Vitaly und Bogdan Osipov fanden Zuflucht vor Russlands Angriffskrieg in Rotenburg an der Fulda. Hier warten Vater und Sohn nun seit fast zwei Jahren darauf, dass Yuliia Hetman zu ihnen kommen kann. Nicht mehr der Krieg selbst trennt die Familie, sondern eine Datenbank der Europäischen Union.

Denn die Familie gehört zu einer wachsenden Zahl von Ukrainern, die durch die Sicherheitsarchitektur der Europäischen Union in eine bürokratische Falle geraten. Ukrainische Staatsangehörige, die Haftstrafen in später von Russland besetzten Gefängnissen verbüßten oder während des Krieges von dort zwangsweise nach Russland gebracht wurden, erscheinen im Schengener Informationssystem (SIS) der EU als potenzielle Gefahr für die öffentliche Ordnung und die innere Sicherheit. So wie Yuliia Hetman, Mutter des 13-jährigen Bogdan.

Hetman, die bereits vor Kriegsbeginn wegen Körperverletzung in einem Gefängnis in Mariupol inhaftiert war, verbüßte ihre Haftstrafe unter russischer Besatzung und konnte später aus der Stadt fliehen. Doch sie kann ihre Familie in Deutschland nicht wiedersehen: An der polnischen Grenze wurde sie aufgrund einer von Deutschland veranlassten Ausschreibung aufgehalten, die ihr die Einreise in große Teile Europas verwehrt. „Diese Menschen haben Krieg, Entführung und Misshandlungen in russischer Haft überlebt“, sagt Hanna Skrypka, Anwältin bei der Kiewer NGO „Schutz ukrainischer Gefangener“. „Sie sind Opfer von Kriegsverbrechen – keine Sicherheitsbedrohung.“

Nach Recherchen von WELT AM SONNTAG übermittelten ukrainische Behörden die Namen von mindestens 3738 ehemaligen Gefangenen aus russisch besetzten Gebieten an Europol. Während Kiew von einem reinen Informationsaustausch spricht, berichten Betroffene und Anwälte von einer Zunahme von Einreiseverboten – mit gravierenden Folgen für Familien und kaum anfechtbaren Entscheidungen.

„Wir müssen sehr vorsichtig sein, Ukrainer aus vorübergehend besetzten Gebieten nicht pauschal als Sicherheitsrisiko zu behandeln“, sagt Thijs Reuten, niederländischer Europaabgeordneter der Sozialdemokraten und ein Ukraine-Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Ukraine. „Die Ukrainer sind unsere Verbündeten – sie kämpfen für ihre Freiheit und für die Demokratie. Und wenn jemand einmal auf einer Liste steht“, fügt Reuten hinzu, „wer ist dann dafür verantwortlich, ihn wieder davon zu streichen?“

Vom Gefängnis zur Grenze

Hetman hatte bereits drei von fünf Jahren ihrer Haftstrafe wegen Körperverletzung verbüßt, als die Frauenstrafanstalt Nr. 107 in Mariupol im Februar 2022 von der Außenwelt abgeschnitten wurde. Mit Beginn der russischen Invasion stellten die Gefängnisbehörden den Zugang zu Telefonen und Fernsehen ein. „Wir ahnten, dass etwas geschah, wussten aber nicht was“, sagt Yuliia am Telefon von Kiew aus. Bald begann der Beschuss, das Personal floh, Wasser und Strom fielen aus. Rund einen Monat nach Beginn des Angriffs übernahmen russische Truppen die Kontrolle über das Gefängnis; die ukrainischen Insassinnen wurden einem deutlich härteren Regime ausgesetzt, geprägt von Zwangsarbeit und willkürlichen Strafen. „Für die kleinste Regelverletzung wurden alle bestraft“, sagt Hetman.

Rund 40 Kilometer entfernt versteckten sich Osipov und sein Sohn im Keller eines Hauses und überlebten von Konservendosen. Weder Hetman noch Osipov wussten, ob der andere noch lebte. Nach fast sechs Monaten boten Freiwillige Osipov eine Fluchtroute aus dem besetzten Mariupol in die EU über Russland und Belarus an. Vor der Abreise wagten er und sein 13-jähriger Sohn unter Beschuss den Weg zum Gefängnis. Ein russischer Soldat ließ sie zu Yuliia passieren. „Wir sahen uns und brachen in Tränen aus“, erinnert sich Osipov.

