Die Mail kam mitten in der Nacht. Um 2.23 Uhr an einem Samstag ging sie in den Postfächern der Abgeordneten ein. „Guten Morgen“, schrieb der Absender, so berichtet es jemand, der die Nachricht gesehen hat. Ungewöhnlich war nicht nur der Zeitpunkt, sondern auch der Anhang: eine Liste mit rund 30 Namen, versehen mit Kalenderdaten, Uhrzeiten und anderen Vermerken. „Person ist nicht im Objekt“, soll in dem Dokument immer wieder gestanden haben.

Verschickt hatte die Mail offenbar ein Sicherheitsmitarbeiter einer Asylunterkunft in Bitburg. Es war nicht seine einzige Nachricht mit brisantem Inhalt. An mehreren Tagen leitete er Daten an Empfänger weiter, die sie nicht hätten bekommen sollen, so hat es die zuständige Aufsichtsbehörde rekonstruiert. Nach WELT-Informationen ähnelte sich der Anhang jedes Mal.

Die Namen auf der Liste gehören Asylbewerbern, die „abgängig“ sind, wie es offiziell heißt: Sie verschwanden spurlos aus ihrer Unterkunft. Mittlerweile hat das Integrationsministerium in Mainz mitgeteilt, dass es landesweit in den vergangenen 18 Monaten fast 1000 solcher Fälle gab. Die Zahl trifft Rheinland-Pfalz in einer empfindlichen Zeit, wenige Wochen vor der Landtagswahl im März.

Die Landesregierung versucht zu beschwichtigen. Die Opposition spricht von fehlender Kontrolle. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), zuständig für Asylunterkünfte im Land, hat einen Strafantrag gegen den Sicherheitsmitarbeiter gestellt, weil er vorsätzlich gegen den Datenschutz verstoßen haben soll. Es brodelt an Rhein und Mosel.

Normalerweise thematisieren Behörden nicht, wie viele Asylbewerber aus Unterkünften verschwinden. Das Integrationsministerium gab die Zahl erst im Zuge der Debatte bekannt, die wiederum durch das Datenleck in Bitburg angestoßen wurde. Alle rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten und die ADD selbst hatten die Liste der „Vorläufig Abgängigen Bewohner“ per Mail erhalten.

Asylbewerber gelten als „abgängig“, wenn sie seit mehr als drei Tagen nicht mehr in der Einrichtung waren. In Rheinland-Pfalz traf das vom 1. Juli 2024 bis Ende vergangenen Jahres auf 923 Personen zu. In diesem Zeitraum nahm das Bundesland insgesamt 10.120 Menschen auf – das entspricht einer Quote an Verschwundenen von 9,1 Prozent.

Die Landesregierung spricht von einem „üblichen Ausmaß“

Ungewöhnlich ist das aus Sicht der Ampel-Koalition in Mainz nicht. „Nach Einschätzung der Landesregierung handelt es sich bei den genannten Zahlen um ein übliches Ausmaß“, teilt das grün geführte Integrationsministerium auf WELT-Anfrage mit. Nicht alle Menschen, die als „abgängig“ erfasst werden, verschwänden dauerhaft, betont das Ministerium. Manche kehrten „nach kurzer Abwesenheit“ zurück.

Auch der Flüchtlingsrat spricht von einem „normalen Vorgang“ in einem System, das mit Menschen in hochprekären Lebenslagen arbeite. Die Organisation sieht „unterschiedliche, oft zutiefst persönliche Gründe“ für das Verlassen der Unterkünfte. Manche fühlten sich dort unsicher oder unwohl, andere hätten Familie im Ausland. Dass sie sich nicht abmelden, habe meist mit fehlendem Bewusstsein für die deutsche Bürokratie zu tun. Grund zur Sorge sei das nicht.

Die Opposition sieht das anders. „Das Verschwinden einer solch hohen Zahl von Asylbewerbern aus den Aufnahmeeinrichtungen betrachten wir mit großer Sorge“, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dirk Herber, gegenüber WELT. Rheinland-Pfalz verliere offensichtlich mehr und mehr den Überblick über diese Menschen. Der Fall stehe „symptomatisch für Defizite beim Management der Aufnahmeeinrichtungen und der Überwachung der Aufenthaltsverpflichtung“.

Herber bezieht sich auf die Wohn- und Residenzpflicht. Bis zu einer Entscheidung über ihren Asylantrag müssen Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung leben und dürfen sich meist nur im Bezirk der für sie zuständigen Ausländerbehörde bewegen. Eingesperrt sind sie aber nicht. Sie dürfen die Unterkunft verlassen, um zum Beispiel zum Arzt oder einkaufen zu gehen. Es gibt Ein- und Ausgangskontrollen. Laut Integrationsministerium überprüft der Sozialdienst zudem täglich, ob die Menschen wirklich noch dort wohnen.

