Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) hat Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) dazu aufgerufen, in ihrem Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergeldes die geplanten Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer nicht aufzuweichen. „Es ist wichtig, dass der Kabinettsentwurf in sich stimmig ist und die vereinbarten Eckpunkte umsetzt“, sagte Spahn dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND). Es dürfe im parlamentarischen Verfahren keine größeren Änderungen an den Reformplänen geben.
Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatten vorige Woche ihr Veto gegen Bas‘ Gesetzentwurf zur Einführung der neuen Grundsicherung eingelegt, weil Bürgergeld-Empfänger vor einer Streichung aller Leistungen noch eine Anhörung bekommen sollen. Bas will nach eigenen Angaben sicherstellen, dass Betroffene – etwa psychisch Kranke und Menschen, die Angst vor Behörden hätten – nicht wegen einer Erkrankung Termine versäumen.
Spahn sagte dazu: „Es gibt ja eine Härtefallregelung für genau solche Fälle. Aus dieser Ausnahmeregelung darf jetzt aber nicht die Standardregelung werden.“ Zur Ankündigung der Ministerin, dass die SPD im Bundestag noch Änderungen an der Reform erreichen wolle, sagte Spahn: „Natürlich reden wir im parlamentarischen Verfahren noch über Änderungen an einem Gesetz. Aber die Kernpunkte der Bürgergeld-Reform stehen. Die sind für uns politisch essenziell.“ Sie entsprächen auch dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürger: „Wer arbeiten kann, sollte arbeiten. Da wird es keine Abstriche geben.“
Indes melden Personalräte der Jobcenter Zweifel bezüglich des Nutzens der Reform an, wie der Newsletter-Dienst „Table Media“ berichtet. Der Verwaltungs- und Prüfaufwand werde deutlich zunehmen und es sei „nicht zu vermuten, dass dies die Vermittlung in Arbeit stärkt und langfristigen Leistungsbezug reduziert“. Das schreibt die Vertretung der Personalräte in Jobcentern in einer Mail an Bärbel Bas und den Sozialausschuss-Vorsitzenden Bernd Rützel (SPD).
„Angesichts der Konfliktträchtigkeit mancher Regelungen“ müssten „leider auch die Mittel für Sicherheitspersonal angemessen aufgestockt werden“, zitiert „Table Media“ weiter. Auch den Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge sieht der Personalräte-Vorsitzende, Moritz Duncker, kritisch. Dieser steigere den Verwaltungsaufwand, führe zu keinen Einsparungen und behindere die Integration in den Arbeitsmarkt.
Meldungen „schwer realisierbar“
Die Personalräte äußerten sich auch zu dem umstrittenen Punkt der wiederholten unentschuldigten Meldeversäumnissen. Anhörungen seien gerade bei Menschen, die sich nicht zurückgemeldet hätten und oft psychisch erkrankt seien, „häufig schwer realisierbar“, heißt es in der Stellungnahme der Personalräte zu dem Gesetz. Gleichzeitig sei die vollständige Leistungsentziehung in der geplanten Form verfassungsrechtlich kritisch, sagte Duncker „Table Media“.
Die Reform des Bürgergeldes sollte eigentlich längst vom Kabinett verabschiedet sein, aber die schwarz-rote Koalition konnte sich bisher nicht auf einen Gesetzentwurf einigen. Nun soll in der Kabinettssitzung an diesem Mittwoch – der letzten in diesem Jahr – ein neuer Anlauf gemacht werden.
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