Thomas war 14 Jahre alt, als er im Urlaub mit der Familie zu seiner Mutter sagte: „Ich bin jetzt ein Mädchen. Ich denke darüber nach, Pubertätsblocker zu nehmen.“ So erinnert sich Elena F.* drei Jahre später an diesen Moment. Zunächst sei sie perplex gewesen, erzählt sie. Thomas habe nie zuvor etwas in diese Richtung angedeutet. Er bat sie, dem Vater erst mal noch nichts zu sagen, da er glaubte, er würde kein Verständnis haben. „Ich sagte, dass ich ihn bei allem unterstütze und dass wir zu Hause in Ruhe reden könnten. Da hat er sich sehr gefreut“, erinnert sich Elena F. Da wusste sie noch nicht, dass ihr Sohn wenig später Strafanzeige gegen den Vater erstatten, von zu Hause ausziehen und den Kontakt zu seinen Eltern abbrechen würde, dass das Gericht ihnen jetzt im Eilverfahren das Sorgerecht entziehen könnte.

Elena F. ist in Russland geboren und arbeitet als Pharmazeutin für eine große Firma im Rhein-Main-Gebiet, lebt seit 2006 mit ihrem Mann in Darmstadt, das Paar hat drei Kinder. Thomas ist das jüngste Kind. Am Telefon erzählt sie klar strukturiert und offen von den vergangenen drei Jahren, die sie als Zeit der Entfremdung beschreibt. So lange ist es fast her, dass das Jugendamt Darmstadt ihr Kind in Obhut genommen und in einer Wohngruppe untergebracht hat. Das Kind heißt dort Layla. Die Betreuer und auch die städtischen Behörden sprechen es so an. In den vergangenen Jahren sind Elena und Christoph F. ihrem Kind nur ein paarmal begegnet, immer war jemand vom Jugendamt dabei. Die Familie ist zerrissen.

Das letzte Mal sahen sie sich im Juni in der Arztpraxis des Endokrinologen, wo Thomas zusammen mit einem Sozialarbeiter seine Blutwerte besprechen wollte, um weibliche Hormone nehmen zu können. Die Eltern kamen dazu, bestanden darauf, beim Termin dabei zu sein, erinnert sich Elena F., ihre Stimme wird leiser, als sie erzählt: „Ich habe meine Hand auf seinen Schoß gelegt. Da hat er mich getreten.“

Der Fall zeigt auf extreme Weise, welche Konflikte entstehen können, wenn Minderjährige plötzlich das Gefühl äußern, im falschen Körper geboren worden zu sein. Nicht nur kann die Eltern-Kind-Beziehung belastet werden, sondern auch die familiäre Struktur durch staatlichen Einfluss von einem Tag auf den anderen infrage stehen, wenn es um Sorgerechtsfragen geht. Teile der Ärzteschaft und psychiatrische Gruppen befürworten in Deutschland den sogenannten affirmativen Ansatz, wonach Kinder und Jugendliche selbst entscheiden sollten, welches Geschlecht zu ihnen passt. Dies spiegelt sich auch in den Behandlungsleitlinien wider, an denen sich Psychiater und Ärzte orientieren. Demnach sei es den Kindern überlassen, ob sie den Weg einer Transition, also einer Geschlechtsumwandlung gehen wollen.

Das Gefühl, ausgeliefert zu sein

Doch die Eltern sind mit diesem gravierenden Schritt häufig nicht einverstanden. Manche glauben an andere Ursachen für die Probleme ihrer Kinder, halten medizinische Eingriffe für den falschen Weg. Sie möchten nicht, dass die Kinder Hormone nehmen und damit dauerhafte Veränderungen des Körpers riskieren. Während Ärzte und Psychologen vor allem danach gehen, was den Kindern recht ist, bleiben diese Eltern oft allein zurück, fühlen sich Psychiatern, Medizinern und dem Einfluss von Verbänden hilflos ausgeliefert. So wie Elena und Christoph F.

