Nach dem strafrechtlichen Urteil gegen einen 25-jährigen Mann will der niedersächsische Landtag den Täter zivilrechtlich wegen seiner Farbattacke auf das Landtagsgebäude verklagen. Die Voraussetzungen dafür seien gegeben, sagte ein Landtagssprecher am Mittwoch in Hannover. Wann die Klage auf Schadensersatz erhoben werde, stehe noch nicht fest.
Durch den Farbanschlag war ein Sachschaden von rund 70.000 Euro entstanden. Die Fassade des Landtags in Hannover sowie Säulen und Außentreppen mussten aufwendig von roter Farbe gereinigt und instand gesetzt werden.
Das Amtsgericht Hannover hatte den in Nienburg lebenden Mann mit syrischer Staatsangehörigkeit am Dienstag wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt (WELT berichtete). Der 25-Jährige hatte vor einem Jahr gemeinsam mit fünf weiteren unbekannten Tätern in roter Farbe die Parole „Free Gaza“ auf die denkmalgeschützte Fassade des Parlaments geschmiert und zudem in der Nähe ein Kunstwerk besprüht. Wenn das Urteil rechtskräftig ist, muss er 100 Tagessätze zu jeweils 20 Euro zahlen. Aufnahmen von Überwachungskameras hatten die Polizei auf die Spur des Syrers geführt.
Der Mann mit palästinensischen Wurzeln, der zurzeit eine Ausbildung als Sozialassistent macht und Bafög bezieht, gestand die Tat größtenteils. Er bestritt allerdings, neben den Worten „Free Gaza“ auch ein nach unten zeigendes Dreieck auf das Gebäude gemalt zu haben – das Symbol der palästinensischen Terrororganisation Hamas. Dieses war nach der Tat ebenfalls auf der Landtagsfassade gefunden worden. Im Prozess vor dem Amtsgericht gab er an, er habe durch die Tat auf das Leiden der Menschen im Gaza-Streifen aufmerksam machen wollen. Demonstrationen seien bisher ohne Wirkung geblieben.
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