Die gesetzlichen Krankenkassen haben angesichts der derzeit langen Wartezeiten für psychotherapeutische Behandlungen eine Meldepflicht für freie Behandlungskapazitäten und eine zentrale Vergabe von Terminen gefordert. „Wir haben keinen Mangel an Psychotherapieplätzen. Aber gerade schwer psychisch Kranke haben Probleme, einen Therapieplatz zu finden“, sagte die Vize-Chefin des Kassen-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag).

„Heute ist es vielfach so, dass psychisch Erkrankte eine Praxis nach der anderen anrufen, auf den Anrufbeantworter sprechen und dann zu Hause auf den Rückruf hoffen, der selten kommt“, berichtete sie.

„Diesen unverantwortlichen Zustand wollen wir nicht länger hinnehmen, und fordern deshalb einen besser organisierten Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung“, sagte die Verbandsvertreterin mit Blick auf ein Positionspapier, das der Verwaltungsrat des Verbandes beschlossen hat und das dem RND vorliegt.

Die Kassen wollen demnach die Psychotherapeuten gesetzlich dazu verpflichten, freie Behandlungskapazitäten an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen zu melden. Konkret spricht der Verband von einer „angemessenen“ Anzahl an Sprechstunden und der Hälfte der Behandlungsplätze.

Insbesondere schwer psychisch Erkrankten sei es nicht zuzumuten, „alleine einen Therapieplatz ohne direkte Hilfe und unterstützende Orientierung zu suchen“, betonte Stoff-Ahnis.

Die Terminservicestellen sind per Gesetz verpflichtet, binnen vier Wochen Termine für die psychotherapeutische Sprechstunde zu vermitteln. Das wird laut Spitzenverband aber nicht erreicht: 2023 wurde danach mehr als die Hälfte der Anfragen (54 Prozent) gar nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Frist vermittelt.

Auch die Vermittlung einer weiterführenden Behandlung ist laut Verband unbefriedigend. So seien 2023 nur 365.000 Termine angeboten worden, das seien auf die aktuell 40.000 Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bezogen nur neun Termine pro Jahr.

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