Dieser Artikel gibt die Geschichte aus ihrer Sicht wieder. Die Eltern haben den Kontakt zu WELT gesucht, weil sie dem Staat vorwerfen, ihnen ihr Kind weggenommen zu haben, ohne dass eine Gefährdung oder eine Notsituation vorlag. Um ihre Angaben zu belegen, stellten die Eltern WELT sämtlichen Schriftverkehr mit dem Jugendamt und der Klinik sowie Arztbriefe zur Verfügung. Die Stadt Darmstadt und das zuständige Krankenhaus in Frankfurt am Main erklärten auf Anfrage, zum Schutz des jungen Menschen keine Angaben machen zu wollen.

Die Pressestelle des Jugendamts Darmstadt schickte dann aber kurz vor Veröffentlichung des Artikels noch eine ausführlichere Begründung hinterher. Die Äußerungen des Kindes seien damals „intensiv auf Glaubwürdigkeit und Nachvollziehbarkeit“ geprüft worden. Eine Inobhutnahme erfolge im Übrigen immer nur dann, „wenn andere ambulante Maßnahmen der Hilfe zur Erziehung nicht zielführend“ seien. Welche Maßnahmen dies gewesen sein sollen, teilte das Amt nicht mit. Nach Angaben der Eltern gab es vor der Inobhutnahme keine „Erziehungshilfen“.

In diesem Text fehlt die Perspektive des Kindes. WELT hatte die zuständigen Sozialarbeiter gebeten, dafür mit Thomas sprechen zu dürfen, um diese abzubilden, bot auch einen schriftlichen Austausch an. Doch die Behörde lehnte dies mit dem Hinweis ab, „das Schutzbedürfnis des jungen Menschen“ überwiege. Auf Nachfrage, ob Thomas persönlich danach gefragt worden sei, schrieb ein Pressesprecher, die Entscheidung sei „nach fachlicher Einschätzung“ getroffen worden: „Trotzdem wurde der junge Mensch dazu natürlich gehört.“

Keine amtliche Namensänderung

Elena F. nennt ihr Kind noch immer Thomas, eine amtliche Namensänderung gab es nicht. Thomas sei ein sportlicher Junge gewesen, erzählt sie: Leistungssportler, muskulös, unauffällig, was seinen Körper und den Umgang damit anging. Nie habe er zuvor Zweifel an seinem Geschlecht geäußert. Bis zu dem gemeinsamen Urlaub in Moskau, genau eine Woche, nachdem in der letzten Schulwoche eine Trans- und Queer-Aktivisten-Organisation durch die Klassen gezogen sei und Thomas bei einer AG zu einem „Toleranzday“ mitgemacht habe. Nach dem Moskau-Urlaub fuhr der 14-Jährige auf eine Sommerferien-Freizeit. „Er erzählte, dass er zur Bürgermeisterin Layla gewählt worden sein und ihn eine Transfrau betreut hatte. Was genau dort passiert ist, wissen wir nicht“, erinnert sich die Mutter, Christoph F. bestätigt dies.

Von da an habe Thomas nur noch von Geschlechtsumwandlung gesprochen, sich Layla genannt und Frauenkleidung tragen wollen. Die Eltern hätten versucht, auf seine Wünsche einzugehen, berichtet Elena F., ihn mit Layla anzusprechen und sich daran zu gewöhnen, dass er sich wie ein Mädchen kleide. Doch er habe sofort Pubertätsblocker nehmen wollen. Als Pharmakologin wisse sie, dass diese Medikamente nicht für die Verwendung bei Jugendlichen erforscht seien, sagte sie. Die Eltern weigerten sich, zuzustimmen, dass Thomas Hormone bekommt.

Hormone zum Stopp der Pubertätsentwicklung sind umstritten, ihre Verabreichung an Minderjährige müssen die Eltern genehmigen. Befürworter tragen ethische Argumente vor. Mit diesen Medikamenten könnten Kinder und Jugendliche „Zeit gewinnen“ und sich über ihre Identität klar werden. Kritiker hingegen verweisen darauf, dass die Langzeitwirkung der Hormone nicht ausreichend erforscht sei. Es gebe keine Belege dafür, dass sich dadurch das Wohlbefinden der körperlich gesunden Kinder und Jugendlichen verbessere. Im vergangenen Jahr warnte die Deutsche Ärztekammer in einer Resolution vor „experimenteller Medizin an Kindern“.

