Nach einem Brand an einem Stellwerk in der Region Hannover geht die Polizei von Brandstiftung aus. Der Staatsschutz wurde eingeschaltet. Derweil ist der Bahnverkehr weiter eingeschränkt.
Die Ermittler vermuten nach eigenen Angaben, dass der Schaden an einem Sicherungskasten eines Stellwerks in Lehrte (Region Hannover) durch Dritte absichtlich herbeigeführt wurde. Es gebe Hinweise auf Brandstiftung, sagte die Polizei Hannover dem NDR Niedersachsen. Ein technischer Defekt sei unwahrscheinlich.
Staatsschutz ermittelt: Zusammenhang mit weiteren Vorfällen?
Die Deutsche Bahn war bereits am Wochenende von Fremdverschulden ausgegangen und hatte in diesem Zusammenhang von "Vandalismusschäden" gesprochen. Unklar ist, ob die Tat politisch motiviert war. Der Staatsschutz hat nach Angaben der Polizei den Fall übernommen, da zuletzt mehrere ähnliche Vorfälle mit mutmaßlich politischem Hintergrund im gesamten Bundesgebiet registriert worden waren. Man ermittle in alle Richtungen, hieß es. Zeugen werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst Hannover unter der Telefonnummer (0511) 10 95 55 5 zu melden.
Wichtige Kabel für die Signale durchgebrannt
Laut Polizei hatte der Kriminaldauerdienst den Schaltkasten bei Lehrte am Samstag abgebaut und mitgenommen. Zudem waren Spuren gesichert worden. Der Sicherungskasten war am Freitagabend in Brand geraten. Gegen 20.15 Uhr sei beim zuständigen Fahrdienstleiter eine Störung in der Leit- und Sicherungstechnik aufgetreten, sagte eine Polizeisprecherin. Bei einer anschließenden Kontrolle habe ein Mitarbeiter an dem Schaltkasten verschmorte Kabel festgestellt. Der Schaltkasten und die Kabelanlage seien durch das Feuer vollständig zerstört worden, so die Sprecherin. Die Reparaturen dauern seit dem Wochenende an.
Bahn: Normalisierung im Fernverkehr in Sicht
Wegen des defekten Stellwerks kommt es seit Freitag zu Einschränkungen im Nah- und Fernverkehr der Bahn. Auch am Montagvormittag waren viele Fernzüge zwischen Hannover und Berlin sowie zwischen Hannover und Magdeburg nicht pünktlich oder fielen ganz aus. Im Lauf des Nachmittags solle sich der Zugverkehr zwischen Hannover und Berlin wieder normalisieren, sagte der Bahnsprecher. Bis dahin müssten ICE und IC-Züge auf der Strecke noch umgeleitet werden, weshalb in beiden Richtungen weiterhin mit Verspätungen und Ausfällen zu rechnen sei.
Schrittweise Entspannung im Regionalverkehr
Im Regionalverkehr hat sich die Lage bereits am Vormittag teilweise entspannt: Auf der Linie RE30 zwischen Wolfsburg, Gifhorn und Hannover ist der durchgängige Zugverkehr wieder angelaufen. "Nach der Störung in Lehrte können die Einschränkungen demnächst aufgehoben werden", teilte die zuständige Eisenbahngesellschaft enno mit. Allerdings könne es noch vereinzelt zu verspäteten Zügen kommen. Reisende sollten sich daher weiter über die elektronische Fahrplanauskunft informieren, hieß es.
Weiter Einschränkungen auf einigen Nahverkehrsstrecken
Anders sieht es auf der Strecke zwischen Hannover und Hildesheim aus: Dort verkehren nach wie vor keine Erixx-Züge. Fahrgäste sollen den Angaben zufolge auf die S-Bahn umsteigen. Der S-Bahn-Verkehr in der Landeshauptstadt läuft zwar wieder, es gibt aber weitere Einschränkungen:
- RE10 (erixx): Züge beginnen und enden in Hildesheim Hauptbahnhof - zwischen Hannover und Hildesheim fahren keine Züge.
- RE70 (Westfalenbahn): Es kommt zwischen Hannover und Braunschweig zu Ausfällen.
- S4 (Transdev): Die Züge sollen laut Transdev wieder fahren. Weitere Informationen gibt Transdev hier.
Unfall bei Hannover-Kleefeld beschädigt Oberleitung
Am späten Samstagabend kam es außerdem zu einem Unfall auf einer Brücke in Hannover-Kleefeld, der für weitere Behinderungen im Fern- und Nahverkehr der Bahn sorgt. Ein betrunkener Autofahrer hatte mit seinem Wagen einen Betonpoller gerammt und diesen mit Wucht von der Brücke auf die Zugstrecke geschleudert. Dabei wurde die Oberleitung der darunterliegenden ICE-Strecke beschädigt. In der Folge musste ein ICE mit 900 Fahrgästen an Bord evakuiert werden. Die Polizei ermittelt gegen den 19-jährigen Fahrer - unter anderem wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
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