Der CDU-Fraktion reicht das nicht. Sie fordert eine häufigere und konsequentere Überprüfung der Anwesenheit. Wenn jemand als „abgängig“ gemeldet wird, müsse es eine „bessere und schnellere interne Kommunikation“ geben. „Außerdem braucht es klare Verfahren, wie mit Personen umgegangen wird, die gegen die Residenzpflicht verstoßen.“

Rheinland-Pfalz hat schärfere Regelungen als vorgeschrieben

Das Ministerium betont, dass es schon jetzt ein abgestimmtes Vorgehen gebe. Ist jemand drei Tage weg, wird er als „abgängig“ gemeldet – Rheinland-Pfalz hat damit eine schärfere Regelung als die gesetzlich vorgesehenen sieben Tage. Die Meldung gehe „unverzüglich“ an alle relevanten Behörden, nach einer Woche werde die Polizei auf die Suche geschickt. Außerdem werden laut ADD alle Sach- und Geldleistungen für die Verschwundenen „umgehend“ abgedreht. Ist jemand dauerhaft untergetaucht, stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sein Asylverfahren ein oder lehnt den Antrag ab.

Die AfD kritisiert trotzdem, dass „Fehlverhalten während des Asylverfahrens bisher kaum Konsequenzen“ habe. Der migrationspolitische Sprecher der Fraktion, Damian Lohr, nennt das einen „unhaltbaren Zustand“. Das Verschwinden der 923 Asylbewerber zeuge „von chaotischen Verhältnissen und anhaltendem Kontrollverlust“. Die „Ahnungslosigkeit der Landesregierung“ in dieser Angelegenheit sei „alarmierend“.

Lohr fordert den Staat auf, „alle bestehenden Möglichkeiten“ zur Aufenthaltskontrolle konsequent zu nutzen. Bewohner sollten beim Verlassen der Einrichtung nicht nur ihren Hausausweis hinterlegen, sondern auch den geplanten Aufenthaltsort und die Abwesenheitsdauer. „Daneben sind tägliche Meldepflichten sinnvoll, deren Verletzung geahndet werden muss“, so der AfD-Abgeordnete gegenüber WELT.

Die Gruppe der Freien Wähler im Landtag findet den Fall „skandalös“ und prangert eine „offensichtlich regellose Willkommenskultur“ an. Ein Staat müsse wissen, wo sich seine Gäste befinden – analog zu einem „Hausherren, der wissen muss, wer sich in seinem Gebäude befindet“. Jeder einzelne Verschwundene sei „einer zu viel und vor allem ein potenzielles Sicherheitsrisiko“.

Letzteres weisen Menschenrechtsorganisationen wie der Flüchtlingsrat entschieden zurück. Es gebe „keinen sachlichen Anlass, geflüchtete Menschen als Sicherheitsproblem zu framen“. Von 31 Bewohnern, die seit August in Bitburg verschwunden sind, waren laut Innenministerium sieben polizeibekannt – wegen Körperverletzung, Diebstahl oder Delikten mit Betäubungsmitteln. Auf wie viele der insgesamt 923 abgängigen Menschen dies zutrifft, ist derzeit unklar.

Im Wahlkampf gärt all das umso stärker. Laut einer aktuellen Umfrage des SWR halten die Rheinland-Pfälzer die Zuwanderung für eines der drängendsten Probleme. Die CDU hofft nach jahrzehntelanger Opposition auf einen Wahlsieg. Derzeit wäre die Partei mit 29 Prozent stärkste Kraft, knapp vor der SPD mit 26 Prozent. Auf dem dritten Platz landet in der jüngsten Umfrage mit 18 Prozent die AfD, gefolgt von Grünen (10 Prozent) und Linken (6 Prozent). Die FDP, derzeit noch Teil der Ampel-Koalition, droht aus dem Parlament zu fliegen.

„Diejenigen, die abhauen und untertauchen, sofort ausweisen“

Nicht alle Regierungsfraktionen treten in der Debatte geeint auf. SPD und Grüne betonen, die Regelung zum Umgang mit Verschwundenen sei in Rheinland-Pfalz strenger als vorgeschrieben. Es gebe enge Kontrollen, aber Aufnahmeeinrichtungen seien keine Gefängnisse. Beide Parteien sind mit dem Fall verflochten: Die Grünen führen das Integrationsministerium, während der Präsident der Aufsichtsbehörde ADD ein Sozialdemokrat ist.

Der dritte Koalitionspartner, die FDP, erklärt zwar, dass man Asylbewerber nicht einsperren könne. Dann schalten die Liberalen aber in den Angriffsmodus. „Die betreffenden Menschen haben ihr Asylverfahren aktiv selbst beendet“, sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Steven Wink, auf WELT-Anfrage. „Die Konsequenz daraus ist, dass es kein Bleiberecht in Deutschland gibt. Der nächste Kontakt mit deutschen Behörden muss die Abschiebung sein.“

Aus seiner Sicht spreche nichts dagegen, „diejenigen, die aus den Aufnahmeeinrichtungen abhauen und untertauchen, sofort auszuweisen, wenn sie aufgegriffen werden“, so Wink. Der FDP-Mann kritisiert eine „fragwürdige Migrationspolitik“ auf Bundesebene und „Probleme, die sehr schnell an die Länder und Kommunen weitergeleitet werden“. Ob die Liberalen künftig aus Rheinland-Pfalz darauf einwirken können, das zu ändern, ist fraglich. Die jüngste SWR-Umfrage zählt sie unter „Sonstige“.

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