Yuliia Hetman beendete ihre Haftstrafe ein Jahr später. Nach ihrer Entlassung im September 2023 plante sie die Reise nach Rotenburg an der Fulda, wo Osipov und Bogdan inzwischen lebten. Vater und Sohn putzten die Wohnung, kauften Lebensmittel – und warteten. Dann rief Hetman weinend von der ukrainisch-polnischen Grenze an: Am Grenzübergang Dorohusk hatten polnische Beamte ihr nach einer Abfrage im SIS mitgeteilt, dass ihr die Einreise in die Europäische Union verweigert werde.

System, das Familien trennt

Die Freizügigkeit in Europa beruht auf einer Datenbank: dem SIS, das Grenz- und Strafverfolgungsbehörden in Echtzeit vernetzt. Wie und warum Personen im SIS erfasst werden, ist selbst für Betroffene oft schwer nachzuvollziehen. Nationale Ausschreibungen wirken sofort europaweit; Informationen können zudem über Europol weitergegeben werden, das selbst keine Einträge vornimmt. Mutmaßlich gelangte Hetmans Name über eine Anfang 2023 an Europol übermittelte Gefangenenliste in das System. Offiziell diente die Datenweitergabe nur Informationszwecken – später tauchte ihr Name im SIS jedoch „zum Zweck der Einreiseverweigerung“ auf.

Ein Bescheid der polnischen Ausländerbehörde zeigt, dass Polen den Eintrag nicht vorgenommen hat. Das Bundeskriminalamt (BKA) bestätigte, dass die Ausschreibung zur Einreiseverweigerung von Deutschland stammt und fortbesteht. Zugleich erklärte das BKA auf Anfrage von WELT AM SONNTAG, es gebe keine pauschale Einstufung ehemaliger Gefangener als Sicherheitsrisiko; auf weitere Nachfragen reagierte die Behörde nicht, obwohl dieser Redaktion Dokumente vorliegen, aus denen hervorgeht, dass deutsche Stellen in mehreren solchen Fällen entsprechende SIS-Ausschreibungen veranlasst hatten.

Wird ein SIS-Treffer festgestellt, müssen Grenzbeamte die vorgesehene Maßnahme umsetzen. Sie sehen lediglich Identitätsdaten und die Anweisung zur Einreiseverweigerung, nicht jedoch deren Begründung, die geheim gehalten werden kann – weshalb Betroffene das Verbot oft kaum wirksam anfechten können. Die Verantwortung erscheint unklar: Informationen zirkulieren grenzüberschreitend, Entscheidungen werden national getroffen und bleiben oft intransparent. In mehreren von dieser Redaktion geprüften Fällen setzten EU-Staaten Einreiseverbote für Ex-Gefangene allein auf Grundlage von SIS-Ausschreibungen durch.

Nach Angaben der Anwältin Hanna Skrypka häuften sich solche Zurückweisungen nach der Übermittlung einer Gefangenenliste an Europol. Zwar bestätigte Europol die Verarbeitung operativer Daten aus der Ukraine, ließ jedoch offen, ob diese zu Einreiseverweigerungen beitrugen. „Warum die Liste an Europol ging – und was dann damit geschah –, wissen wir nicht“, sagt Skrypka.

Wie ein Schengen-Eintrag über Grenzen hinweg wirkt

Vasyl Soldatov, 48, ehemaliger ukrainischer Gefangener, der während des Krieges zwangsweise nach Russland gebracht wurde, wurde im Mai 2025 aus der Haft entlassen und auf die besetzte Krim gebracht. Seine Frau lebte zu diesem Zeitpunkt bereits als Kriegsflüchtling in Tschechien, wohin Soldatov weiterreisen wollte. Auf Rat von Menschenrechtlern ließ Soldatov prüfen, ob er in die Europäische Union einreisen darf. Noch auf der Krim erfuhr er von tschechischen Behörden, dass gegen ihn ein von Deutschland veranlasster Einreiseverweigerungseintrag im SIS besteht.

Nach EU- und nationalem Recht müssen Einreiseverweigerungen auf objektiven Einzelfallprüfungen beruhen; Vertreter von Gefangenenrechtsorganisationen argumentieren jedoch, dass einige europäische Staaten diesen Standard verletzten, indem sie pauschale Zuschreibungen wie den Generalverdacht gegenüber „ehemaligen Gefangenen“ verwendeten.

