Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch in zwei Entscheidungen das Vorgehen der Polizei gegen Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt für rechtswidrig erklärt. Zum einen ging es dabei um das Verbot und die Auflösung des sogenannten Berliner Palästina-Kongresses im April 2024. Außerdem sei das Verbot des Versammlungsmottos „From the river to the sea, you will get the hug you need“ (auf Deutsch: „Vom Fluss bis zum Meer bekommst Du die Umarmung, die Du brauchst“) im Rahmen einer Kundgebung im Dezember 2023 rechtswidrig gewesen. In beiden Fällen ist ein Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich.

Zum Palästina-Kongress hieß es vonseiten des Gerichts, Auflösung und Verbot der Versammlung seien unverhältnismäßig gewesen. Gegen die vorab erlassenen Beschränkungen sei bis zur Auflösung der Versammlung nicht verstoßen worden. Auch strafbare Äußerungsdelikte habe die Polizei nicht festgestellt. Zudem sei nicht erkennbar gewesen, dass die Polizei „mildere, gleich geeignete Mittel ernsthaft in Erwägung gezogen“ habe, um der besonderen Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit hinreichend Rechnung zu tragen. Solche milderen Mittel, wie etwa der Ausschluss einzelner Redner und Teilnehmer, hätten sich aufgedrängt, urteilte das Gericht. Gegen das Verbot hatte der Veranstalter geklagt.

Kongressmotto „Wir klagen an“

Der Kongress unter dem Motto „Wir klagen an“ sollte an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Büro-Komplex in Berlin-Tempelhof stattfinden. Die Polizei hatte die Verwendung bestimmter Parolen verboten. Außerdem untersagte das Landesamt für Einwanderung mehreren Rednern die Teilnahme an dem Kongress. Es sei zu erwarten gewesen, „dass sie strafbare Äußerungsdelikte begehen könnten“, hieß es.

Kurz nach Beginn der Veranstaltung wurde eine Videobotschaft einer der geplanten Redner abgespielt. Daraufhin unterbrach die Polizei die Stromversorgung, löste die Versammlung auf und verbot sie für die Folgetage.

Auch das Verbot des Versammlungsmottos „From the river to the sea, you will get the hug you need“ im Rahmen einer Kundgebung im Dezember 2023 war laut Verwaltungsgericht rechtswidrig. Veranstalterin und Teilnehmer hatten beabsichtigt, sich Schilder umzuhängen und anzubieten, Menschen zu umarmen, die sich vom Nahost-Konflikt belastet fühlen.

Motto nicht rechtswidrig

Die Polizei verbot demnach die Versammlung mit der Begründung, bei der Parole „From the river to the sea“ handle es sich um ein Kennzeichen der verbotenen Terrororganisation Hamas und des ebenfalls verbotenen Netzwerks Samidoun. Auf den Eilantrag der Klägerin hin ließ das Verwaltungsgericht damals die Versammlung grundsätzlich zu, verbot aber das besagte Motto. Dagegen wurde geklagt, da weitere derartige Versammlungen geplant sind.

Das Gericht erklärte, für eine Beschränkung wie das Motto-Verbot sei eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit erforderlich. Die Verwendung des Versammlungsmottos verstoße jedoch nicht gegen Strafgesetze. Bei der Parole komme der Wille zum Ausdruck, Menschlichkeit zu zeigen und Trost zu spenden.

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