- Gérard Depardieu ist beschuldigt, im Jahr 2021 während der Dreharbeiten zu «Les Volets Verts» im Jahr 2021 eine Requisiteurin und eine Assistentin sexuell belästigt zu haben.
- Der französische Filmschauspieler bestritt während des gesamten Prozesses wiederholt jegliches Fehlverhalten, und sein Anwalt plädierte für eine Einstellung des Verfahrens.
- Nun hat ihn das Pariser Strafgericht für schuldig befunden. Das Urteil: 18 Monate Haft auf Bewährung.
- Sein Anwalt kündigt an: Depardieu wird Berufung einlegen gegen das Urteil.
Gérard Depardieu ist im Verfahren um sexuelle Übergriffe schuldig gesprochen worden. Das Strafgericht in Paris verhängte eine 18-monatige Haftstrafe für den 76-Jährigen, die vollständig zur Bewährung ausgesetzt ist. Der Darsteller soll zudem in das französische Register für Sexualtäter aufgenommen werden.

Depardieu, der bei der Urteilsverkündung nicht persönlich anwesend war, hatte die Vorwürfe bestritten. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Es ist noch nicht rechtskräftig. Sein Anwalt kündigte an, dass Depardieu gegen das Urteil klagen werde.
Depardieu soll Frauen begrapscht haben
Konkret ging es in dem Verfahren gegen Depardieu um Vorwürfe sexueller Belästigung während der Dreharbeiten zum Film «Les volets verts» von Regisseur Jean Becker im Jahr 2021.
Eine Dekorateurin und eine Assistentin des Regisseurs beschuldigen Depardieu, sie begrapscht zu haben. Der Darsteller sah sich jedoch als Opfer falscher Anschuldigungen. Auch wenn er vor Gericht zugab, eine der Frauen an der Hüfte berührt zu haben – jedoch laut ihm ohne sexuellen Hintergrund. Dem Schauspieler hatten in dem Prozess bis zu fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 75'000 Euro gedroht. Der Prozess dauerte deutlich länger als ursprünglich angekündigt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten gefordert, die unter Auflagen auf Bewährung ausgesetzt werden sollte. Depardieus Verteidigung pochte auf einen Freispruch.
Aus Gesundheitsgründen Prozess verschoben
Eigentlich hatte der Fall bereits im Oktober verhandelt werden sollen. Der Anwalt der Filmikone, Jérémie Assous, hatte aber kurzfristig um eine Terminverschiebung gebeten. «Gérard Depardieu ist zutiefst betroffen und leider haben seine Ärzte ihm verboten, bei der Anhörung zu erscheinen», hatte er gesagt.
Der Schauspieler würde aber gerne anwesend sein und zu Wort kommen. Das Gericht bewilligte die Verschiebung. Vor dem Termin musste Depardieu nun ein medizinisches Gutachten vorlegen. Assous sorgte mit seinem Auftreten vor Gericht für Furore. Er forderte wegen möglicher Formfehler die Annullierung des Prozesses und legte kurzfristig Hunderte zu sichtende Akten vor.
Immer wieder bezeichnete der Verteidiger die Anschuldigungen als erlogen. Bereits seit Jahren häufen sich Anschuldigungen sexueller Übergriffe gegen die französische Filmikone Depardieu. Einige von ihnen wurden auch anonym vorgebracht und nicht alle landeten bei der Justiz.
Erstmals musste der Darsteller dafür nun vor Gericht. Ein weiterer Prozess droht Depardieu wegen des Verdachts auf Vergewaltigung nach der Klage der Schauspielerin Charlotte Arnould. Depardieu streitet sämtliche Vorwürfe ab.
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