Ein zu Wochenbeginn geräumtes propalästinensisches Protestcamp darf unter strengen Auflagen vorerst ins Berliner Regierungsviertel zurückkehren. Das Verwaltungsgericht Berlin machte in einer am Donnerstag veröffentlichten Eilentscheidung allerdings erhebliche Vorgaben zur Einhaltung des Lärmschutzes. Die Berliner Polizei hat bereits Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
Das Dauer-Protestcamp „Vereint für Palästina!“ befand sich seit Mitte Juni auf einer Grünfläche neben dem Bundeskanzleramt. Am Dienstag hatte die Berliner Polizei die Verlegung angeordnet, nachdem die Teilnehmer immer wieder auf verschiedene Weise lautstark in Erscheinung getreten waren. Das Camp zog daraufhin auf einen Teil des Washingtonplatzes vor dem Berliner Hauptbahnhof.
Nun gab das Berliner Verwaltungsgericht einem Eilantrag statt. Zwar bestehe eine erhebliche Gefahr durch die Lärmemissionen nahe dem Bundeskanzleramt. Wenn aber der Einsatz von Tonverstärkern und Trommeln unterbleibe, sei eine Verlegung des Versammlungsortes nicht nötig, so die Begründung des Gerichts. Im Ergebnis untersagten die Richter die weitere Verwendung von Hilfsmitteln aller Art zur Erzeugung oder Verstärkung akustischer Emissionen, insbesondere von Lautsprechern, Schlaginstrumenten und Megaphonen.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.