Fahrzeugschein auch digital: Was genau ändert sich?

Der Fahrzeugschein ist laut ADAC eine Art "Personalausweis" des Fahrzeugs – offiziell heißt er Zulassungsbescheinigung Teil I. Sie enthält neben persönlichen Daten des Fahrzeughalters vor allem technische Angaben zum Fahrzeug. Über die App soll der Fahrzeugschein bei Verkehrskontrollen oder beim Fahrzeugverleih ab jetzt vorgezeigt werden können. Die i-Kfz-App wurde im Auftrag des Verkehrsministeriums gemeinsam vom Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt. Im Anschluss gab es eine Testphase.

Wie bekomme ich meinen Fahrzeugschein in die App?

Um den Fahrzeugschein des eigenen Autos in der App hinzuzufügen, braucht man den Personalausweis mit Online-Funktion, damit identifiziert man sich und der digitale Fahrzeugschein wird heruntergeladen. Alternativ gibt es auch die Aktivierung über einen QR-Code während der Zulassung des Fahrzeugs. 

Die neue Fahrzeugschein-AppBildrechte: picture alliance/dpa | Jens Dudziak

Über die App kann der digitale Fahrzeugschein auch geteilt werden, etwa mit Familienmitgliedern. Die App überprüft laut Kraftfahrtbundesamt zudem automatisch bei jedem Start, ob die Daten des Fahrzeugscheins noch aktuell sind. Nutzer sollen so auch Erinnerungen für den nächsten TÜV bekommen.

"Für Verbraucher beinhaltet die Einführung eines digitalen Fahrzeugscheins durchaus Erleichterungen, weil sie nur noch ihr Handy vorzeigen müssten, wenn sie in eine Verkehrskontrolle kommen", teilte der ADAC mit. Das Handy müsse dafür nicht aus der Hand gegeben werden, heißt es vom Bundesverkehrsministerium.

Um zu demonstrieren, dass es keine Fälschung oder lediglich ein Screenshot sei, reiche es, dabei mit der App zu interagieren. Bei Fahrten ins Ausland muss der Fahrzeugschein in Papierform aktuell weiterhin mitgeführt werden. Es gibt laut Ministerium bisher auch keine Pläne, die Papierform abzuschaffen. 

Was sagt die Polizei?

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Schritt. "Moderne, digitale Nachweise können Verwaltungsprozesse vereinfachen, Ressourcen sparen und den Bürgerinnen und Bürgern den Alltag erleichtern", sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende Michael Mertens. Für Polizistinnen und Polizisten werde es einfacher – denn das Handy werde häufiger und verlässlicher mitgeführt als Personaldokumente oder Papier für das Fahrzeug.

Die Polizeibehörden seien aber von der Bundesregierung nicht gut vorbereitet worden. Es gebe bislang keine bundeseinheitlichen Schulungen, wie digitale Dokumente geprüft oder rechtssicher dokumentiert werden sollten. Digitale Nachweise müssten in Echtzeit gegen offizielle Datenbanken abgeglichen werden können. Ohne diese Möglichkeit bleibe die Kontrolle lückenhaft. Die Gewerkschaft weist außerdem auf die Gefahr hin, dass auch digitale Dokumente gefälscht oder manipuliert werden könnten, etwa durch gehackte Apps.

Wie steht es um die Online-Zulassung von Autos? 

Es ist schon möglich, das Auto online zuzulassen, ohne persönlich zur Zulassungsstelle zu müssen. Das ist aber regional unterschiedlich gestaltet. Die Bundesregierung will das vereinheitlichen. Beim Kraftfahrtbundesamt soll dafür ein zentrales Portal entwickelt werden, sodass die Aktivitäten von mehr als 400 Zulassungsstellen mit rund 20 Millionen Vorgängen jährlich gebündelt werden.

Wann kommt nach dem Fahrzeugschein der digitale Führerschein?

Ende nächsten Jahres soll es so weit sein, dass auch der Führerschein via Smartphone mitgeführt werden kann – das wäre deutlich vor dem Einführungsdatum 2030 für den einheitlichen und EU-weit gültigen digitalen Führerschein. Damit entfiele dann in Deutschland die Pflicht, den Kartenführerschein beim Autofahren mitzuführen. 

Neben dem Führerschein ist das auch für andere Dokumente geplant. In einer digitalen Brieftasche, der sogenannten Wallet, sollen künftig beliebige Dokumente gespeichert und verwendet werden können, wie der Personalausweis, aber auch nicht-staatliche Nachweise, etwa zur Eröffnung von Bankkonten oder für den Abschluss von Mobilfunkverträgen. Das können beispielsweise Einkommensnachweise, Abschlusszeugnisse oder die Gesundheitskarte sein.

Quelle: dpa

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