Die Todesstrafe für Terroristen ist in Israel einen Schritt näher an der Umsetzung. Mit 39 zu 16 Stimmen hat ein Gesetzentwurf die erste Hürde im israelischen Parlament genommen. Der Entwurf geht nun zurück in den zuständigen Knessetausschuss, wie israelische Medien berichteten. Der Entwurf der rechtsextremen Abgeordneten Limor Son Har-Melech (Jüdische Stärke) muss zwei weitere Abstimmungen im Parlamentsplenum durchlaufen.

Der Minister für nationale Sicherheit, der Rechtsradikale Itamar Ben-Gvir (Jüdische Stärke) sagte, das Gericht werde Gerechtigkeit und Abschreckung bringen.

Vor der Abstimmung hatte der Vorsitzende der streng religiösen Partei „Degel HaThorah“, Rabbiner Dov Lando, seine Fraktion angewiesen, gegen den Entwurf zu stimmen. Er bezeichnete den Entwurf laut der Zeitung „Haaretz“ als „Provokation um der Provokation willen“.

Kritik kam laut Bericht der Zeitung „Times of Israel“ auch vom Abgeordneten Gilad Kariv. Eine derartige Gesetzgebung sei unwürdig für einen Staat, der Teil der zivilisierten Familie der Nationen sein möchte. Ferner verbiete das jüdische Religionsrecht, dass die Todesstrafe mit einfacher Stimmenmehrheit verhängt werde.

Keine Einstimmigkeit erforderlich

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass israelische Gerichte die Todesstrafe gegen Personen verhängen müssen, die einen nationalistisch motivierten Mord an einem israelischen Staatsbürger begangen haben, während Richter an Militärgerichten im Westjordanland Straftäter mit einfacher Mehrheit statt einstimmig zum Tode verurteilen dürfen.

Israel hat die Todesstrafe für gewöhnliche Straftaten und in Friedenszeiten 1954 abgeschafft. In Kriegszeiten, in Fällen von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie gegen das jüdische Volk ist die Todesstrafe weiterhin zugelassen. 1962 wurde der Holocaust-Organisator Adolf Eichmann wegen „Verbrechen gegen das jüdische Volk“ hingerichtet. Es war die erste und einzige Hinrichtung in der Geschichte des Staates Israel.

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