Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) setzt die im Koalitionsvertrag vereinbarte Umstellung von neu angekommenen ukrainischen Flüchtlingen auf Asylbewerberleistungen um, hält die Neuregelung aber für einen Fehler. „Mir gefällt es nicht, ich sage das ganz offen“, erklärte die SPD-Co-Chefin am Mittwoch in der Regierungsbefragung des Bundestages. Sie halte es nach wie vor für richtig, dass Integration mit Spracherwerb und Kursen stattfinde, weil dies auf dem Arbeitsmarkt effektiver und nachhaltiger sei. Der Wechsel sei jedoch im Koalitionsvertrag vereinbart, „und den werden wir jetzt auch umsetzen“.
Bas hatte im August einen Gesetzentwurf für den sogenannten Rechtskreiswechsel vorgelegt, auf dem die Union in den Koalitionsverhandlungen bestanden hatte. Das Kabinett soll den Entwurf in der kommenden Woche beschließen.
Durch die Änderung fallen seit dem 1. April 2025 nach Deutschland gekommene Ukrainer aus der Zuständigkeit der Jobcenter, die das Bürgergeld verwalten. Sie werden künftig von den Agenturen für Arbeit betreut. Der sofortige Zugang zum Arbeitsmarkt bleibe aber bestehen, erklärte Bas. Auch Beratungsleistungen und Stellenangebote könnten weiter in Anspruch genommen werden.
Einen Rechtsanspruch auf bestimmte Förderungen gebe es jedoch nicht mehr. „Das bedauere ich“, sagte Bas. Der als „Jobturbo“ bekannte Ansatz zur schnelleren Arbeitsvermittlung sei aber sehr erfolgreich.
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