Die Berliner CDU hat einer Gerichtsentscheidung zufolge zwei Spenden eines Immobilienunternehmers in Höhe von insgesamt 800.000 Euro annehmen dürfen. Es liege kein Verstoß gegen das Parteiengesetz vor, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag. Es wies damit eine Klage der Satirepartei „Die Partei“ des Europaabgeordneten Martin Sonneborn ab.
Der Berliner CDU-Landesverband hatte die beiden Spenden im Jahr 2020 vom Immobilienunternehmer Christoph Gröner erhalten – also vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021. Nach öffentlichen Äußerungen Gröners entstand der Verdacht der Einflussnahme.
Die Bundestagsverwaltung leitete daraufhin ein Prüfverfahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Parteiengesetz ein. Nach Anhörung der CDU im Jahr 2023 wurde das Verfahren jedoch eingestellt. In der Folge reichte „Die Partei“ Klage ein.
Sonneborn sah durch die Spende die Chancengleichheit verletzt. Mit der Klage wollte er durchsetzen, dass die Bundestagsverwaltung verpflichtet wird, die Spende als rechtswidrig einzustufen und Sanktionszahlungen gegen die CDU zu verhängen. Doch das Verwaltungsgericht war nicht davon überzeugt, dass Gröner während der Spendenleistung „eine konkrete Erwartung gegenüber einer spendenannahmeberechtigten Person der Berliner CDU geäußert habe“.
Gröner: „Habe falsches Zeugnis abgelegt“
Gröner selbst wurde laut Bundestagsverwaltung damals nicht vernommen, sagte am Dienstag aber als Zeuge vor dem Verwaltungsgericht aus, teilweise mit widersprüchlichen Aussagen. „Ich bin 57 Jahre alt und weiß, dass ich bei Spenden keine Bedingungen stellen kann – und habe sie nicht gestellt“, sagte der Unternehmer. Anderslautende Aussagen von ihm in zwei Interviews stellte der Unternehmer als Lüge dar. Er habe die Unwahrheit gesagt, um sich besser darzustellen.
Gröner hatte dem „Tagesspiegel“ 2023 gesagt: „Ich habe eine einzige Forderung an den Herrn Wegner gestellt, und die war die, dass ich gesagt habe: Kinder im Kinderheim, die behindert sind, sollen bitte in Zukunft den gleichen Kleidersatz kriegen wie Kinder, die nicht behindert sind.“
„Ich habe in dem Interview falsches Zeugnis abgelegt“, erklärte Gröner nun. „Das war ein schrecklicher Fehler.“ Er sei ein impulsiver Mensch und sei sich damals der Tragweite seiner Aussage für die Partei nicht bewusst gewesen. Mit dem heutigen Regierenden Bürgermeister Kai Wegner, der 2020 bereits Berliner CDU-Chef war, habe er nie persönlich über die Spende gesprochen. Wegner hatte den Vorwurf der Einflussnahme ebenfalls zurückgewiesen.
Das Gericht erklärte, Gröner habe nachvollziehbar dargelegt, dass die Motivation für seine Spenden darin bestanden habe, die bürgerliche Mitte und den Wahlkampf der CDU zu stärken. Die Kammer habe daher keine Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Spendenannahme gesehen.
Sonneborn sieht Verhandlung als Erfolg – Bundestagsverwaltung fürchtet Klageflut
Sonneborn wertete die Entscheidung als „ambivalent“. Als Erfolg wertete er, dass das Gericht mit seinem Urteil klargestellt hat, dass konkurrierende Parteien berechtigt sind, gegen Entscheidungen der Bundestagsverwaltung vorzugehen. Schließlich wirke es sich auf die Parteien aus, wenn eine Sanktion fälschlicherweise nicht erfolge, so das Gericht. „Wir haben die Möglichkeit geschaffen, gegen Fehlverhalten der Bundestagsverwaltung gerichtlich überprüfen zu lassen“, sagte Sonneborn.
Der Anwalt der Bundestagsverwaltung, Christian Kirchberg, zeigte sich einerseits erfreut. Zugleich befürchtete er jedoch, dass Konkurrenzparteien verstärkt Spenden überprüft wissen wollen. „Da muss möglicherweise der Gesetzgeber ran, weil das sonst eine Klageflut verursachen könnte.“
Gegen das Urteil kann die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden.
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