Deutschland kann beantragen, dass es unter dem neuen EU-Solidaritätsmechanismus bis Ende 2026 keine zusätzlichen Migranten aus anderen Mitgliedstaaten aufnehmen muss. Das geht nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa aus einer Analyse von EU-Innenkommissar Magnus Brunner zum sogenannten Solidaritätspool hervor, der Staaten mit hohem Migrationsdruck im Zuge der EU-Asylreform entlasten soll. Deutschland kann sich demnach darauf berufen, dass es sich bereits um sehr viele Asylbewerber kümmert, für die eigentlich andere EU-Staaten zuständig wären.

Auch andere Solidaritätsbeiträge wie Geld- oder Sachleistungen wären demnach von deutscher Seite nicht notwendig. Diese können theoretisch von unterstützungspflichtigen EU-Staaten geleistet werden, die keine Migranten aufnehmen wollen.

Als Länder, die im kommenden Jahr wegen eines hohen Migrationsdrucks Anrecht auf Solidarität anderer EU-Staaten haben, stuft die Kommission in ihrer Analyse Griechenland und Zypern sowie Spanien und Italien ein. Griechenland und Zypern stehen demnach wegen unverhältnismäßig vieler Ankünfte im vergangenen Jahr unter Druck, Spanien und Italien aufgrund zahlreicher Seenotrettungen.

Deutschland wird gemeinsam mit Staaten wie Belgien, Frankreich und den Niederlanden zu der Gruppe von Ländern gerechnet, die im kommenden Jahr Gefahr laufen könnten, aufgrund hoher Ankunftszahlen oder Belastungen der Aufnahmesysteme unter hohen Migrationsdruck zu kommen. Österreich, Polen, Bulgarien, Tschechien, Estland und Kroatien befinden sich nach Einschätzung der Kommission in einer ausgeprägten Migrationslage. Dies bedeutet, dass sie aufgrund der kumulierten Belastungen der vergangenen fünf Jahre beantragen können, von Solidaritätspflichten ganz oder teilweise befreit zu werden.

EU-Innenkommissar sieht bereits Erfolge

EU-Innenkommissar Magnus Brunner erklärte zu den Ergebnissen der Analyse, es sei offensichtlich, dass Deutschland schon vor dem Inkrafttreten des neuen Asylpakts einen großen Teil dieser Solidarität getragen habe. Die Bundesrepublik werde daher erheblich von der Reform des Asyl- und Migrationssystems profitieren – insbesondere durch die neuen Aufgaben der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen. Dazu gehörten die Registrierung von Migranten, die Durchführung von Sicherheitsüberprüfungen und das neue Grenzverfahren. Letzteres sieht vor, dass bestimmte Migranten künftig nach einem Grenzübertritt unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierte Aufnahmeeinrichtungen kommen könnten.

Grundsätzlich betonte Brunner, dass die strengere Asylpolitik bereits heute Wirkung zeige. „Die illegale Migration ist im vergangenen Jahr um 35 Prozent zurückgegangen“, sagte er.

Mitgliedstaaten müssen über Vorschläge der EU-Kommission beraten

Der nun erstmals vorgelegte Bericht gilt als ein entscheidender Schritt bei der Umsetzung der Reform des europäischen Asylsystems (GEAS), die auch einen Solidaritätsmechanismus zur Entlastung von besonders von Migration betroffenen Mitgliedstaaten enthält. Für ihn berücksichtigte die EU-Kommission verschiedenste Kennzahlen – etwa, wie viele illegale Grenzübertritte, Bootsrettungen oder Asylanträge ein Land registriert sowie die wirtschaftliche Leistungskraft und Bevölkerungszahl eines Landes.

Besonders belasteten Ländern steht nach GEAS die Solidarität anderer Mitgliedstaaten zu, indem diese entweder Migranten aufnehmen oder einen finanziellen Beitrag leisten. Solidarität kann demnach aber auch geleistet werden, indem EU-Staaten Projekte gegen illegale Migration in Drittstaaten fördern oder Material zur Verfügung stellen.

Über die Vorschläge der EU-Kommission für den sogenannten Solidaritätspool müssen die Mitgliedstaaten beraten. Sie haben dafür auch detaillierte Zahlen bekommen, die von der EU-Kommission nicht öffentlich gemacht wurden.

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