Acht Monate nach der unerlaubten Projektion des damaligen Grünen-Kanzlerkandidaten Robert Habeck ans Siegestor in München hat die zuständige Behörde immer noch nicht über die Folgen entschieden. Schon wenige Tage nach der Aktion im Bundestagswahlkampf Anfang Januar hatte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) mitgeteilt, die Polizei habe ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das die Behörde weiterführen werde – doch Ende August lagen ihr nicht mal die Akten dazu vor.
„Die Polizei hat vor Ort die Projektion untersagt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Die entsprechende Verfahrensakte ist der Landeshauptstadt München aber noch nicht zur weiteren Bearbeitung übermittelt worden“, sagte eine KVR-Sprecherin auf Nachfrage.
Eine Anfrage der Nachrichtenagentur dpa bei der Staatsanwaltschaft München I ergab, dass dort zwischenzeitlich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ermittelt wurde. Das Verfahren sei – fast acht Monate nach dem Vorfall – „sehr kürzlich“ eingestellt worden, weil der Tatbestand durch die Aktion nicht erfüllt worden sei, sagte eine Sprecherin der Ermittlungsbehörde.
Für ein eventuelles Bußgeldverfahren wäre jetzt also wieder das KVR zuständig. „Wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren mangels Vorliegen einer Strafbarkeit eingestellt hat, leitet sie die Unterlagen an das KVR weiter“, sagte eine Sprecherin der Behörde. „Wir prüfen dann, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Bislang kennen wir den Fall nur aus der Presse.“
Wie hoch das „angemessene“ Bußgeld werden könnte? Unklar
Dabei hatte KVR-Leiterin Hanna Sammüller-Gradl (Grüne) schon Anfang März auf eine Anfrage von CSU und Freien Wählern im Münchner Stadtrat hin mitgeteilt, man werde auf die Aktion am Siegestor „mit einem angemessenen Bußgeld reagieren“. Dabei werde auch eine Rolle spielen, dass „Wahlwerbung auf Denkmälern grundsätzlich nicht genehmigungsfähig ist und dass bei der Projektion mehrere Verstöße verzeichnet wurden – gegen die Plakatierungsverordnung der Landeshauptstadt München sowie gegen das Straßen- und Wegegesetz“.
Fast ein halbes Jahr nach Veröffentlichung dieser Antwort ist laut KVR aber immer noch unklar, wie hoch dieses angemessene Bußgeld sein könnte – und ob ein solcher Bescheid noch erlassen wird.
Die Projektion hatte Anfang Januar, in der heißen Phase des Bundestagswahlkampfs, eine Stunde lang ein Konterfei vom damaligen Vizekanzler und Grünen-Kanzlerkandidaten Habeck mit grünem Hintergrund auf den zwischen 1843 und 1850 gebauten Triumphbogen geworfen, darunter die Schlagworte: „Bündniskanzler. Ein Mensch. Ein Wort.“
Die Polizei ließ diese nach eigenen Angaben abschalten. Der Projektor befand sich dem KVR zufolge in einem geparkten Auto in der Nähe.
Nach ersten Erkenntnissen der Polizei gehörten die Verantwortlichen zu einer Firma. Unklar sei aber, wer den Auftrag für die Projektion gegeben habe, sagte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums München damals. Die Grünen hatten zuvor eine Kampagne mit Projektionen von Habeck in verschiedenen deutschen Großstädten an Fassaden angekündigt. Zur konkreten Aktion am Siegestor äußerten sich die Grünen in Berlin damals nicht.
CSU-Generalsekretär Martin Huber bezeichnete die Aktion damals auf der Plattform X als einen Skandal: „Völliger Größenwahn bei Robert Habeck und den Grünen: illegal ein Kulturdenkmal für selbstverliebte politische Botschaften nutzen ist eine neue Dimension grüner Arroganz.“
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