Matthias Herdegen ist Rechtsprofessor an der Universität Bonn und Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Direktor des Instituts für Völkerrecht. Er veröffentlichte eine Vielzahl von wissenschaftlichen Arbeiten zu internationalem Recht.
WELT: Herr Herdegen, die USA haben den Präsidenten eines anderen Landes entmachtet. Neulich sagte Donald Trump in einem New-York-Times-Interview, er brauche kein Völkerrecht. Sehen wir das Ende des Völkerrechts?
Matthias Herdegen: Im Kreis der Völkerrechtler besteht Einigkeit, dass es sich bei dem Vorgehen der USA um einen Verstoß gegen die territoriale Integrität Venezuelas und gegen das Gewaltverbot handelt. Gleichzeitig ringt die westliche Welt seit Jahrzehnten mit der Frage, wie man einem Gewaltregime ein Ende setzen kann, das nach innen Terror ausübt, Millionen von Menschen in Nachbarländer treibt und tief in den Drogenhandel verstrickt ist.
WELT: Das klingt nach einem Dilemma.
Herdegen: Wir haben es in Venezuela und vielleicht bald im Iran mit völkerrechtswidrigen Mitteln zu tun, die ein Land mit Blick auf demokratische Legitimität, Menschenrechte und regionale Stabilität aus dem Abgrund führen und damit auch einem den völkerrechtlichen Grundwerten entsprechenden Zustand näherbringen. Es genügt deshalb nicht, sich in piepsiger Empörung über Trump zu ergehen. Wir müssen das Dilemma der Völkerrechtsordnung anerkennen: dass sich autoritäre, menschenrechtsfeindliche und aggressive Regime jahrzehntelang hinter dem Prinzip territorialer Integrität verschanzen können, solange sie keinen offenen bewaffneten Angriff nach außen führen.
WELT: Und wie ist dieses Dilemma zu lösen?
Herdegen: Zu einer Gesamtwürdigung gehört, dass eine Völkerrechtsordnung nur Bestand haben kann, wenn sie von Staaten und deren Bevölkerung als akzeptabel empfunden wird – gerade von denen, die sich von innen oder außen bedroht oder geschunden fühlen. Ziel muss eine differenzierte Beurteilung sein, damit Staaten weiterhin einen Anreiz haben, sich dieser Ordnung zu unterwerfen. Es geht um das klassische Wechselspiel von rechtlicher Bindung und Schutz durch eine internationale Ordnung.
WELT: Können Sie kurz grundsätzlich erklären, wie das Völkerrecht eigentlich aufgebaut ist?
Herdegen: Die Hauptquellen sind völkerrechtliche Verträge – allen voran die UN-Charta – daneben das Gewohnheitsrecht. Dieses entsteht aus staatlicher Praxis und der Überzeugung, dass diese rechtlich geboten ist.
WELT: Gewohnheitsrecht – also Macht der Praxis oder womöglich des Stärkeren?
Herdegen: Also, das Gewohnheitsrecht ist dynamisch. Menschenrechte etwa sind heute nicht nur vertraglich, sondern auch gewohnheitsrechtlich verankert, etwa das Verbot von Genozid. Aber auch neue Menschenrechte auf eine gesunde Umwelt und Klimaschutz. Wichtig ist, dass das Völkerrecht auf neue Bedrohungen und Veränderungen seiner Geltungsbedingungen reagiert. Wenn Staaten etwa das Gefühl haben, sie dürften sich gegen eine atomare Bedrohung erst verteidigen, wenn es zu spät ist, verliert das Recht an Akzeptanz und seinen Anreiz zur Befolgung. Die Welt von 2026 ist eben eine ganz andere als die von 1945.
WELT: Die Europäer waren bei ihrer Bewertung in Bezug auf die Rolle der USA in Venezuela sehr zurückhaltend. Wie bewerten Sie dieses Verhalten?
Herdegen: Der Westen könnte klar sagen: Das Vorgehen der USA in Venezuela war eine Völkerrechtsverletzung. Aber es unterscheidet sich jedoch grundlegend – in Art und Wirkung – von einem Vernichtungskrieg wie dem Russlands gegen die Ukraine. Diese Differenzierung darf gerade in der deutschen Debatte nicht verloren gehen. Die immer wieder zu hörende Behauptung, das sei alles nicht komplex, taugt vielleicht für ein juristisches Proseminar.
WELT: Venezuela mag man im Westen so einordnen können, aber wir können nicht ahnen, was da noch kommt. Warum sollte sich Donald Trump zukünftig ans Völkerrecht halten – etwa beim Blick auf Grönland?
Herdegen: Eine der zentralen Grundlagen des Völkerrechts ist der Gedanke der Reziprozität. Staaten akzeptieren Bindungen, weil sie darauf vertrauen, dass andere das ebenfalls tun. Ein gewaltsamer Griff nach Grönland – den ich im Übrigen nicht erwarte – wäre eine Steilvorlage für andere Mächte, etwa für China mit Blick auf Taiwan. Er würde die „Soft Power“ des Westens massiv beschädigen.