Unglückliche erste Liebe

Elena F. betont, dass sie Transidentitäten nicht grundsätzlich ablehne. Sie glaube nur nicht, dass ihr Kind davon betroffen sei. Die Mutter geht davon aus, dass ein ursprünglich pubertärer Machtkampf immer weiter eskaliert ist, dass Thomas rebelliert habe und schließlich nicht mehr lockerlassen wollte. Schon früher habe es Auseinandersetzungen zu anderen Themen gegeben. Unordnung im Zimmer, zu viel Zeit am Computer, zu wenig für Hausaufgaben, berichtet sie. Doch Thomas habe nie ein Mädchen sein wollen, weder als Kleinkind noch danach. Er habe psychische Probleme gehabt und eine unglückliche erste Liebe zu einem Mädchen erlebt. Elena F. berichtet von Depressionen in der Vorpubertät und davon, dass sich ihr Sohn im Lockdown während der Corona-Zeit und nach seiner Äußerung, eine Frau sein zu wollen, stark zurückgezogen habe. Eine Therapeutin diagnostizierte schließlich eine depressive Verstimmung.

Elena F. glaubt, ihr Sohn sei von Vereinen und Sozialarbeitern beeinflusst worden, die ihm einredeten, seine Probleme ließen sich mit einer anderen Geschlechtsidentität lösen. Denn kurz nach der Ferienfreizeit sei die Lage eskaliert. Thomas habe sich stundenlang in der Toilette eingeschlossen und mit jemandem geschrieben, erinnert sich Elena F. Mit wem, weiß sie nicht: „Wir haben versucht, mit ihm zu reden, haben auch mehrmals unsere Sorge ausgesprochen, aber er wies alle Versuche zurück“, sagte, dies sei sein Privatleben.

Thomas habe am ersten Schultag in einem sehr kurzen Rock zur Schule gehen wollen. Der Vater wollte ihm das verbieten. Nicht, weil es keine Hose war, sondern weil der Rock zu kurz gewesen sei und die Eltern befürchteten, dass dies die neu eingeschulten Fünftklässler schockieren könnte. Nach einem heftigen Streit ging Thomas zur Polizei. Drei Tage später schaltete sich das Jugendamt ein, angeblich zum Schutz des Kindes.

Nach einem Gespräch, das die Situation beruhigen sollte, kehrte Thomas aus der Wohngruppe nach Hause zurück, wo er für einen Tag untergekommen war, erinnert sich Elena F. Doch dann, im Mai 2023, kam es erneut zum Streit. Der Vater hatte Thomas das Handy weggenommen, weil er fand, dass er damit zu viel Zeit verbrachte. Daraufhin zeigte ihn der Sohn bei der Polizei wegen Androhung von Gewalt an. „Da habe ich ihn das erste Mal in meinem Leben angeschrien und gesagt: Was machst du hier eigentlich?“, erinnert sich die Mutter.

Wieder wurde das Jugendamt eingeschaltet, diesmal nahm es Thomas dauerhaft aus der Familie. Als Begründung für die Inobhutnahme wurde neben der Strafanzeige und Kindeswohlgefährdung angegeben, dass er Selbstmordfantasien habe, weil seine Eltern ihn nicht als Mädchen akzeptierten. Doch weitere ärztliche Gutachten oder fachliche Einschätzungen, die diese Angaben stützen, liegen den Eltern bis heute nicht vor.

Trotzdem stimmten die Eltern zunächst zu, Thomas in einer Wohngruppe unterzubringen. Sie hofften, die Situation würde sich dadurch entspannen, gingen auf den Vorschlag des Jugendamts ein, die Familie in dieser Zeit zu unterstützen und zu begleiten. Der Leiter der Wohngruppe habe sie mit den Worten überzeugt: „Wir müssen herausbekommen, was Layla hat und was Thomas fehlt.“ Doch statt Annäherung zwischen Eltern und Kind trat das Gegenteil ein. Thomas habe nur eines von ihnen gewollt, und das sei die Zustimmung für Pubertätsblocker gewesen, erzählt die Mutter, Jugendamt und Sozialarbeiter hätten ihn regelrecht abgeschirmt.

