu sehen war; diese zehn Sekunden seien aus der Online-Fassung getilgt worden, in der normalen Verleihfassung jedoch weiter vorhanden. In der Berlinale-Retrospektive vom vorigen Jahr über deutsche Genrefilme der Siebziger lief Ulli Lommels „Die Zärtlichkeit der Wölfe“, worin der damals 15-jährige Christoph Eichhorn nackt zu sehen war; die Debatte lässt sich also weder auf einen Weiblich-männlich-Dualismus noch auf „Zensur!“-Aufschreie reduzieren. Nahezu jeder umstrittene Film ist ein Spezialfall, und auch „Falsche Bewegung“ gehört dazu, denn hier sind Regisseur und Darstellerin beide noch am Leben und konnten eine Übereinkunft erzielen.

Die Film- und Medienwissenschaftlerin Lisa Gotto wollte von dem Podium wissen, wie oft man Filme denn verändern solle, wenn man deren Präsentation von Geschlechts-, Sexismus- oder Antisemitismusfragen für nicht mehr akzeptabel halte. Auch das Verstörende gehöre zum Filmerbe: „Wie sollen wir unsere Geschichte verstehen, wenn wir alles Kontroverse nachträglich entfernen? Wir müssen die Fähigkeit entwickeln, mit historischen Zumutungen zu leben.“

Die große Filmkritikerin Frieda Grafe hat einst schon die Kolorierung von Filmen „Leichenschändung“ genannt. In der Publikumsdiskussion verwies ein Besucher darauf, dass wir nicht glauben sollten, unsere Gegenwart stelle das Ende der Geschichte dar. Was heute die Gemüter errege, habe vor 50 Jahren niemanden bewegt, und niemand wisse, was die Zukunft in 20 oder 50 Jahren dazu sagen werde. Der britische Schriftsteller und Kunstkritiker John Berger habe solche Erregungszustände „Gegenwartschauvinismus“ genannt. Die Kinemathek muss also nicht damit beginnen, ihre historischen Bestände nach unkorrekten Szenen zu durchsuchen. Sie hätte, wie Heleen Gerritsen trocken bemerkte, auch viel zu wenig Personal dafür.

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