Wegen eines illegalen Monopols bei der Websuche drohte Google die Zerschlagung. Doch nun entschied ein US-Gericht: Der Konzern muss künftig Daten mit Konkurrenten teilen - aber weder den Browser Chrome noch das Betriebssystem Android verkaufen.

Der Google-Mutterkonzern Alphabet muss nach einem Urteil in einem US-Monopolprozess einige Daten seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen. Allerdings entschied Bundesrichter Amit Mehta auch, das Unternehmen müsse weder seinen beliebten Webbrowser Chrome noch das mobile Betriebssystem Android verkaufen.

Damit scheiterte die US-Regierung mit der Forderung nach einer Zerschlagung des Internetkonzerns. Die Staatsanwaltschaft hatte weitreichende Maßnahmen gefordert - wie etwa den Zwangsverkauf von Chrome, um Googles Marktmacht bei der Websuche einzudämmen. Die Regierung sei mit ihren Forderungen zu weit gegangen, schrieb Mehta in seinem Urteil.

Strenge Auflagen für Google

Der Richter verhängte jedoch weitere Auflagen gegen Google. So darf der Suchmaschinenbetreiber künftig keine Exklusivvereinbarungen treffen, die Gerätehersteller daran hindern würden, Konkurrenzprodukte vorzuinstallieren. Grundsätzlich darf der Konzern andere Unternehmen wie Apple oder den Firefox-Entwickler Mozilla aber weiterhin dafür bezahlen, dass sie seine Dienste vorinstallieren. Einen Auswahl-Zwang für Suchmaschinen - wie in der EU - lehnte der Richter für die USA ab.

Dazu kommen strenge Auflagen zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und eben die Freigabe bestimmter interner Daten. Sundar Pichai, der sowohl Google als auch den Mutterkonzern Alphabet leitet, hatte bei einer Aussage vor Gericht Letzteres entschieden abgelehnt. Er sprach von einer "faktischen Enteignung unseres geistigen Eigentums".

"Prozess des Jahrzehnts"

Der Entscheidung ging ein fünfjähriger Rechtsstreit voraus. Mehta hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass das Unternehmen ein illegales Monopol bei der Websuche und der damit verbundenen Werbung innehat. Demnach verteidigte der Konzern seine Marktstellung auch mit unlauteren Mitteln gegen Konkurrenz. Alphabet beherrscht etwa 90 Prozent des Suchmaschinen-Marktes und streicht den Löwenanteil der weltweiten Ausgaben für Online-Werbung ein.

Die Entscheidung könnte zugleich nur ein Zwischenschritt sein: Google kündigte bereits an, danach in Berufung zu gehen. Der Internetkonzern musste aber zuerst die Entscheidung zu den Konsequenzen abwarten, um auch das Urteil aus dem Monopolprozess anfechten zu können. Die Alphabet-Aktie legte nachbörslich zeitweise um mehr als sechs Prozent zu.

Das Verfahren gilt als "Prozess des Jahrzehnts", weil die USA erstmals seit langer Zeit einem Unternehmen die Bildung eines illegalen Monopols vorwerfen. Im Jahr 1998 erlitt Microsoft eine Niederlage im Streit über die enge Verzahnung seines Browsers Internet Explorer mit dem Betriebssystem Windows. Der Software-Konzern entging damals nur dank eines Vergleichs einer Zerschlagung. Dieses Schicksal erlitt AT&T, nachdem 1974 eine Kartellklage gegen den Telekom-Anbieter eingereicht worden war.

Tech-Riesen im Visier der US-Regierung

Neben dem Verfahren wegen seiner Suchmaschine ist Google in weitere Rechtsstreitigkeiten über seine Vormachtstellung in anderen Märkten verwickelt. So will der Konzern gegen ein Urteil ankämpfen, das ihn zur Umgestaltung seines App-Stores verpflichtet. Zudem steht im September ein weiterer Prozess des Justizministeriums wegen illegaler Monopole bei Online-Werbetechnologie an.

Die beiden Verfahren gegen Google sind Teil eines parteiübergreifenden Vorgehens der US-Behörden gegen große Technologiekonzerne, das während der ersten Amtszeit von Präsident Donald Trump begann und sich auch gegen Meta, Amazon und Apple richtet.

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