Inhalt des Artikels:

  • Stabiles Rentenniveau bis 2031
  • Kampf gegen Schwarzarbeit
  • Befreiung von Gasspeicherumlage
  • Speicherung von Kohlendioxid
  • Mitfinanzierung des Deutschlandtickets
  • Pflegeberufe attraktiver gestalten
  • Aufbewahrungsfristen verlängert
  • Tariflohn bei öffentlichem Auftrag
  • Bürgergeld-Streichung für Ukrainer

Das Bundeskabinett hat dem Gesetzesentwurf für ein stabiles Rentenniveau bis 2031 und bessere Renten für Mütter zugestimmt. Der Vorschlag von Arbeitsministerin Bärbel Bas soll bis Jahresende im Bundestag beschlossen werden.

Obwohl die Verbesserungen mit Steuergeld bezahlt werden sollen, müssen sich laut dem Gesetzentwurf auch Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf höhere Kosten einstellen: Ab 2027 soll der Rentenbeitrag von heute 18,6 auf 18,8 Prozent steigen.

Warum steigt der Rentenbeitrag ab 2027?

Dass der Beitragssatz ab 2027 steigt, hängt mit den steigenden Ausgaben der Rentenversicherung zusammen und der Tatsache, dass mehr Ältere in Rente gehen und nach und nach weniger Jüngere einzahlen. Dem Gesetzentwurf zufolge steigen die Rentenausgaben einschließlich der Krankenversicherung für Rentner von 394,4 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 476,3 Milliarden Euro im Jahr 2029.

Stabiles Rentenniveau bis 2031

Das Rentengesetz ist der erste von mehreren geplanten Reformschritten. Das Rentenniveau soll demnach bis 2031 bei 48 Prozent gehalten werden. Damit fallen die Renten dauerhaft etwas höher aus als ohne die Reform.

Welche Folge hat ein stabiles Rentenniveau?

Das Rentenniveau ist nur eine Rechengröße. Sie setzt Renten nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst ins Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn. Das sagt nichts über die individuelle Rente, ist aber ein Orientierungswert.

Das Sozialministerium rechnete aber konkret vor: "Durch die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent fällt eine Rente von beispielsweise 1.500 Euro zum 1. Juli 2031 um etwa 35 Euro pro Monat höher aus. Das ist ein Plus von 420 Euro im Jahr."

Zudem bekommen Eltern statt zweieinhalb ab 2027 drei Jahre Erziehungszeit angerechnet. Das gilt für alle Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Betroffen sind nach Regierungsangaben rund zehn Millionen Menschen, vor allem Frauen.

Im Gesetzentwurf enthalten ist auch die Neuerung, dass Ältere im Rentenalter bei ihren Arbeitgebern weiter tätig sein dürfen. Zudem sollen die Rücklagen der Rentenkassen von 20 auf 30 Prozent einer Monatsausgabe aufgestockt werden, um etwas mehr Puffer zu haben.

Wie viel kostet die Rentenreform?

Für die Reform sollen zusätzliche Milliardensummen aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkassen fließen. So kostet die sogenannte Haltelinie beim Rentenniveau nach Schätzungen des Ministeriums 2029 zunächst rund 3,6 Milliarden Euro. Die Summe steigt 2030 auf rund 9,3 Milliarden Euro und 2031 auf rund 11 Milliarden Euro. Die Finanzierung der besseren Mütterrente kostet die Steuerzahler ab 2027 jährlich rund fünf Milliarden Euro.

Kampf gegen Schwarzarbeit

Auch ein Gesetz gegen Schwarzarbeit und Geldwäsche hat das Bundeskabinett beschlossen. Demnach sollen auch Barbershops, Kosmetik- und Nagelstudios ins Visier genommen werden. Beschäftigte sollen dort künftig für mögliche Kontrollen immer einen Ausweis dabeihaben - ähnlich wie das bisher schon für die Baubranche und in der Gastronomie gilt. Genannt werden Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz.

Mit dem neuen Gesetz soll auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit schlagkräftiger gegen schwere Wirtschaftskriminalität und organisierte Kriminalität werden. Geplant sind eine bessere digitale Vernetzung und ein besserer Datenaustausch zwischen Behörden. Um die Justiz zu entlasten, soll die Finanzkontrolle Betrugsfälle selbstständig ahnden können.

Befreiung von Gasspeicherumlage

Die Bundesregierung hat zudem Pläne auf den Weg gebracht, um Unternehmen und Verbraucher von Kosten der Gasspeicherumlage zu befreien. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sprach von einer Entlastung von rund 3,4 Milliarden Euro. Ein Vierpersonenhaushalt könne damit je nach Verbrauch 30 bis 60 Euro im Jahr sparen, so die CDU-Politikerin. Die Gasspeicherumlage soll künftig vom Bund finanziert werden. Laut Gesetzentwurf macht diese Umlage derzeit für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund 5 Prozent des Gaspreises aus.

