Die Bundesregierung hat die umstrittene Reform des Bürgergelds auf den Weg gebracht. Der am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sieht eine Umgestaltung zu einer „Neuen Grundsicherung“ vor. Die Geldleistung soll künftig „Grundsicherungsgeld“ heißen.
Die Reform zielt darauf ab, den Druck auf Leistungsbezieher zur Arbeitsaufnahme zu erhöhen. Dazu werden die Sanktionen bei Pflichtverletzungen und Terminversäumnissen deutlich verschärft. Zudem wird der Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor Weiterbildung festgeschrieben.
Nennenswerte finanzielle Einsparungen sind mit den Gesetzesänderungen nicht verbunden. Diese entstünden nicht durch Sanktionen, sondern durch Integration in den Arbeitsmarkt und eine Reduzierung der Zahl der Leistungsberechtigten, hieß es im Arbeitsministerium. Die Union hatte Erwartungen geschürt, es seien Einsparungen in Milliardenhöhe möglich.
Das Gesetz soll nach der Zustimmung des Bundestages im kommenden Jahr zum 1. Juli in Kraft treten. Dies gilt jedoch als fraglich. Die Bundesagentur für Arbeit hat auf eine längere Vorlaufzeit für die technische Umsetzung hingewiesen.
Rund 5,2 Millionen im Bürgergeld
Im November 2025 erhielten gut 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld, davon knapp 1,4 Millionen Kinder unter 15 Jahren. Für die monatliche Geldleistung von derzeit bis zu 563 Euro, Miet- und Heizkosten sowie Fördermaßnahmen und Verwaltung wendet der Bund über 50 Milliarden Euro auf.
Kern der Reform sind deutlich verschärfte Sanktionen. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, durch die er seine Hilfebedürftigkeit beenden könnte, kann für bis zu zwei Monate die komplette Geldleistung verlieren. Bei anderen Pflichtverletzungen droht eine sofortige Kürzung von 30 Prozent für drei Monate. Werden Termine beim Jobcenter mehrfach versäumt, kann der Leistungsanspruch einschließlich der Mietzahlungen komplett entfallen.
Reformen auch bei der Altersvorsorge
Zudem hat die Bundesregierung auch eine Reihe von Neuerungen bei der privaten Altersvorsorge auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch Eckpunkte für die sogenannte Frühstartrente, mit der sie Kindern den Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge erleichtern will. Für Vorsorgeprodukte für Erwachsene wurden ebenfalls Änderungen beschlossen. Ziel sei es, „die private Altersvorsorge zu revitalisieren“, heißt es im Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums, der dem Evangelischen Pressedienst.
Wer einen alten Riester-Vertrag hat, soll den entweder weiterführen oder ins neue System wechseln können. Als Nächstes befassen sich Bundestag und Bundesrat mit den Plänen.
Abstriche beim Umweltschutz für die Infrastruktur
Die Bundesregierung will den Ausbau von Schienen und Straßen beschleunigen – und dafür den Umweltschutz schleifen. Wie das Bundeskabinett am Mittwoch ebenfalls beschloss, sollen wichtige Infrastrukturprojekte wie Schienen, Autobahnen, Brücken sowie Wasserstraßen künftig den Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ erhalten und bei Abwägungsentscheidungen bevorzugt behandelt werden.
Laut dem Gesetzentwurf aus dem Verkehrsministerium können Projektträger künftig bei unvermeidbaren Eingriffen in Natur und Landschaft ihre Kompensationsverpflichtung auch durch Geldzahlung erfüllen. Bisher müssen vorrangig konkrete Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden.
Um Verfahren zu beschleunigen, sollen zudem dem Gesetzestext zufolge zahlreiche Umweltprüfungen abgeschafft oder reduziert werden. So entfällt demnach bei Elektrifizierungen von Bahnstrecken unter 60 Kilometern die Umweltverträglichkeitsprüfung komplett. Auch die Raumverträglichkeitsprüfung für Bundesfern- und Wasserstraßen, Schienenwege sowie Pumpspeicherkraftwerke wird gestrichen. Das Gesetz kann nun im Parlament beraten werden. Auch die Zustimmung des Bundesrats ist nötig.
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