Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat die Verbindlichkeit des 1,5-Grad-Ziels im Kampf gegen die Erderwärmung bekräftigt. Der IGH betrachte eine Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit als „primäres Temperaturziel“ unter dem Pariser Klimaabkommen, sagte IGH-Präsident Iwasawa Yuji am Mittwoch in Den Haag zur Vorstellung eines Rechtsgutachtens zu den Klimaschutzpflichten der Staaten.

Im Pariser Klimaabkommen von 2015 heißt es, der Temperaturanstieg solle auf deutlich unter zwei Grad Celsius beschränkt werden, wenn möglich auf 1,5 Grad. Inzwischen sei es wissenschaftlicher Konsens, dass die Erhitzung bei 1,5 Grad gestoppt werden müsse, um schwerwiegende Folgen der Erderwärmung zu verhindern, unterstrich Yuji.

Das Gutachten des höchsten UN-Gerichts geht auf einen Antrag der UN-Vollversammlung aus dem Jahr 2023 zurück. Das Gericht sollte im Kern klären, welche völkerrechtlichen Verpflichtungen Staaten zum Schutz des Klimasystems haben und welche Konsequenzen daraus folgen.

Das Gericht in Den Haag erklärte nun eine „saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt“ zu einem Menschenrecht. Den Planeten nicht vor den Auswirkungen des Klimawandels zu schützen, könne einen Verstoß gegen das Völkerrecht darstellen, erklärte der IGH. Der Gerichtshof veröffentlichte eine mehr als 500 Seiten lange Stellungnahme zur Verpflichtung der Staaten zur Bekämpfung des Klimawandels und dessen Folgen.

Zwar ist das Gutachten für einzelne Staaten nicht unmittelbar bindend, aber es entfaltet politisch und rechtlich eine Signalwirkung. Klimaklagen, zum Beispiel gegen Unternehmen, vor nationalen Gerichten könnten dadurch beeinflusst werden. Auch rechnen Fachleute mit Impulsen für die Klimaverhandlungen unter dem Dach der Vereinten Nationen.

Der pazifische Inselstaat Vanuatu hatte die Erstellung des Gutachtens federführend vorangebracht. Unter anderem wegen des Anstiegs des Meeresspiegels ist die Bevölkerung der Inselgruppe besonders von der Klimakrise bedroht.

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