Der umstrittene Länderfinanzausgleich ist im vergangenen Jahr auf rund 20 Milliarden Euro angewachsen. Mit Abstand größter Einzahler war Bayern, der Freistaat steuerte fast 60 Prozent der Einnahmen bei und zahlte damit im Vergleich zum Vorjahr knapp 6,5 Prozent mehr ein. Mehr als 14 Milliarden Euro flossen nach Ostdeutschland und Berlin. Die geht aus einer ersten Berechnung des bayerischen Finanzministeriums hervor, welche der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in München vorliegt.
„Unsere düsteren Vorahnungen haben sich bestätigt: Bayern muss nach unseren ersten Schätzungen mit rund 11,7 Milliarden Euro für 2025 erneut eine neue Rekordlast stemmen“, sagte Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Dies entspreche etwa den addierten Ausgaben des bayerischen Innen- und Justizressorts im Jahr 2025. Der Finanzkraftausgleich, wie der Länderfinanzausgleich offiziell genannt wird, „hat mittlerweile ein absurdes Ausmaß angenommen. So kann es nicht weitergehen“.
Neben Bayern haben Baden-Württemberg und Hessen als Geberländer die größten Zahlungen geleistet – jeweils rund vier Milliarden Euro, Hamburg steuerte als vierter Einzahler rund 330 Millionen Euro dazu. Die vier Bundesländer waren auch im vergangenen Jahr die einzigen Geber.
Zwölf Nehmerländer in Ost und West – Berlin an der Spitze
Ihnen gegenüber stehen zwölf Nehmerländer. Erneut erhält Berlin mit rund 4,2 Milliarden Euro den größten Anteil der Ausschüttung. Auch an die übrigen ostdeutschen Länder flossen hohe Beträge: Sachsen bekam rund 3,5 Milliarden Euro, Thüringen rund 2,2 Milliarden Euro, Sachsen-Anhalt rund 1,9 Milliarden Euro, Mecklenburg-Vorpommern rund 1,45 Milliarden Euro und Brandenburg rund 1,4 Milliarden Euro.
Bei den westdeutschen Ländern lag Niedersachsen mit rund 1,45 Milliarden Euro an der Spitze der Nehmerländer gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Bremen mit jeweils rund einer Milliarde Euro. Rheinland-Pfalz erhielt rund 750 Millionen Euro, das Saarland rund 700 Millionen Euro und Schleswig-Holstein rund 330 Millionen Euro.
„Bayern ist und bleibt solidarisch, aber wir müssen wieder mehr über Eigenverantwortung sprechen. Der Finanzkraftausgleich hat ausdrücklich den Sinn, dass alle Länder ihren Pflichtaufgaben nachkommen können – damit sind gerade in Zeiten angespannter Haushalte keine Wünsch-Dir-Was-Programme gemeint“, sagte Füracker.
Bayern hoffen auf Entscheidung in Karlsruhe
„Da auf dem Diskussionsweg leider keine Einigung unter den Ländern zu erzielen ist, war es unumgänglich, den Weg nach Karlsruhe zu beschreiten“, sagte Füracker. Bayern könne das Bundesverfassungsgericht daher nur dringend bitten, nun auch zeitnah über die bereits seit 2023 anhängige Klage zu entscheiden und die notwendige Klarheit zu schaffen. Ob dies noch im laufenden Jahr geschehen werde, ist unklar. Bis dato wurde vom Bundesverfassungsgericht noch keine Entscheidungsvorschau für das Jahr 2026 veröffentlicht.
„Wir brauchen dringend neue Regelungen wie beispielsweise eine Obergrenze für die Belastung der solidarischen Geberländer. Daneben müssen auch endlich die tatsächlichen Einwohnerzahlen der Länder eine Rechenbasis sein“, sagte Füracker. Es dürfte nicht sein, dass am Ende ein Nehmerland bei einer pro-Kopf-Betrachtung besser dasteht als ein Geberland.
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