Die EU-Staaten wollen den Druck auf abgelehnte Asylbewerber erhöhen und Abschiebungen effizienter abwickeln. Dafür sollen Menschen ohne Bleiberecht neue Pflichten erhalten und Leistungskürzungen bei mangelnder Kooperation mit den Behörden erwarten müssen, wie die Mitgliedsländer nach einer Einigung bei einem Treffen der europäischen Innenminister in Brüssel mitteilten.
Die EU-Innenminister wollen auch das Asylrecht weiter verschärfen. Zwei zentrale Maßnahmen wurden dafür beschlossen: die Überarbeitung des Konzepts der sogenannten sicheren Drittstaaten und die Einführung einer gemeinsamen Liste sicherer Herkunftsländer. „Jedes Jahr kommen Zehntausende nach Europa und beantragen Asyl, obwohl sie aus sicheren Ländern kommen“, erklärte der dänische Minister Rasmus Stoklund. Dänemark hat derzeit den rotierenden Vorsitz im Rat inne. Die neuen Regeln sollen schnellere und effektivere Asylverfahren ermöglichen.
Künftig können Mitgliedstaaten Asylanträge leichter ablehnen, wenn Schutz bereits in einem sicheren Nicht-EU-Staat besteht. Eine Verbindung zwischen Antragsteller und Drittstaat ist dafür nicht mehr zwingend. Alternativ kann das Konzept angewendet werden, wenn der Antragsteller durch das Drittland gereist ist oder ein Abkommen über die Bearbeitung von Asylanträgen besteht.
Der Vorschlag erlaubt also, sogenannte Rückführungszentren in Drittstaaten einzurichten. Schutzsuchende können demnach auch in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren. Abgelehnte Asylbewerber dürfen während eines Einspruchs nicht automatisch in der EU bleiben.
Gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer
Erstmals hat die EU auch eine gemeinsame Liste sicherer Herkunftsländer festgelegt. Darauf stehen Ägypten, Marokko, Tunesien, Indien, Kosovo, Bangladesch und Kolumbien. Für Asylbewerber aus diesen Staaten sollen beschleunigte Verfahren möglich sein, etwa direkt an Grenzen oder in Transitbereichen. Auch Bewerber aus EU-Beitrittskandidatenländern gelten grundsätzlich als sicher, sofern keine Kriegs- oder gravierenden Menschenrechtsrisiken bestehen.
Innerhalb der Europäischen Union sollen zudem 21.000 Schutzsuchende umgesiedelt werden, um besonders unter Druck stehende EU-Staaten zu entlasten, wie die EU-Innenminister weiter festlegten. Es handelt sich um einen sogenannten Solidaritätspool.
Weiterhin sollen weniger belastete EU-Länder im Rahmen des Solidaritätsmechanismus, der mit der europäischen Asylreform 2024 beschlossen wurde, 420 Millionen Euro bereitstellen. Eigentlich ist in der Asylreform die Umsiedlung von mindestens 30.000 Asylbewerbern und die Bereitstellung von 600 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. Da die europäische Asylreform aber erst ab Juli 2026 in Kraft tritt, einigten sich die EU-Länder auf insgesamt geringere Beiträge.
Welche Beiträge Deutschland oder andere Länder gemäß Einigung nun konkret leisten müssen, bleibt zunächst unklar. Die Bundesrepublik kann sich nach einer Analyse von EU-Innenkommissar Magnus Brunner aber darauf berufen, dass sie sich bereits um sehr viele Asylbewerber kümmert, für die eigentlich andere EU-Staaten zuständig wären.
Auch andere Solidaritätsbeiträge wie Geld- oder Sachleistungen wären demnach von deutscher Seite nicht notwendig. Diese können theoretisch von unterstützungspflichtigen EU-Staaten geleistet werden, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen.
Die EU-Staaten müssen sich nun noch mit dem Europäischen Parlament auf den endgültigen Rechtstext einigen.
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