Schließlich besuchten sie zusammen die Gender-Ambulanz für Kinder und Jugendliche am Clementine-Krankenhaus in Frankfurt am Main. Nach einem Gespräch stellte der behandelnde Arzt die Verdachtsdiagnose „Transidentität“ auf und schickte Thomas zu einer Psychotherapeutin, die darauf spezialisiert sein sollte. Doch statt die wahren Hintergründe für Thomas‘ Entwicklung herauszufinden, habe die Therapeutin ihren Sohn in seiner Überzeugung bestärkt, ein Mädchen zu sein, glaubt die Mutter. Dass er auch depressive Verstimmungen hatte, habe keine Rolle gespielt, dies sei nicht einmal in die Diagnostik eingeflossen, obwohl sie später die Unterlagen der ersten Therapeutin nachreichte.

Weil ihr Sohn auf Hormone bestand und das Jugendamt zwischen ihnen und dem Kind nicht vermittelt habe, schalteten die Eltern einen Anwalt ein. Beim Familiengericht wollten sie die Herausgabe ihres Kindes erwirken. Eine Verfahrensbeiständin am Amtsgericht Darmstadt hat ihr Gespräch mit Thomas („Layla“) dokumentiert. Thomas habe darin von Gewalt in der frühen Kindheit berichtet und gesagt, er könne nicht mehr zu Hause leben, weil es ständig Streit gebe. Die Eltern weisen diese Darstellung entschieden zurück. Psychische oder physische Gewalt sei zu keinem Zeitpunkt ausgeübt worden.

Die Verfahrensbeiständin bezeichnet die Eltern-Kind-Beziehung als „gestört“ und spricht sich gegen eine Rückführung aus. Sie fordert, den Eltern die Gesundheitssorge vorübergehend zu entziehen – auch, um dem Teenager gegen deren Willen die Einnahme von Hormonblockern zu ermöglichen.

Das Familiengericht Darmstadt entschied sich im September 2023 für einen Vergleich. Thomas solle in der Wohngruppe bleiben, gleichzeitig sei eine weitere ärztliche Beratung notwendig.

Trotzdem sahen die Eltern ihren Sohn in den kommenden Monaten kaum. Bei den wenigen Gesprächen mit dem Jugendamt habe er traurig und abwesend gewirkt, erinnert sich die Mutter. Ein Mitarbeiter der Wohngruppe warf ihr vor, sie sei egoistisch, da sie daran festhalte, dass Thomas ein Junge sei und nicht dessen Wohl im Blick habe. In einer E-Mail forderte ein Mitarbeiter des Jugendamtes sie dazu auf, sich über das Thema Transidentität besser zu informieren. Die Eltern sagten, sie hätten dies damals bereits getan und akzeptierten die Identität ihres Kindes. Nur Hormonblockern oder weiblichen Hormonen stimmten sie eben nicht zu.

Noch fünfmal ging Thomas zur Gender-Ambulanz, die letzten Male getrennt von seinen Eltern. In einem Arztbrief vom Herbst 2024, gerichtet an den Endokrinologen, beschrieb der behandelnde Mediziner eine fortschreitende geschlechtsinkongruente Entwicklung. Die depressive Symptomatik berücksichtigte er nicht. Dies sei keine Ausschlussdiagnose für Transidentität, erklärte er der Familie auf Anfrage.

Vor wenigen Wochen startete der Anwalt der Familie einen neuen Versuch und schlug dem Jugendamt ein Konzept vor, etwa mit kurzen Telefongesprächen, um Eltern und Kind wieder in Kontakt zu bringen. Die Mitarbeiterin antwortete in einer knappen Mail: „Layla hat dem Jugendamt mitgeteilt, dass sie keinen Umgang möchte.“ Das nächste Hilfeplangespräch verzögere sich wegen Urlaubs der Bearbeiterin. Die Eltern verlangten genaue Informationen, was unternommen wurde und werden soll.