Speicherung von Kohlendioxid

Außerdem einigte sich die Bundesregierung darauf, die umstrittene unterirdische Speicherung von Kohlendioxid in Deutschland zu beschleunigen - auch unter dem Meeresboden. Das Kabinett beschloss einen Gesetzesentwurf von Wirtschaftsministerin Reiche, wonach der Bau von CO2-Speichern und -Leitungen künftig von "überragendem öffentlichen Interesse" sein soll. Das diene der Planungsbeschleunigung, erklärte das Wirtschaftsministerium. Bislang ist die unterirdische CO2-Speicherung in Deutschland in großem Stil nicht erlaubt. 

Mitfinanzierung des Deutschlandtickets

Das Bundeskabinett stellte zudem die Weichen, damit der Bund das Deutschlandticket auch 2026 mitfinanziert. Das Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Bisher geben Bund und Länder einen Zuschuss von jeweils 1,5 Milliarden Euro für das Ticket, um Einnahmeausfälle bei Verkehrsbetrieben auszugleichen, da die meisten Pendler-Abos zuvor deutlich teurer gewesen waren. Festgeschrieben ist die Finanzierung im Regionalisierungsgesetz aber nur noch für 2025. Die Gesetzesänderung zielt darauf, dass der Bund das Ticket auch im kommenden Jahr mit 1,5 Milliarden Euro unterstützt, die Länder sollen ebenfalls insgesamt 1,5 Milliarden geben.

Pflegeberufe attraktiver gestalten

Auch der Pflegeberuf soll nach dem Willen der Bundesregierung attraktiver werden. Dafür sollen Pflegekräfte mehr Kompetenzen bei der Patientenversorgung bekommen. Künftig sollen sie zum Beispiel Wunden versorgen und Diabetes behandeln – Dinge, die bisher nur Ärztinnen und Ärzte dürfen. Außerdem sollen sie sich weniger mit Formularen und Bürokratie beschäftigen müssen und so mehr Zeit für die Pflegebedürftigen haben. Zwei entsprechende Gesetzentwürfe wurden durch das Kabinett beschlossen.

Aufbewahrungsfristen verlängert

Um großangelegten Steuerbetrug besser aufdecken zu können, sollen Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten künftig zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Zu viel Bürokratie fürchtet die Bundesregierung dadurch nicht – in den meisten Fällen seien diese Belege ohnehin digital archiviert. Für alle anderen Steuerpflichtigen gilt weiter eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren.

Tariflohn bei öffentlichem Auftrag

Das Kabinett billigte das Tariftreuegesetz, das gute Arbeitsbedingungen bei großen öffentlichen Aufträgen sichern soll. Bei öffentlichen Aufträgen des Bundes ab 50.000 Euro sollen Firmen ihre Beschäftigten nach Tarifbedingungen bezahlen müssen. Sie müssen damit Entgelt, Weihnachtsgeld, Urlaub und Ruhezeiten wie in branchenüblichen Tarifverträgen gewähren. Aufträge zur Beschaffung für die Bundeswehr sind ausgenommen.

Außerdem soll die Vergabe öffentlicher Aufträge einfacher, schneller und digitaler werden. Dafür sollen Wertgrenzen für Direktaufträge erhöht werden. Ziel ist, dass zum Beispiel Gelder aus dem Sondervermögen für die Instandsetzung der Infrastruktur schnell fließen können.

Bürgergeld-Streichung für Ukrainer

Die Bundesregierung will außerdem die Leistungen für neu ankommende Geflüchtete aus der Ukraine neu regeln und damit im kommenden Jahr mehr als eine Milliarde Euro beim Bürgergeld einsparen. Laut einem Gesetzentwurf, den Arbeitsministerin Bärbel Bas an die anderen Ministerien zur Abstimmung versendete, sollen Ukrainer, die seit dem 1. April 2025 nach Deutschland kommen, künftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz statt Bürgergeld erhalten.

Finanziell bedeutet der sogenannte Rechtskreiswechsel kaum eine Entlastung für den Bund. Die entsprechenden Mehrkosten für Länder und Kommunen gleicht der Bund durch eine "pauschalierte Kostenentlastung" aus. Laut Innenministerium sind zwischen dem 1. April und 30. Juni 20.955 ukrainische Staatsangehörige erstmals in deutschland eingereist. Für die mehr als 1,2 Millionen Ukrainer, die vor dem 1. April 2025 in Deutschland Schutz ankamen, ändert sich nichts.

dpa/Reuters/AFP (akq, dni)

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