Der Greizer Landrat Ulli Schäfer (CDU) hat dem Bundessozialministerium einen konkreten Gesetzentwurf zur Arbeitspflicht von Bürgergeldempfängern vorgelegt. Das teilte das Landratsamt am Donnerstag mit.
Der Entwurf sieht vor, dass Jobcenter Bürgergeldempfänger künftig zeitlich unbegrenzt und flexibel in gemeinnützige Tätigkeiten vermitteln können. Wer sich ohne triftigen Grund verweigert, soll mit Sanktionen rechnen müssen. Dabei sollen individuelle Lebensumstände wie Kinderbetreuung oder gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt werden.
Die Zuweisung soll mit der Aufnahme einer regulären Erwerbstätigkeit enden und mindestens alle sechs Monate überprüft werden. Schäfer erklärte, dass dies der Eigenständigkeit und Integration diene und keine Konkurrenz zur gewerblichen Wirtschaft darstelle.
Mensch ist Mensch. Und jeder muss arbeiten.
Wenn Asylbewerber zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen werden, dann sei für ihn klar: "Auch Deutsche müssen arbeiten. Und Deutsche müssen ihren Beitrag für die Gesellschaft leisten", sagte Schäfer im MDR THÜRINGEN JOURNAL Anfang September.
Landrat: Arbeit nicht als Strafe verstehen
Schäfer begründet den Vorstoß mit dem Prinzip von "Fördern und Fordern" im Sozialstaat. Während Leistungsansprüche klar geregelt seien, fehlt es seiner Ansicht nach an verbindlichen Vorgaben für die Mitwirkung der Bürgergeldempfänger.
Arbeitsgelegenheiten sollen laut Schäfer nicht als Strafe verstanden werden, sondern als bewährtes Mittel zur sozialen Teilhabe und zur Vorbereitung auf den regulären Arbeitsmarkt.
Arbeitspflicht für Asylbewerber seit einem Jahr
Der Landkreis Greiz hatte im Sommer 2024 die Arbeitspflicht für Asylbewerber eingeführt - und eine positive Bilanz gezogen. Demnach haben 64 Menschen aus der Arbeitspflicht heraus einen festen Job gefunden. Weitere 68 sind derzeit bei verschiedenen Trägern im Landkreis beschäftigt - etwa in den Bauhöfen der Gemeinden oder beim Deutschen Roten Kreuz.
Einige Asylbewerber haben laut Landratsamt wegen der Arbeitspflicht den Landkreis auch verlassen. Anderen seien Leistungen gekürzt worden, weil sie nicht arbeiten wollten. Zudem kämen viele Menschen mit kriegsbedingten Einschränkungen. Aktuell sind im Landkreis Greiz den Angaben zufolge 521 Asylbewerber registriert. Etwa ein Drittel davon sind Kinder und Jugendliche.
Asylbewerbern, die die gemeinnützigen Tätigkeiten verweigern, können Leistungen gekürzt werden. Gezahlt wird eine Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde.
MDR (KaBe/fno)
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.