Das Sparpaket für stabile Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr liegt aktuell auf Eis. Der Bundesrat rief zu dem im Bundestag beschlossenen Gesetz mit Ausgabenbremsen für die Kliniken den Vermittlungsausschuss an.

Die Koalition von Union und SPD will jährlich zwei Milliarden Euro im Gesundheitswesen sparen, um den weiteren Anstieg der Krankenkassenbeiträge zu bremsen. Der Großteil davon – 1,8 Milliarden Euro – trifft die Krankenhäuser. Dazu soll der Anstieg der Klinik-Vergütungen 2026 auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden. Viele Gesundheitsminister lehnen das Vorhaben parteiübergreifend ab. Viele Kliniken sind schon seit Jahren in finanziell desolater Lage.

Für Millionen Versicherte gibt es damit vorerst keine Klarheit, ob die Krankenkassenbeiträge im neuen Jahr stabil bleiben können oder noch weiter steigen. Mit den Ausgabenbremsen für die Kliniken wollte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) den Druck für erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge zum 1. Januar 2026 auflösen.

Warken sagte, die Anrufung des Vermittlungsausschusses sei ein schlechtes Signal für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Entscheidung werfe einen Schatten auf das gemeinsame Ziel, die gesetzliche Krankenversicherung und die Pflegeversicherung insgesamt auf ein stabiles Fundament zu setzen, um Beitragserhöhungen zu vermeiden. Die Herausforderungen im nächsten Jahr könnten nur durch eine gemeinsame Kraftanstrengung gelingen. „Immer höhere Beiträge oder Steuerzuschüsse können dafür keine Lösung sein.“

Sorge vor dauerhafter finanzieller Schwächung der Krankenhäuser

In der Länderkammer wurde parteiübergreifende Ablehnung deutlich. Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) monierte, dass Einsparungen einseitig zulasten der Krankenhäuser gingen. Hessens Ministerin Diana Stolz (CDU) warnte, die Absenkung für 2026 werde zur neuen Basis für die Folgejahre. Dies führe zu einer dauerhaften finanziellen Schwächung. Der niedersächsische Ressortchef Andreas Philippi (SPD) kritisierte, den Kliniken werde ein kürzlich beschlossener Inflationsausgleich teils wieder genommen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Georg Kippels (CDU), appellierte an die Länder, auf den Vermittlungsausschuss zu verzichten. Die Krankenkassen bräuchten ein klares Signal, sich beim Festsetzen der Zusatzbeiträge auf die geplanten Maßnahmen verlassen zu können. Auch Warken hatte vorab gewarnt, sollten die Regelungen infrage gestellt werden, würden die Kassen die entlastende Wirkung in den bis Mitte Dezember abzuschließenden Haushaltsplanungen nicht mehr berücksichtigen.

Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von einem „offenen Misstrauensvotum“ gegen die Ministerin, deren Beitragssicherungsversprechen endgültig kollabiert sei. Der Vermittlungsausschuss bedeute jetzt zusätzliche Unsicherheit: „Haushalte müssen doppelt geplant, Verträge angehalten und Neuverhandlungen vorbereitet werden – weil die Ministerin ein Paket vorgelegt hat, das schon vor der Umsetzung implodiert“, sagte Dahmen der dpa.

Kassen müssen Zusatzbeiträge bald festlegen

Kanzler Friedrich Merz (CDU) hatte bereits in Aussicht gestellt, dass die Beiträge zur Krankenversicherung zum 1. Januar 2026 nicht steigen. Krankenkassen und Opposition warnten aber schon vor der Entscheidung im Bundesrat vor absehbaren Anhebungen der Zusatzbeiträge 2026, da viele Kassen Reserven auf vorgeschriebene Mindestwerte auffüllen müssen.

Direkt stabile Beiträge festlegen kann die Politik nicht. Über die Zusatzbeiträge für 2026 für ihre Versicherten entscheiden die Kassen je nach ihrer Finanzlage in den nächsten Wochen selbst. Im Schnitt liegt das Niveau derzeit bei 2,9 Prozent. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen, umfasst daneben den allgemeinen Satz von einheitlich 14,6 Prozent. Bei Anhebungen des Zusatzbeitrags haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Erst Anfang 2025 hatte es eine Welle kräftiger Erhöhungen gegeben.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt beim ursprünglichen Autor. Die erneute Veröffentlichung dieses Artikels dient ausschließlich der Informationsverbreitung und stellt keine Anlageberatung dar. Bei Verstößen kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Wir werden bei Bedarf Korrekturen oder Löschungen vornehmen. Vielen Dank.