- Minister: Veraltete Paragrafen
- Darum geht es - ein Beispiel aus Leipzig
- Auch Hubig will "Schutzlücke" schließen
Die Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen, dass sexuell motivierte Bildaufnahmen am Strand oder in der Sauna unter Strafe gestellt werden. Dazu haben sie eine Initiative im Bundesrat gestartet.
Die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann sagte, zwar sei es schon heute strafbar, solche Aufnahmen zu verbreiten. Das Filmen oder Fotografieren in der Öffentlichkeit sei allerdings nicht verboten. Diese Lücke müsse die Bundesregierung schließen.
Minister spricht von überholter Gesetzeslage
Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagte, digitale Spanner dürften sich nicht länger hinter den Unzulänglichkeiten veralteter Paragrafen verstecken. Er sei zuversichtlich, dass noch mehr Bundesländer bei der Initiative mitziehen. Bundesministerin Stefanie Hubig (SPD) und Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hatten sich bereits offen dafür gezeigt.
Auch Hubig will "Schutzlücke" schließen
Hubig: "Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel."Bildrechte: picture alliance/dpa | Michael KappelerHubig hatte am Wochenende angekündigt, schärfer gegen "digitalen Voyeurismus" vorzugehen. In der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sprach sie sich dafür aus, künftig auch "digitale Spanner-Aufnahmen" aus öffentlichen Saunen und Spas unter Strafe zu stellen und damit eine "Schutzlücke" zu schließen.
Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen seien inakzeptabel, auch wenn sie an öffentlichen Orten wie in der Sauna, am Badesee oder im Spa entstünden, sagte die Ministerin. Sie verwies darauf, dass viele Formen des "digitalen Voyeurismus" bereits unter Strafe stünden, etwa das heimliche Fotografieren unter den Rock.
Darum geht es – ein Beispiel aus Leipzig:
Ihre Initiative haben Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen anhand eines Beispiels illustriert: Demnach berichteten zwei junge Frauen, dass ein Mann sie in einer Sauna in Leipzig gezielt gefilmt habe. Sie stellten den Mann zur Rede und informierten die Polizei, die das Handy sicherstellte. Das anschließende Strafverfahren wurde jedoch mangels Strafbarkeit eingestellt und das Handy an den Mann zurückgegeben – einschließlich der Nacktaufnahmen.
dpa,epd,AFP (dni/kkö)
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