Einen gemeinsamen Plan gegen die Drohnengefahr, neue Spezialkräfte und modernes Equipment braucht es, darin sind sich Bund und Länder einig. Doch bei der Rechnung lässt jeder dem anderen gerne den Vortritt. Die Drohnen und das Geld – es dürfte der große Zankapfel der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern ab Mittwoch in Bremen werden.

In einer Beschlussvorlage der Länder, die WELT vorliegt, heißt es, der Bund leiste „erbitterten Widerstand“, die Kosten des Aufbaus einer modernen Drohnenabwehr maßgeblich zu übernehmen. Aufgaben und Eingriffsbefugnisse der Polizeieinheiten von Bund und Ländern seien zudem klar voneinander abzugrenzen und zu harmonisieren, fordern die Länder. Man brauche ein System der Aufgabenverteilung mit klaren Regeln, das sich an den Fähigkeiten der Akteure orientiere. Bisher herrscht bei der Drohnenbekämpfung noch ein Wildwuchs.

Anfang dieser Woche stellte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei in Dienst. Diese werde „zeigen, wie wir auf neue hybride Bedrohungen reagieren: schnell, präzise, mit Spitzen-Technologie“, erklärte Dobrindt dazu am Dienstag. Es gelte das Prinzip „aufspüren, abwehren, abfangen“. Ein Drohnenabwehrzentrum, das fortlaufend Lagebilder und Einschätzungen zur Drohnenbedrohung liefert, ist noch für Mitte dieses Monats geplant, wie Minister Dobrindt im November auf dem WELT-Sicherheitsgipfel angekündigt hatte.

Vor allem finanzstärkere Bundesländer haben schon vergleichbare eigene Projekte angeschoben: Bayern etwa möchte im Frühjahr 2026 ein bayerisches Drohnenkompetenz- und -abwehrzentrum im Defense Lab in Erding nahe dem Münchener Flughafen eröffnen. In Baden-Württemberg ist schon eine Einheit der Polizeihubschrauberstaffel für das Aufspüren und die Abwehr von Drohnen zuständig.

Andere Länder wie etwa Thüringen heben stärker auf die Rolle des Bundes ab. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) sagte Anfang der Woche im WELT-Interview: „Thüringen hätte aktuell gar nicht die finanziellen Ressourcen, um alle Drohnen allein zu bekämpfen oder im Ernstfall auch abzuschießen. Wir brauchen in der ganzen Bundesrepublik aber ein gleichbleibendes Level an Sicherheit.“ Als kleines Bundesland sei man bereit, Kompetenzen abzugeben. „Hier brauchen wir klare Absprachen und die nötigen Ressourcen“, fordert Maier.

Die Sorge vor einem sicherheitspolitischen Flickenteppich ist also groß. Mit der Aktualisierung des Luftsicherheitsgesetzes Mitte November soll die Bundeswehr der Polizei künftig regulär aushelfen dürfen. Gibt es Hinweise auf militärische Drohnen und droht schwerer Schaden, darf die Bundeswehr aufmarschieren und im Ausnahmefall auch „unmittelbare Waffengewalt“ anwenden. Geht es nach den Ländern, ist der Bund jetzt in der Pflicht. Kommen soll das Geld über die Mittel der sogenannten „Bereichsausnahme“ für Verteidigung – also dem milliardenschweren Topf, der nicht unter die Schuldenbremse fällt.

Länder nicht von der Schuldenbremse ausgenommen

Das funktioniert so nicht, so sieht es das Bundesinnenministerium – und vertritt folgende Rechtsauffassung: Ausnahmen der Schuldenbremse gelten nur für Verteidigungsausgaben des Bundes, Länder seien nicht so privilegiert. Viel Gesprächsbedarf also im Bremer Parkhotel, in dem die Innenminister ab heute Abend zusammenkommen. Am Rande der Vorstellung der neuen Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei in Brandenburg hatte Bundesinnenminister Dobrindt am Dienstag gesagt, „am Geld darf und kann es nicht scheitern“.

Die Länder wünschen sich zudem vom Bund eine zentrale Datei, in der die Verursacher illegaler Drohnenflüge registriert werden – auch um immer wieder auffällige Täter zu ermitteln, die womöglich bundesländerübergreifend agieren. Vom schon länger angekündigten gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum erwarten die Bundesländer ein fortlaufendes bundesweites Lagebild. Über alle Entwicklungen rund um die Drohnenabwehr soll das Bundesinnenministerium in der IMK-Frühjahrssitzung 2026 informieren, so wünschen es sich die Länder.

Weiteres Großthema der wichtigsten jährlichen Sicherheitskonferenz dürfte die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) werden, genauer gesagt die Umsetzung in nationales Recht. Auch hier ringen Bund und Länder heftig. Es geht um Zuständigkeiten, Finanzierung und neue Asylzentren. Die im Entwurf des „GEAS-Anpassungsgesetzes“ vorgesehene Aufgabenverteilung gehe „durchgehend zulasten der Länder und Kommunen“, kritisierte der Bundesrat bereits im Oktober. Neue Pflichten würden weitestgehend den Ländern übertragen, „während der Bund nur ein Minimum von Zuständigkeiten übernehmen will“. Der Entwurf sei „umfassend zu überarbeiten“.

Ungeklärt ist auch die Haltung zu sogenannten Sekundärmigrationszentren. Dort sollen nach dem Willen des Bundes Menschen untergebracht werden, für deren Asylverfahren eigentlich andere EU-Staaten zuständig sind – gegebenenfalls mit Aufenthaltspflichten und Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, damit die Betroffenen schnell in den zuständigen Staat zurückgeführt werden können. Die Bereitschaft der Länder, die Einrichtung und den Betrieb dieser Zentren mit im Extremfall haftähnlichen Bedingungen zu übernehmen, ist bisher gering. Genau dies erwartet aber der Bund.

Korrespondent Philipp Woldin kümmert sich bei WELT vor allem um Themen der inneren Sicherheit und berichtet aus den Gerichtssälen der Republik.

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