Der Kölner Völkerrechtler Claus Kreß hat der Bundesregierung im Umgang mit dem Vorgehen der USA gegen Venezuelas Staatschef Nicolás Maduro schwere Vorwürfe gemacht. US-Präsident Donald Trump dürfe das „völkerrechtliche Appeasement“ als Triumph feiern und als Ermutigung verstehen, „mit der imperialen Geste fortzufahren“, sagte Kreß dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Die Folgen dieser Haltung seien „unabsehbar“.

Mit dem Begriff „völkerrechtliches Appeasement“ meint Kreß ein politisches Nachgeben gegenüber den USA.

Die von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angeführte „völkerrechtliche Komplexität“ im Fall Venezuela bezeichnete Kreß als „fadenscheiniges Ausweichmanöver“, unter dem Deutschlands internationale Glaubwürdigkeit leide. „Niemand sollte Nicolás Maduro eine Träne nachweinen, aber der Gewalteinsatz der USA war die flagrante Verletzung einer völkerrechtlichen Grundnorm und damit ein brandgefährlicher Präzedenzfall“, sagte Kreß auch mit Blick auf jüngste Drohungen Trumps zu einer Annexion Grönlands.

Bundesregierung hätte Signal senden müssen: Schamlose Machtpolitik führt zu Ablehnung

Die anschließend abgegebene Solidaritätserklärung westlicher Staaten für Dänemark unter deutscher Beteiligung sei zwar „erfreulich“, ihre Glaubwürdigkeit jedoch „von vornherein lädiert“, nachdem man „dem Völkerrecht unmittelbar zuvor im Fall Venezuela von der Fahne gegangen ist“.

Eine Chance, Trump Einhalt zu gebieten, sieht der Direktor des Instituts für Friedenssicherungsrecht der Universität zu Köln darin, dass sich die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft hinter dem Völkerrecht versammelt. „Das Signal in Richtung Amerika müsste lauten: Schamlose Machtpolitik verschafft dem Land keinen Respekt, sondern provoziert weltweit ganz überwiegend Ablehnung.“

Die jüngste Sitzung des UN-Sicherheitsrats zum Fall Venezuela bezeichnete Kreß als „gespenstisch“. Der Vertreter der USA habe „nicht einmal den Versuch einer völkerrechtlichen Begründung für das Vorgehen seines Staates unternommen“. Stattdessen sei er „mit schnellem Schritt auf der abschüssigen Bahn von der Rechtswidrigkeit zur Rechtlosigkeit unterwegs“ gewesen. „Es war schlimm, das zu erleben.“

Anders sieht es Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel. „Was für eine fantastische Aktion von Trump, der US-Regierung und dem US-Militär“, hatte er WELT TV gesagt. Auf die Kritik, Trump habe mit seinem Vorgehen das Völkerrecht gebrochen, fragte Steinhöfel: „Jemanden, der sich durch Terror, Folter, Mord und Kooperation mit dem internationalen Terrorismus (...) an der Macht gehalten hat, der nicht der legitime Machthaber ist, der soll jetzt unter dem Schutz des Völkerrechts stehen?“

Auch der Einschätzung, dass es sich um einen „historischen Bruch“ handeln würde, widerspricht er: „Wir können mal anfangen mit Noriega (Manuel Noriega, ehemaliger Führer der Militärjunta in Panama, d. Red.), der mit 27.000 Marines 1990 entführt wurde aus Panama. (Osama) Bin Laden wurde unter Verletzung der territorialen Integrität Pakistans erschossen. (Adolf) Eichmann wurde 1960 durch Israel aus Argentinien entführt. (US-Präsident Barack) Obama hat Libyen sieben Monate bombardiert. Ob da ein UN-Mandat so weit reichte, ist fraglich.“

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