Hugues de Suremain setzt sich mit seiner Organisation European Prison Litigation Network für die Grundrechte von Gefangenen ein. Er erläutert, dass ukrainische Behörden hätten zwar allgemein auf Risiken von Erpressung oder Anwerbung der Ex-Häftlinge durch russische Sicherheitsdienste verwiesen, ihm seien jedoch keine dokumentierten Einzelfallprüfungen bekannt, die pauschale Maßnahmen ohne individuelle Bewertung rechtfertigen würden.

Das Bundesinnenministerium wiederum erklärte auf Nachfrage, Einreiseverweigerungen würden nach individuellen Prüfungen ausgesprochen. Weder das Ministerium noch das BKA erläuterten jedoch, wie solche Prüfungen in Fällen ehemaliger ukrainischer Gefangener konkret durchgeführt wurden oder ob dabei Informationen aus dem Austausch mit ukrainischen Behörden oder über Europol eine Rolle spielten.

Wie viele andere Betroffene weiß auch Soldatov bis heute nicht, wie sein Name in die Datenbank gelangte. Mit Hilfe der Organisation „Schutz ukrainischer Gefangener“ gelang es ihm schließlich, über Russland und Belarus in die Ukraine zurückzukehren. Nun zählt er die Tage bis Mai, wenn sein Eintrag zur Einreiseverweigerung im SIS auslaufen soll.

Wenn Sicherheitssysteme keinen sicheren Weg mehr lassen

Selbst ehemalige Gefangene, die nicht in der Europäischen Union leben wollen, sondern lediglich auf dem Weg zurück in die Ukraine durch den Schengen-Raum reisen möchten, können durch SIS-Einreiseverweigerungen blockiert werden.

Die direktesten Ausreiserouten – häufig über die baltischen Staaten – sind davon besonders betroffen. Ehemalige Gefangene mit SIS-Einträgen werden an diesen Grenzen zurückgewiesen, selbst wenn sie lediglich die Weiterreise in die Ukraine anstreben. Der Weg über Belarus bleibt nur jenen offen, die noch über gültige ukrainische Pässe verfügen – Dokumente, die viele ehemalige Gefangene nach ihrer Verschleppung nach Russland nicht mehr besitzen.

Das zwingt viele dazu, über Georgien auszureisen. Dort können ehemalige Gefangene die ukrainische Botschaft aufsuchen, um Ersatzdokumente zu beantragen und anschließend über Drittstaaten weiterzureisen. Kommt es jedoch an der russisch-georgischen Grenze zu Problemen – etwa zu Transitverweigerungen oder längerer Verwaltungshaft –, kann die gesamte Flucht scheitern.

Ein solcher Fall war Gegenstand eines Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ukrainische ehemalige Gefangene wurden nahe dem Grenzübergang „Lars“ wochenlang in einem fensterlosen Keller festgehalten. Rund 80 Betroffene waren dort untergebracht und auf Hilfsorganisationen für Nahrung und medizinische Versorgung angewiesen. Anwälte warnten das Gericht, Überbelegung und unbehandelte Krankheiten stellten eine unmittelbare Lebensgefahr dar.

„Menschen können ihre Familien nicht wiedersehen – und sie können nicht einmal sicher nach Hause zurückkehren“, sagt Anna Skrypka. „SIS-Einreiseverbote betreffen beides.“

Das lange Warten

Für Osipov beginnt jeder Werktag im hessischen Rotenburg gleich. Um fünf Uhr morgens bereitet er das Frühstück für seinen Sohn Bogdan vor, steigt in den Zug und fährt 30 Minuten zu einer Fischverarbeitungsanlage, wo er den Tag mit dem Waschen und Sortieren von Kaviar verbringt. „Am Arbeitsplatz sind Handys verboten, außer in den Pausen. Ich rufe Bogdan sofort an“, sagt Osipov. „Es zerreißt mir das Herz zu wissen, dass er den ganzen Tag allein ist.“ Gegen neun Uhr abends kehrt er nach Hause zurück, kocht für seinen Sohn. Seit dem Sommer 2022 haben sie Yuliia nicht mehr gesehen. „Mein Sohn fragt jeden Tag, wann seine Mutter kommt“, sagt Osipov. „Ich habe keine Antwort.“

In Brüssel sei kein Versuch bekannt, die Anwendung der Schengen-Sicherheitssysteme auf ehemalige ukrainische Gefangene neu zu bewerten, sagen mit der Ukraine befasste EU-Kreise. „Wenn diese besondere Situation nicht entsprechend behandelt wird“, warnt der Abgeordnete Reuten, „drohen Familien während des Krieges über Jahre hinweg getrennt zu bleiben.“

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