- Das OLG Dresden hat einen ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah wegen Spionage verurteilt.
- Beim vorletzten Verhandlungstermin in der vergangenen Woche hatte G. die Vorwürfe zurückgewiesen.
- Mitangeklagt war auch G.s mutmaßliche Komplizin Yaqi X.
Der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah, Jian G., ist wegen Spionage für China zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sah die geheimdienstliche Agententätigkeit des Deutschen in besonders schwerem Fall als erwiesen an.
Als Mitarbeiter in Krahs damaligem Abgeordnetenbüro im Europäischen Parlament soll G. von 2019 bis 2024 Informationen gesammelt und teilweise vertrauliche Dokumente an chinesische Stellen weitergereicht haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, persönliche Informationen über AfD-Führungspersonal zusammengetragen sowie chinesische Dissidenten ausgespäht zu haben.
Jian G. beteuert Unschuld
Beim vorletzten Verhandlungstermin in der vergangenen Woche hatte G. die Vorwürfe zurückgewiesen. "Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig", sagte er. Sein Anwalt forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. Der Generalbundesanwalt hatte eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren gefordert.
Mutmaßliche Komplizin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Mitangeklagt war auch G.s mutmaßliche Komplizin Yaqi X. Der Chinesin wurde vorgeworfen, als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Daten zu Fracht, Flügen und Passagieren geliefert haben. Sie hatte im Prozess die Weitergabe von Informationen eingeräumt, aber bestritten, von der Agententätigkeit gewusst zu haben.
Das Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Krah
Gegen den Maximilian Krah ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden in einem separaten Verfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen. Der Bundestagsabgeordnete hatte als Zeuge in dem Prozess angegeben, nichts von der Agententätigkeit und der Mitgliedschaft seines ehemaligen Mitarbeiters in Chinas Kommunistischer Partei gewusst zu haben.
dpa (akq)
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