Die Verbraucherzentrale geht mit einer Sammelklage gegen die Facebook-Mutter Meta vor. Die Verbraucherschützer wollen erreichen, dass Betroffene leichter Schadensersatz wegen Datendiebstahls erhalten.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband will mit einer Musterfeststellungsklage gegen Meta erreichen, dass Betroffene einfacher als bislang Schadensersatz von der internationalen Facebook-Muttergesellschaft in Irland einfordern können.
Hintergrund ist ein Fall aus dem April 2021. Dabei wurden Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzenden aus mehr als 100 Ländern im Darknet verbreitet. Allein in Deutschland sollten laut Verbraucherzentrale rund sechs Millionen Menschen betroffen sein.
Verstoß gegen Datenschutzrecht
Der Datendiebstahl war möglich, weil Profile auf dem sozialen Netzwerk - je nach Einstellungen - über Telefonnummern gefunden werden konnten. Auf diese Weise wurden etwa Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Land und Geschlecht mit der Telefonnummer verknüpft. Die Daten wurden von Januar 2018 bis September 2019 abgeschöpft.
Die Verbraucherzentrale vertritt die Ansicht, dass Meta gegen das Datenschutzrecht verstoßen habe, indem es den Datendiebstahl ermöglichte. Das Technologie-Unternehmen habe die Nutzerinnen und Nutzer unzureichend geschützt und über das Leck informiert. Die Verbraucherschützer sprechen sich dafür aus, dass Geschädigte mindestens 100 bis 600 Euro erhalten. Je mehr Daten abgegriffen worden seien, desto höher müsse die Zahlung ausfallen.
Sammelklage für rund 14.000 Verbraucher
Musterfeststellungsklagen, etwa bekannt aus dem VW-Abgasskandal, sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbraucherverbänden, für Geschädigte zu klagen. Im Fall einer erfolgreichen Klage können Verbraucher sich auf das Urteil berufen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In der Praxis müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht immer erneut klagen, wenn es beispielsweise zu einem Vergleich kommt.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale hätten sich bis Anfang Oktober sich mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen. Wer Ansprüche anmelden möchte, kann seine Daten auf der Website des Bundesamts für Justiz hinterlegen, um sich in das Verbandsklageregister eintragen zu lassen. Eine Anmeldung ist nachträglich bis spätestens drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Interessierte können über die Verbraucherzentrale im Internet prüfen lassen, ob sie von der Datenpanne betroffen waren.
Opfernachweis reicht für Klageberechtigung
Die zuständige irische Datenschutzbehörde hatte 2022 nach einer Prüfung eine Strafe von 265 Millionen Euro gegen Meta Platforms Ireland Limited verhängt. In Deutschland gab es Tausende Klagen gegen Meta, wobei das Unternehmen in den Vorinstanzen viele Verfahren gewann.
Lange war strittig, unter welchen Voraussetzungen Kläger Schadensersatz geltend machen können. Im November vergangenen Jahres entschied dann der Bundesgerichtshof, dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu zählen.
Die Verbraucherzentrale teilte mit, dass sich das Gericht am Freitag zunächst mit formellen Fragen beschäftigen werde. Vom Hanseatischen Oberlandesgericht heißt es, dass darüber gesprochen werde, ob das Gericht überhaupt für die Klage zuständig sei.
Wie lange verhandelt werde, könne nicht abgesehen werden. Am Ende der Sitzung am Freitag sei jedenfalls nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Ein gesonderter Verkündungstermin solle bekanntgegeben werden. Die Verhandlung ist öffentlich.
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