Die EU-Staaten haben den vollständigen Ausstieg aus russischem Erdgas bis Ende 2027 endgültig besiegelt. Die zuständigen Minister verabschiedeten das entsprechende Gesetz bei einem Treffen in Brüssel. Demnach soll die Einfuhr von russischem Gas über Pipelines schrittweise und ab spätestens 1. November 2027 komplett eingestellt werden, inklusive langfristiger Verträge.

Ungarn und die Slowakei stimmten dagegen. Beide Länder verweisen auf ihre Abhängigkeit von russischem Gas und halten trotz des Ukraine-Kriegs an engen Beziehungen zu Moskau fest. Budapest will gegen den Beschluss vor den EU-Gerichtshof ziehen – verhindern konnten die beiden Staaten ihn aber nicht, weil eine Mehrheit reichte.

Die Vereinbarung sieht vor, dass die Europäische Union den Import von russischem Flüssigerdgas (LNG) bis Ende 2026 einstellt. Der Bezug von Pipeline-Gas soll bis zum 30. September 2027 beendet werden. Es ist jedoch eine Fristverlängerung bis spätestens zum 1. November 2027 möglich, sollten ‍EU-Staaten Schwierigkeiten haben, ihre Gasspeicher vor dem Winter mit Lieferungen ‍aus anderen Quellen zu füllen.

Neue Verordnung trotz beschlossener Gas-Sanktionen

Hintergrund für das Einfuhrverbot ist der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Bis zu Beginn der Invasion 2022 wurde die Energieversorgung in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten zum großen Teil mit Hilfe von günstigem Öl und Gas aus Russland sichergestellt. Die Umstellung kostet Zeit – vor allem, weil allzu große Auswirkungen auf die Verbraucherpreise für Energie vermieden werden sollen. Infolge des Angriffskriegs erließ die EU bereits weitgehende Einfuhrverbote für russische Energieträger wie Kohle und Öl.

Die Strafmaßnahme ist Teil eines im Oktober beschlossenen Sanktionspakets gegen Moskau. Während die Sanktionen gegen Moskau alle sechs Monate verlängert werden müssen und Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten erfordern, gelten die nun vorgesehenen rechtlichen Änderungen dauerhaft.

Sicherheitsklausel verankert

Allerdings enthält die Verordnung eine Art Sicherheitsklausel, falls die Versorgungssicherheit eines oder mehrerer Mitgliedstaaten ernsthaft gefährdet sein sollte. Unter diesen Umständen könnte die EU-Kommission den betroffenen EU-Ländern erlauben, Einfuhrverbote für Gas auszusetzen. Nur wenn ein Mitgliedstaat den Notstand ausruft, sind dann zeitlich begrenzte Lieferungen erlaubt.

Ziel ist es laut EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, ‍die Kriegskasse des russischen Präsidenten ⁠Wladimir Putin auszutrocknen. ‌Vor dem Krieg lieferte ‌Russland mehr als ‌40 Prozent des in der EU verbrauchten Gases. Dieser Anteil sank nach jüngsten EU-Daten im Jahr 2025 auf rund 13 ‍Prozent.

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