Union und SPD wollen das Staatsangehörigkeitsrecht verschärfen: Wer beim Deutschtest täuscht, soll künftig zehn Jahre lang keinen neuen Antrag auf Einbürgerung stellen dürfen. Einen entsprechenden Antrag wollen beide Fraktionen nach Informationen der „Bild“-Zeitung an diesem Mittwoch im Innenausschuss einbringen und noch in dieser Woche im Bundestag beschließen.

Im Fokus stehen Betrüger, die sich mit gefälschten Sprachzertifikaten die deutsche Staatsbürgerschaft erschleichen wollen. Der gemeinsame Antrag von CDU/CSU und SPD, der der „Bild“-Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt, sieht vor, betrügerische Bewerber deutlich länger von einem neuen Verfahren auszuschließen als bisher.

Konkret sollen zwei neue Sätze in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufgenommen werden. Demnach soll „ein Antrag auf Einbürgerung während der Dauer der Sperrfrist als unzulässig abzulehnen“ sein. Zudem werde festgelegt, dass „die Sperrfrist für eine pauschale Dauer von zehn Jahren festgeschrieben“ wird.

In der Begründung des Antrags heißt es laut „Bild“-Zeitung, es sei zwingend erforderlich, dass nur Personen eingebürgert werden, die sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllten. Wer diese Bedingungen nicht einhalte und betrüge, müsse damit rechnen, sich „den Weg der Einbürgerung versperrt“ zu haben.

CDU-Politiker Throm macht deutliche Ansage

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), sagte WELT TV: „Wer im Einbürgerungsverfahren täuscht, hat den deutschen Pass nicht verdient. Und deshalb gibt es in Zukunft hier eine zehnjährige Einbürgerungssperre auf Vorschlag der Union.“ Es gebe hundertfache Täuschungen, auch teilweise durch organisierte Kriminalität, erklärte der Politiker.

Throm betonte, die Sperre solle auch für Fälle gelten, in denen ein Betrug erst nach der Einbürgerung bekannt wird. Bereits jetzt sehe das Gesetz vor, dass die deutsche Staatsbürgerschaft widerrufen werden kann. Er erhofft sich von der neuen Regelung eine präventive Wirkung, um das Geschäftsmodell mit gefälschten Sprachzertifikaten zu beenden.

Zudem kündigte Throm an, die Bundesregierung werde ein Gesetz beschließen, dass es den Behörden ermöglich, sogenannte sichere Herkunftsstaaten per Rechtsverordnung auszuweisen, „also ohne, dass der Bundestag oder der Bundesrat noch zustimmen müsste. Das ist eine deutliche Vereinfachung.“ Die Regierung könne deshalb sehr schnell Marokko, Tunesien und Algerien zu sicheren Herkunftsländern erklären.

Darüber hinaus werde mit dem Beschluss die Anwaltspflicht bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam abgeschafft. „Ein völlig unnötiges Gesetz, das damals die Ampel erlassen hat. Wir schaffen das wieder ab.“

Hintergrund sind Fälle von mutmaßlich manipulierten Sprachnachweisen. Ende November waren in Baden-Württemberg und Hessen mehr als 200 Beamte der Bundespolizei zu einer Razzia bei Sprachschulen ausgerückt. Durchsucht wurden auch Wohnungen und weitere Geschäftsräume im Raum Stuttgart, Heilbronn und Frankfurt/Main. Fünfzehn Hauptbeschuldigte sollen Sprachzertifikate gegen Geld manipuliert haben.

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