Zudem ist davon auszugehen, dass europäische Staaten ein solches Vorgehen nicht hinnehmen würden. Die transatlantischen Beziehungen würden schweren Schaden nehmen – auch mit Auswirkungen auf den US-amerikanischen Wohlstand, von dem Trumps politische Stellung in den USA selbst abhängt. Aufflackernder Cäsarenwahnsinn würde auch den US-Kongress als außenpolitischen Akteur wieder zum Leben erwecken. Das handelspolitische Auskeilen Trumps muss auch noch die Prüfung durch den Obersten Gerichtshof bestehen.
WELT: Muss eine solche Intervention militärisch sein, um völkerrechtswidrig zu sein?
Herdegen: Nicht unbedingt. Wenn durch massiven Zwang faktisch der dänische Staatsverband destabilisiert wird, kann dies auch das Interventionsverbot verletzen. Trump hat allerdings durchaus Möglichkeiten, Dänemark durch wirtschaftspolitische Maßnahmen unter Druck zu setzen, aber hier kommt dann wieder das Welthandelsrecht als Schranke ins Spiel.
WELT: Und wenn das gegen den Willen der Grönländer geschieht?
Herdegen: Dann wäre nicht nur die territoriale Souveränität Dänemarks betroffen, sondern auch das Selbstbestimmungsrecht des Volkes von Grönland. Das wäre ein neokolonialer Zugriff, der mit den Grundprinzipien des Völkerrechts unvereinbar ist.
WELT: Was wären neue Anreize im Völkerrecht, um Großmächte zu beschwichtigen – wie könnten die aussehen?
Herdegen: Auch die USA sind nicht völlig frei in ihrem Handeln. Wir sehen, dass einseitige Durchsetzungsversuche regelmäßig zu Rückschlägen führen. Kooperation bleibt notwendig.
Problematisch ist allerdings, dass Trump Partner in einer Weise sucht, die Europa marginalisiert. Das zeigt, dass Europa politisch und strategisch in eine höhere Gewichtsklasse aufsteigen muss, wenn es als Träger einer normativen Ordnung ernst genommen werden will.
WELT: Europa könnte sich kaum gegen eine Annexion Grönlands wehren. Dazu fehlt die wirtschaftliche Kraft, militärische Präsenz und auch innereuropäische Einigkeit.
Herdegen: Staaten, die systematisch Annexionen betreiben, stellen sich völlig außerhalb der völkerrechtlich orientierten westlichen Ordnung. Ich sehe derzeit trotz aller Sorgen nicht, dass die USA diesen Schritt gehen. Trump ist nicht mit den gesamten Vereinigten Staaten gleichzusetzen, und es gibt erhebliche Beharrungskräfte – auch in der Republikanischen Partei. Es ist kaum vorstellbar, dass die USA in einer Weise gegen das Völkerrecht verstoßen, die die westliche Ordnung und am Ende auch das politische System der USA zerreißt.
WELT: Für wie robust halten Sie das Völkerrecht?
Herdegen: Ich plädiere für eine gewisse Elastizität im Völkerrecht. Also dort, wo Veränderungen es erfordern, ohne klare Rechtsverletzungen zu relativieren. Erschwerend kommt jedoch hinzu, dass mit der faktischen Dysfunktionalität des UN-Sicherheitsrats eine zentrale Säule der Völkerrechtsordnung weggebrochen ist. Spätestens mit dem russischen Angriff auf die Ukraine ist dieses Versagen unübersehbar geworden.
WELT: Wie müssten die UN reformiert werden, um der Welt von 2026 gerecht zu werden und wieder ein Stabilitätsanker zu werden?
Herdegen: Reformvorschläge gibt es viele, realistisch sind sie kaum. Änderungen erfordern die Zustimmung der Vetomächte. Ein sinnvollerer Weg ist aus meiner Sicht die Stärkung regionaler Sicherheitsmechanismen. Die NATO ist ein Beispiel. Europa sollte zudem über eine eigene Sicherheitsarchitektur jenseits der EU nachdenken, um strategisch unabhängiger zu werden.
WELT: Das Völkerrecht also eher ein System von Verträgen als vielmehr die irrationale Angst vor einer Weltpolizei?
Herdegen: Genau. Regionale und bilaterale Verträge bündeln Interessen und schaffen Legitimität. Europa könnte zudem in der Durchsetzung robuster agieren, etwa durch die sofortige Abtretung schon bestehender Reparationsansprüche der Ukraine an die europäischen Geberländer. So könnte man doch die gigantischen russischen Vermögenswerte, die in Europa liegen, für den Wiederaufbau nutzen. Und Europa wäre schon damit im Ringen um eine Friedensregelung mit am Tisch.
Wichtig ist: Rechtsordnung braucht eine tragfähige Machtbalance und breite Akzeptanz. Das Völkerrecht darf weder durch Gewalt ausgehöhlt noch so starr ausgelegt werden, dass sich selbst rechtsoffene Staaten davon abwenden. Dieses Spannungsverhältnis müssen wir aushalten und gestalten.
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