Gericht soll das Sorgerecht entziehen

Doch statt einer Antwort bekamen sie Post vom Amtsgericht der Stadt Wiesbaden, wo sich die Wohngruppe befindet. In einem Eilverfahren soll den Eltern nun das Sorgerecht entzogen werden, der Termin dafür ist Ende August. Den Antrag auf Entzug der elterlichen Sorge formulierte Thomas selbst. Ein Mitarbeiter der Wohngruppe versendet das Schreiben mit der Begründung, warum ein Eilverfahren nötig sie. Der Pädagoge schreibt, die Eltern hätten dem 17-Jährigen „medizinische Unterstützung“ verweigert und sich an die Presse gewandt. Das Wohl des Kindes sei konkret gefährdet: „Er identifiziert sich eindeutig und beständig als trans. Ärztliche und psychologische Fachkräfte befürworten medizinische Maßnahmen zur Geschlechtsangleichung.“ Thomas nannte in einem beigelegten Protokoll seine Eltern „Opportunisten“ und sprach von einem „hohen Leidensdruck“.

Dass ihnen das Sorgerecht entzogen werden soll, betrachten Elena und Christoph F. als Höhepunkt einer staatlichen Einflussnahme, die vor Jahren mit der Inobhutnahme durch das Jugendamt begann. Die Strafanzeige gegen den Vater wurde längst fallen gelassen, die Begründung für die Inobhutnahme damit hinfällig. Doch die Behörden hätten nie ernsthafte Anstrengungen unternommen, um sie mit dem Kind zu versöhnen. Die Mutter glaubt, dass es einzig und allein darum gehe, den Weg zur Gabe von Hormonen möglichst rasch freizumachen. Denn der Endokrinologe hatte kein Rezept ausgestellt, weil die Eltern widersprochen hatten. Der nächste Termin sei im Oktober, sagt Elena F.: „Nur darum geht es bei dem Eilverfahren, dass uns noch vorher das Sorgerecht entzogen wird.“

Wie es ihr geht, kann sie kaum sagen. Sie hoffe immer noch, dass Vernunft einkehre, sagt die Mutter, doch sie erkenne ihr Kind kaum noch wieder. „Er hat dieses Ziel vor sich und will es unbedingt erreichen, glaubt, dass mit Hormonen alles besser wird. Doch woher kommt dieser Schmerz? Ich sehe es in seinem Blick. Er braucht Hilfe.“ Hilfe, die ihm die Eltern zurzeit nicht geben könnten.

Eidesstattliche Versicherung

Sie hoffen jetzt, dass sie ihr Kind nicht erst wieder im Gerichtssaal sehen, das Eilverfahren noch abgewendet wird. Ihr Anwalt argumentiert, es könne weder von einer akuten Kindeswohlgefährdung noch von konkreter Gefahr ausgegangen werden, zumal Thomas gar nicht zu Hause lebe. Elena und Christoph F. verlangen eine unabhängige medizinische Untersuchung von einem Experten. Außerdem bieten sie an, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, in der sie ihrem Kind zusichern, es vorbehaltlos anzuerkennen. Egal, ob als Sohn oder Tochter.

In weniger als einem Jahr wird Thomas volljährig. Dann kann er selbst entscheiden, ob er weibliche Hormone nehmen will oder nicht. Wenn sie nur in Ruhe mit ihrem Kind reden könnte, sagt Elena F., dann würde sie ihm sagen, dass sein Körper vollkommen sei, so wie er ist, ihm sagen, dass es einzigartig und wundervoll sei, dass sie es von ganzem Herzen liebe.

Das Kinderzimmer ist immer noch so eingerichtet wie vor drei Jahren. Sein Spielzeug und die Tafel stehen noch dort, erzählt Elena F. Als die Eltern vor ein paar Monaten im Urlaub waren, kam Thomas nach Hause und war ein paar Stunden mit seinem Bruder in der Wohnung. Elena F. hatte das Bett neu bezogen, weil er das Gefühl so liebte, in frischer Bettwäsche zu liegen. Sie dachte, dass sich Thomas in seinem Zimmer an die Zeit erinnern würde, in der sie noch zusammenlebten. Doch was ihr Kind gedacht oder gefühlt hat, das weiß sie nicht. Er ist danach nicht noch einmal nach Hause gekommen.

*Die Namen der Familienmitglieder wurden aus Rücksicht auf die Betroffenen verändert. Ihre Identität ist der Redaktion bekannt.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.